Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (95)

Fürst war - begreiflicherweise verstimmt über den Fehlschlag der Aktion bei Schirach - nach Vaduz gekommen, und hier war ihm von Seiten des da- maligen Regierungschef-Stellvertreters Dr. Alois Vogt ein Berliner Rechtsanwalt, Dr. Josef Steeg- mann, empfohlen worden. Dieser hatte durch seine Schweizer Frau Beziehungen nach Vaduz und soll- te über erstklassige Verbindungen zum deutschen Reichswirtschaftsministerium verfügen. Man trat mit ihm in Verbindung. Dr. Steegmann schlug vor, den gesamten Kunstbesitz in zwei Teile zu schei- den, einerseits jenen, der auf der Reichsliste ge- bunden war, und ferner alle anderen Sachen, die dieser Bindung nicht unterworfen waren. Diesen zweiten Komplex meinte er mit Hilfe des Reichs-wirtschaftsministeriums 
zur Ausfuhr nach Vaduz freizubekommen. Von allen diesen Unternehmungen war ich in Wien nicht informiert worden, und so platzte mit- ten in unsere Transportvorbereitungen ein Schrei- ben von Vaduz vom 10. September hinein, welches schlagwortartig die neue Situation ahnen liess, und ich wurde beauftragt, genaue Listen der beiden Gruppen fürstlichen Eigentums anzulegen. Man war damals in Vaduz sehr zuversichtlich, bald die notwendige Bewilligung für den Abtransport der Gruppe Zwei nach Vaduz zu bekommen. Für mich bedeutete der Auftrag, die Listen anzufertigen, den Verzicht auf jede weitere Bergungstätigkeit für Wochen und da ich den guten Willen der deutschen Bestätigung des deutschen Statthalters in Wien, dass die fürstlich-liechtenstei- nische Gemäldegalerie in das Verzeichnis der «na- tional wertvollen Kunst- werke» eingetragen wurde und deshalb nicht expor- tiert werden durfte DER REICK: Z/GK. 4662-b/44 
TER IrJWIEN (l2a)Wien, den 14.August 1944, I.,Reltachulgaaae 2. An die- ' Fürstl.Liechtenatein'ache Kabinettskanzlei Wien, zu Händen des Leiters der Sammlungen des reg.Fürsten von Llechatenetein Herrn Dr. Wilhelm Wien. XX. . Fürstengasse 1. Ich bestätige die bereits mündlich erfolgte Mitteilung, dass der Herr Reichsmlnieter des Innern laut Beinein Erlaas vom 10. Ju- li 1944 die Füretl,Liechtensteinische Gemäldegalerle In Wien in dafl VerzelefaniB der national wertvollen Kunatwerke eingetragen hat. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass gemäss der Verord- nung über die Auafuhr von Kunstwerken, RGBl. Hr. 236 vom 11.Dezember 1919 (Nr.7169j, die Verbringung der Galerie oder einzelner der zu ihr gehörigen Kunstwerke in das Ausland ohne Genehmigung dea Herrn J 24
	        

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