Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

Häufungen von Gerichtsverfahren, deren letzte von 1678 bis 1680 mit etwa 60 Hinrichtungen quantita- tiv weit geringer ausfiel als die Zauberer-Jackl-Pro- zesse in Salzburg mit etwa 140 Todesopfern in den Jahren 1677 bis 1681. Was allerdings die Intensität der damaligen Verfolgungen - also das Verhältnis zwischen der Anzahl der Hinrichtungen und der Bevölkerungszahl - anlangt, kam den Hexenverfol- gungen in der Grafschaft Vaduz und in der Herr- schaft Schellenberg damals eine überregionale Ausnahmestellung zu. Männlich Weiblich Prozent 70 60 50 40 » 
1 H ) ) ) 1679/80 Verteilung der Geschlech- ter bei den Prozessen von 1679/80 
1679 
1680 
SOZIALE SCHICHTUNG UND ANTEIL DER GESCHLECHTER Dass die Salzburger Zauberer-Jackl-Prozesse auf wenige Widerstände stiessen, erklärt Wolfgang Behringer vor allem damit, dass «keine angesehe- nen Bauern und Bürger hingerichtet wurden, son- dern hauptsächlich Bettler und Bettelkinder».491 In der Grafschaft Vaduz und in der Herrschaft Schel- lenberg waren von den Hexenverfolgungen jedoch Personen aus allen ländlichen Schichten bis hin zu reichen Wirten und Gerichtsleuten - ja sogar ein Burgvogt - betroffen. Entsprechend stark formierte sich auch der Widerstand gegen die Prozesse von 1679, der schliesslich zur Einstellung der Verfah- ren und zur Flucht des Landvogts Dr. Romaricus Brügler führte. Die Todesopfer der Vaduzer Hexenprozesse von 1679 waren zu 75 Prozent Männer. Anders als bei den Salzburger Verfahren, wo ebenfalls über 70 Prozent der Hingerichteten männlichen Ge- schlechts waren, handelte es sich jedoch nur zu einem geringen Teil um randständige Personen. Bei den Hexereiverfahren des ausgehenden 17. und des beginnenden 18. Jahrhunderts bildeten junge, sozial desintegrierte Männer - und nicht mehr (alte) Frauen - die typischen Opfer.492 Dieser allgemeine Wandel von der weiblichen Hexe zu einer stärkeren Präsenz der Männer493 ist auch in Vaduz und Schellenberg dokumentiert. So waren sämtliche Hexenpersonen, die von den Geschwo- renen 1598 der Obrigkeit angezeigt wurden, weib- lichen Geschlechts. Unter den Angeklagten von 1634 befand sich bereits ein Mann. 1648 wurden zwölf Frauen und zwei Männer hingerichtet. Von den neun (vielleicht nicht repräsentativ) dokumen- tierten Todesopfern der Hexenprozesse des Jahres 1678 war bereits fast die Hälfte männlichen Ge- schlechts. 1679 machten die Männer - wie bereits erwähnt - drei Viertel aus. Nach dem Scheitern der Prozesse von 1679 änderte sich die Verteilung der Geschlechter wie- der: Im folgenden Jahr entsprach die Zusammen- setzung der Opfer eher althergebrachten Mustern, denn es wurde gegen 59 Prozent Frauen (17 Perso- 106
	        

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