Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (95)

Aufstandes angeklagt und wegen Verdunkelungs­ und Fluchtgefahr in Untersuchungshaft genom­ men.40 Als Strafverteidiger wurde von der Familie Nigg Dr. Josef Lindner aus Feldkirch beigezogen. Zwei von ihm gegen den landgerichtlichen Verhaftungs- beschluss erhobene 
Beschwerden an das Appella­ tionsgericht in Wien blieben aber erfolglos.41 Maria hatte mit der Isolationshaft schwer zu kämpfen. Sie wurde krank. Auf dem Meierhof blieb nur noch die alte Mutter zurück, unterstützt von ihrer verheirateten Tochter Josefa Kindle. Diese schrieb in Anbetracht der Krankheit von Maria ein Gnadengesuch an die Re­ gierung. Der Landesphysikus Dr. Wilhelm Schlegel untersuchte daraufhin Maria Nigg. Er stellte zwar keine ausgesprochene Krankheit fest, schlug dem Landgericht aber vor, die Delinquentin in eine Krankenanstalt zu verlegen. Nach genau zwei Mo­ naten Einzelhaft wurde Maria Nigg am 16. Mai 1882 als Arbeitskraft ins Krankenhaus Schaan überstellt.42 . Der Kriminalgerichtshof beim Fürstlich-Liech- tensteinischen Landgericht in Vaduz fällte am 3. Juli desselben Jahres gegen Florian Nigg und Konsorten folgendes Urteil: «Florian Nigg, Johann Nigg, Franz Nigg und Maria Nigg, ledige. Bauern­ hofbesitzer vom Meierhof zu Triesen, mit welchen in dieser Untersuchungssache die Verhöre am 19. 4. dieses Jahres begonnen haben und worüber am 10. Mai das Schlussverhör aufgenommen wur­ de, sind schuldig des Verbrechens des Aufstandes nach § 68 STG als unmittelbare Täter und werden nach der Bestimmung des § 71 des STG unter An­ wendung des § 12 Absatz 3 der St. R. Novelle vom 24. August 1881 zur Strafe des schweren Kerkers in der Dauer von 2 Jahren und dem Ersätze der Kosten des Strafverfahrens und Vollzuges ver­ urteilt. Dagegen werden Ferdinand Nigg, lediger Bauer von Triesen, Josef Ritsch von Nauders, wohnhaft in Triesen, Franz Knobel, lediger Bauer von Triesenberg, Magdalena Knobel, Tagelöhnerin von dort, für schuldlos erkannt.»43 Die fast viermonatige Untersuchungshaft wurde den Verurteilten nicht angerechnet. Verschiedene 
Gnadengesuche führten aber schliesslich am 8. Au­ gust 1882 zum Beschluss des fürstlichen Appella­ tionsgerichtes in Wien, die Strafen beträchtlich zu mildern. Die schwere Kerkerstrafe wurde für Flo­ rian Nigg auf sieben Monate, für Franz und Johann auf fünf Monate und für Maria auf sechs Wochen reduziert. Maria wurde am Tage dieses Bescheides auf freien Fuss gesetzt.44 Für Franz und Johannes dau­ erte die Haft bis zum 3. Dezember 1882. Florian hatte noch bis anfangs Februar des darauffolgen­ den Jahres im Kerker auszuharren. Bald aber soll­ te für die Geschwister Nigg ein neuer Lebensab­ schnitt beginnen. MAUERKOMPROMISS Der Zivilprozess um die Servitutseinschränkung zwischen der Gemeinde Triesen und der Familie Nigg zog sich parallel zum Strafprozess fort. Im zweitinstanzlichen Verfahren beantragte Dr. Berg­ meister, der Anwalt der Nigg-Geschwister, beim Appellationsgericht, dass entgegen dem Landge­ richtsentscheid nicht der Abriss der ganzen Mauer verfügt werde, sondern lediglich Öffnungen in diese zu brechen seien.45 Das Gericht zog Sachverständige hinzu. Diese erachteten die mit Öffnungen versehene Mauer als servitutskonform. Auf einem Plan wurden die Stel- 40) LLA S 1882/16/44. - Vgl. Anhang, S. 106 f. 41) LLA S 1882/44/85. 42) LLA S 1882/31/72. Vgl. Anhang, S. 107; LLA RE 1882/662 ad 446. Schreiben der Regierung an das Landgericht vom 14. März 1882; LLA RE 1882/708 ad 446. Schreiben der Hofkanzlei an das Landgericht vom 24. April 1882; LLA RE 1882/776 ad 446. Schrei­ ben des Landgerichts an die Regierung vom 15. Mai 1882; LLA RE 1882/795 ad 446. Schreiben von VorsteherWanger an die Regierung vom 16. Mai 1882. 43) LLA S 1882/64/135. 44) LLA S 1882/69/174. - Vgl. Anhang, S. 108; LLA S 1882/72/203. 45) LLA GAT Bund 8/12/20. Advokat Bikl an die Gemeinde Triesen; Schreiben vom 27. Juni 1882. - Vgl. Anhang, S. 108. 86
	        

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