Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (95)

Einige Tage hörte ich nichts mehr, am 26. Juli rief mich Dr. Berg an und ersuchte mich, nichts zu unternehmen, es wolle mich demnächst Dellbrügge zu sich bitten, um die Angelegenheit zu bespre- chen. Diese Unterredung fand am 31. Juli am Ball- hausplatz statt. Dellbrügge teilte mir mit, die ganze Galerie sei auf die Reichsliste der ausfuhrverbote- nen Bilder gesetzt worden. Schirach sei dadurch 
für die ganze Angelegenheit nicht mehr zuständig und seine dem Fürsten gegebene Zusage hinfällig. Für die fürstlichen Sammlungen sei nun allein das Reichsinnenministeriun zuständig und wir hätten ein anfälliges Ansuchen um Bergung in Liechten- stein beim Innenminister einzubringen. Am 14. August sandte mir dann Dellbrügge einen Be- scheid, in dem mitgeteilt wurde, dass die ganze Ga- lerie mit Erlass vom 10. Juli auf die sogenannte Reichsliste eingetragen worden sei, ein Rechtsmit- tel gegen diesen Entscheid gebe es nicht. Kenn- zeichnend für den ganzen Gang dieser Angelegen- heit ist das Datum des 10. Juli, und es zeigt klar, dass Seiberl und Berg, sowie sie von Schirachs Ge- nehmigung erfuhren, diese durch das Reichsinnen- ministerium konterkarieren liessen. Ohne viel Hoffnung, nur, um wirklich alles unter- nommen zu haben, richtete die Fürstliche Kabi- nettskanzlei in Vaduz noch am 31. Juli eine Einga- be ans Innenministerium, in der um Zustimmung zu einer Bergung in Liechtenstein angesucht wur- de. Es war ohne jeden Erfolg. Gegen Ende August Das isoliert vom Kriegsge- schehen gelegene Schloss Moosham (Salzburg) war von September 1944 bis Februar 1945 Bergungsort von fürstlichem Kunstgut Der Bahnhof Mauterndorf war Abgangsstation für die aus Moosham abtrans- portierten Kunstschätze. Die Bahnwaggons fuhren von hier direkt bis Schaan 
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