Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (95)

möglich, weil es allgemeine Normen gibt, che die Sprachverwendung regeln.23 Man weiss, wann man Mundart und wann Hochdeutsch zu sprechen hat. Die situative Funktion regelt den Sprachge- brauch, «...der situative Wechsel wird durch allge- mein gültige Zuweisungen geregelt, d.h. durch weitverbreitete normative Ansichten und Regulie- rungen, die allgemeinverbindlich eine bestimmte Varietät einem bestimmten Zusammentreffen von Themen, Orten, Personen und Zwecken zuordnet. Andererseits wird der metaphorische Wechsel von nicht allgemein gültigen oder kontrastiven Zuwei- sungen bestimmt» (Fishman 1975, S. 49). 2.4. DIE DOMÄNEN Welches sind nun die allgemeingültigen Normen und normativen Ansichten, die den Sprachge- brauch Liechtensteins regeln? Mit dem Erlernen einer Varietät verbindet der Sprecher von Anfang an bestimmte Einstellungen, Funktionen und Situa- tionen, sogenannte Domänen. «Treten in dem Ge- sprächskontext situativ direkt oder indirekt ... As- soziationen zu diesen Bereichen auf, so wechselt der Sprecher unbewusst in die seiner Meinung nach angemessene Sprachvariante» (Rein 1983, S. 1449). «Domänen sind Konstrukte, die besonders brauchbar sind für die auf der Makroebene statt- findende (d. h. auf die ganze Gemeinschaft bezoge- ne) funktionelle Beschreibung der gesellschaftlich strukturierten Variation der <Rede> innerhalb gros- ser und komplexer diglossischer Gesellschaften» (Fishman 1975, S. 51). Funktion der Domäne ist es, jene gesellschaftlichen Faktoren zusammenzu-stellen, 
die die Varietätenwahl bestimmen und die allgemeingültige Normen ausmachen. Es ist die Suche nach der Erfassung der bestimmenden Re- dedeterminanten einer Sprachgemeinschaft auf übergreifender Ebene und deren Korrelation mit sozialen Gruppen und kommunikativen Situatio- nen. «Jedes sprachliche Netzwerk und jede Sprachgemeinschaft kennt Klassen von Sprecher- eignissen, in denen mehrere scheinbar unter- schiedliche Situationen als gleichartig klassifiziert werden. Kein sprachliches Netzwerk hat ein sprachliches Repertoire, das genauso differenziert ist wie die vollständige Liste deutlich verschiede- ner Rollenbeziehungen, Themen und Örtlichkeiten, in die ihre Mitglieder einbezogen sind. Genau die Frage, wo diese Grenzlinien verlaufen, die zwi- schen einer Klasse von Situationen differenzieren, die normalerweise eine bestimmte Varietät ver- langt und einer anderen Klasse von Situationen, die normalerweise eine andere Varietät erfordert, muss durch den Forscher empirisch geklärt wer- den» (Fishman 1975, S. 57). Fishman postuliert folgende Domänen mit H-Va- rietät: Schule, Kirche, Berufs- und Arbeitswelt so- wie die Regierung; mit L-Varietät: Familie, Nach- barschaft und den Bereich der ungelernten Arbeit. Bedingt durch die mediale Diglossie und die gänz- lich anderen sozialen Verhältnisse der hier zu un- tersuchenden Sprachgemeinschaft, lassen sich die Domänen Fishmans nicht identisch auf Liechten- stein übertragen. In Anlehnung an Fishman postu- lieren wir folgende Domänen und versuchen die Hypothesen anhand der vorliegenden Untersu- chung zu verifizieren. Innerhalb der postulierten Domänen wird im folgenden untersucht, ob die mediale Diglossie durchbrochen wird. Die Frage heisst: «Gibt es Si- Tabelle 2: Domänen Domänen mit Standard: Kirche ; Bildüngswesen. Gerichte 
Domänen mit Mundart: Familie, Freizeit, Vereine Reden in1 der Öffentlichkeit Ärbeitswelt ' : Landtag; .Ämter,. Verwaltung 158
	        

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