Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (95)

3.4. SPRACHGEOGRAPHISCHE UNTERSCHIEDE 3.4.1. DAS UNTERLAND Liechtenstein ist aufgeteilt in zwei Landschaften, das Ober- und das Unterland. Diese Teilung begrün- det sich aus der Geschichte. Der heutige Staat Liechtenstein entstand durch den Kauf der Herr- schaft Schellenberg (16991 und den Kauf der Graf- schaft Vaduz (1712) von den Grafen von Hohenems durch die Familie Liechtenstein. Die Trennung der beiden Landschaften lässt sich aber noch weiter in der Geschichte zurückverfolgen. Im Frühmittelalter gehörte das Unterland als Teil des Bistums Chur zum Drusianischen Kapitel, das einen grossen Teil Vorarlbergs umfasste, währenddessen das Oberland zum Kapitel Unter der Landquart gehörte. Diese re- ligiöse Teilung lässt sich im Karolingerreich auch auf politischer Ebene beobachten. So gehörte das Unterland zum Drusianischen Ministerium und das Oberland zum Ministerium Unter der Landquart. Die beiden Landschaften waren bis in unser Jahrhundert geographisch und topographisch ge- trennt. Das ausgedehnte Ried zwischen Schaan als nördlichster Gemeinde des Oberlands und dem Un- terland war zwar kein unüberwindliches Hindernis, verstärkte durch die grosse Ausdehnung die Ab- grenzung aber deutlich. Der Scheidgraben, der die beiden Landschaften heute noch trennt, ist so im- mer noch eine deutliche Sprachgrenze zwischen den Mundarten des Ober- und Unterlandes. Der Zollvertrag mit Österreich (1852) und die Be- deutung Feldkirchs als Marktstadt bewirkten eine deutliche Anbindung des Unterlandes an das öster- reichische Nachbarland. Noch heute ist zu spüren, was bis zum Zollabschluss mit der Schweiz (1924) viel Abb. 1: Die sprachgeo- graphischen Unterschiede zwischen dem Oberland (Ol) und dem Unterland (Ul). 
Er Merkmal Beispiel Ol Ul 1 DoS Magen' fal fal 6 
a vor sch 'Asche' N 
[ae] 8 
e vor nK 'denken' W m 9 
germ e 'Weg' W 
[ae] 13 i vor r + Kons 'Wirt' [0] [xe] 16 
o vor r + Kons 'Korn' [0] 
[a] 17a cen vor nK 'Föhn' [0-.] 
[ce:] 18 ö vor r + Kons 'Körblein' [ce] N 21 u vor r + Kons 'Wurzel' [o] 
[O0] 24 ü vor r + Kons 
'Bürger' [0] 
[X6] 26 ä vor nK 'Samen' [o:] 
[5:] 27 ce vor nK 'käme' I«:] 
m 28 6 vor nK 
'Bohnen' [o:] 
[5:] 30 
ei vor oK 'Leiter' [ae;] [Ö:,d:] 30a ei vor oK 'Fleisch' [ae:ßj] [sj] 31 ei vor oK, Plural 'Seile' [ae:] [Ö3:,88:] 35 ei vor nK 'Stein' [ae:] [5:] 36 ei vor nK, Plural 'Steine' [ae:] [Ö3:] 40 ie vor nK 'Riemen' [US] 
m 41 uo vor nK 'Blume' Ml 
[5:] 42 üe vor nK 'grün' [*:a] 
[ce:] 194
	        

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