Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (95)

Vorsteher Wendelin Erni verteidigte dort den Ent­ scheid des Gemeinderates mit der Begründung, dass diese Arbeiten nicht in seiner Wirkungsperi­ ode ausgeführt worden seien und auch kein schrift­ licher Arbeitsauftrag des damaligen Werkmeisters Hoch vorliege.28 Im darauffolgenden Jahr forderte Franz Nigg die Gemeinde Triesen auf, sie solle doch die Masch­ linastrasse und zugleich die Zufahrten zu den Häu­ sern auf dem Meierhof an schlechten Stellen mit Schotter verbessern. Er berichtete, dass die Strasse vom vielen Holzführen «ungemein ruiniert» sei.29 Für die Bürger von Triesen bestand im Winter ein Wegrecht über den Meierhof, denn der Underforst- wald grenzte direkt an das Meierhofgut. Dieser Ge­ meindewald lieferte den meisten Triesner Familien das nötige Brennholz. Die Gemeinde Triesen lehnte auch dieses Ge­ such ab. Franz, Johann und Florian Nigg wandten sich abermals an den Landesverweser. Wolfgang Bargetzi, der 1879 neu gewählte Vorsteher, be­ gründete in einer schriftlichen Stellungnahme zu­ handen der Regierung die Absage, indem er an­ führte, dass~die Gemeinderatsmitglieder die Stras­ se besichtigt und nicht in einem so schlechten Zu­ stande befunden hätten, wie sie vom Beschwerde­ führer beschrieben worden war.30 Auch in dieser Auseinandersetzung wurde keine .einvernehmliche Lösung gesucht. Die Geschwister Nigg waren sehr erbost über die nach ihrer Ansicht ständige Zurücksetzung durch die Gemeinde Trie­ sen. Von der Regierung erhielten sie für ihren Stand­ punkt wenig Unterstützung. Für weitere zwei Jahre blieb es um den Meierhof aber trotzdem ruhig. Im Frühjahr 1881 bat die Gemeinde Triesen bei der Regierung um die Erlaubnis, von der Familie Nigg acht Kronen eintreiben zu dürfen. Florian Nigg hatte verbotenerweise einen Nussbaum aus­ gegraben sowie Pfähle und Sand von der Gemeinde bezogen, ohne dafür zu bezahlen. Florian Nigg leg­ te gegen die seiner Ansicht nach überrissene Rech­ nung Protest ein. Er beschwerte sich zudem bei der Regierung, dass widerrechtlicherweise immer wie­ der Triesner Bürger im Sommer das Wegrecht über die Meierhofwiesen in Anspruch nahmen. Mehr­maliges 
Vorsprechen bei der Triesner Gemein­ debehörde in dieser Angelegenheit habe nichts ge­ nutzt.31 Dem Gesuch der Gemeinde Triesen um Schuld­ eintreibung bei Florian Nigg wurde entsprochen, der Betrag aber auf sieben Kronen reduziert. Land- weibel Gregor Frommelt erschien auf dem Meier­ hof und erhielt von der Familie Nigg das Geld.32 DER MAUERBAU Nachdem ihr Protest gegen den Missbrauch des Wegrechts erfolglos geblieben war, begannen die Brüder Nigg nun mit der Erstellung einer Einfrie­ dungsmauer an der Grenze zum Underforstwäld. Sie waren des ewigen Klagens bei den Behörden müde und wollten das Recht nun in die eigene Hand nehmen. Bald hatte sich im Dorf die Kunde vom Mauer­ bau der Geschwister Nigg verbreitet. Die Aufre­ gung in der Triesner Bevölkerung war gross, da diese doch auf einen ungehinderten Zugang zum gemeindeeigenen Underforstwäld angewiesen war. Ein 
erbitterter Streit begann. Die Ortsvorstehung von Triesen reagierte schnell und klagte die Ge­ schwister Nigg wegen Servitutseinschränkung ein. Durch einen Gemeinderatsbeschluss trug man dem Vorsteher Wolfgang Bargetzi auf, einen geeigneten Advokaten zu suchen. Fortan vertrat Dr. Franz Bikl aus Bludenz die Gemeinde Triesen in dieser Rechtssache.33 Am 26. November 1881 erging an die Geschwi­ ster Nigg ein gerichtlicher Exekutionsentscheid zum Abbruch der Mauer. Diese weigerten sich je­ doch beharrlich, die Mauer wieder einzureissen. Die Familie Nigg nahm ihrerseits die Dienste des Feldkircher Anwaltes Dr. Bergmeister in Anspruch. Dieser legte gegen den Abbruchentscheid beim fürstlichen Appellationsgericht Rekurs ein. Diesem Rechtsmittel wurde jedoch nicht stattgegeben, im Gegenteil, die Richter in Wien bestätigten den Exe­ kutionsentscheid aus Vaduz.34 Die Geschwister Nigg rissen die Mauer trotzdem nicht ein. Im Februar des folgenden Jahres verur­ 84
	        

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