Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1997) (94)

PETER KAISER IM LICHTE DER NACHWELT JÖRG GERMANN gerade Stellen, wo Kaiser expressis verbis seine Meinung ausdrückt, abändert oder gar ins Gegen- teil verkehrt und damit seine eigene Weltanschau- ung postuliert, trifft er den Kern von Werk und Per- sönlichkeit Kaisers. Und dass er dies ohne jeden Hinweis tut, grenzt an Fälschung.** Der längst Ver- storbene konnte sich dagegen nicht wehren, während Johann Baptist Büchel auf eine massive Kritik an seiner «Geschichte der Pfarrei Triesen»89 sehr empfindlich reagierte und im Historischen Verein Gelegenheit bekam, die Vorwürfe minutiös zu widerlegen.90 Büchel stösst sich fast nur an Kaisers kirchlicher Einstellung. Doch seien vorerst die politischen Fra- gen berührt. Die deutsch-nationale Gesinnung, ja Begeisterung tastet der Autor der zweiten Auflage nirgendwo an. Als Beispiel sei eine in den beiden Auflagen übereinstimmende Textstelle wiedergege- ben: «Damals (nach der Auflösung des Rheinbun- des 1813. J.G.) tauchten die verschiedenartigsten Wünsche, Hoffnungen und Bestrebungen in Bezug auf die Wiederherstellung Deutschlands auf. Alle aber hatten die künftige Macht, Freiheit und Grös- se der deutschen Nation im Auge. Solche Schmach und Trennung, die man erlebt, sollte nicht wieder- kehren, Deutschland einig und kräftig sein und den Westen und Osten in Respekt erhalten.»91 Auch die Parteinahme für das Volk scheint Büchel voll zu teilen, nur dass er markante Angrif- fe Kaisers auf den herrschenden Adel weglässt. Als Beispiele zwei Streichungen Büchels: 1. Zum Zu- stand des Reiches im späten Mittelalter, in beiden Auflagen: «Der Adel hasste die Städte und den frei- en Bauernstand, weil diese ihre Macht und ihr Recht auf freies Eigenthum gründeten»; ab hier nur noch Kaiser: «während jener kein andres Recht als Gewalt und Willkür kannte und alles zu vertilgen strebte, was dieser nicht unterthan sein wollte.»92 2. Im Kapitel über den Schwabenkrieg fehlt bei Büchel ganz: «Die Rechtsgelehrten, welche ihre Weisheit nicht aus dem vaterländischen, sondern aus dem römischen Rechte und aus heidnischen Ansichten und Grundsätzen schöpfen, gaben sich alle Mühe, überall nur Fürsten- oder Herrenrechte aufzustellen und zu begründen.»93 
Dass Johann Baptist Büchel dem Freiheitskampf der Prättigauer von 1622 weniger Bewunderung abgewann, hängt wohl damit zusammen, dass sie dem neuen Glauben anhingen. Bei Kaiser heisst es: «So viel vermochten die Prättigäuer ohne Kanonen, ohne andere Waffen, als die, welche ihnen der Wald und der Feind selbst in die Hände gab, gegen kriegsgeübte Truppen, weil sie die Freiheit höher achteten als das Leben.»94 Diese Stelle ist bei Büchel gestrichen; dafür steht neu: «Die Prätigauer zogen in Chur ein, plünderten das bischöfliche Schloss, raubten das Vieh und richteten grossen Schaden an.»95 Erstaunlich ist, dass dort, wo die Fürsten von Liechtenstein in die Geschichte der Landschaft ein- 80) Zu Anm. 77. 81) Ritter 1944. 82) Ebenda, S. 20 f. 83) Ebenda, S. 20. 84) Ebenda, S. 32. 85) Büchel 1923. 86) «Einer Verbesserung bedurfte das Werk in manchen Punkten, besonders in den Abschnitten über die Grafen von Werdenberg und die Ereiherren von Brandis, sowie in den Darstellungen aus der Kirchengeschichte und der deutschen Geschichte.» Büchel 1923, Vorwort zur zweiten Auflage. 87) Das wird von verschiedenen Forschern betont, etwa von Volker Press: «Und schliesslich bekennt sich Kaiser ganz offen zur Ge- schichte als Lehrmeisterin; sein Werk über Liechtenstein ist also in ganz pädagogischer Absicht geschrieben.» Press 1993, S. 73. 88) Während Kaisers Werk für die Schulen verboten war, wurde die zweite Auflage, nach dem Zeugnis von Graham Martin, an sämtliche Lehrer verteilt, «um als Unterlage für den heimatlichen Geschichts- unterrichtzu dienen.» Martin 1967, S. 143, mit Verweis auf einen Aufsatz des gleichen Verfassers im JBL 65: Liechtensteinische Lehrmittel 1835-1965, S. 236. Büchels Chronik dürfte also eine grosse Breitenwirkung gehabt haben. 89) JBL 2, S. 3-296. 90) JBL 4, S. 228-238. 91) Kaiser S. 508, Büchel S. 576. 92) Kaiser S. 134, Büchel S. 170. 93) Kaiser S. 271 f.. Büchel S. 304. 94) Kaiser S. 379 f. 95) Büchel S. 430. 195
	        

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