Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1997) (94)

gentlich verlassen wurde, kann nicht verwundern. Schädlers «Tätigkeit des liechtensteinischen Land- tages» war ursprünglich nur auf die Zeit bis 1900 angelegt, wie auch aus der Präzisierung des Titels «im 19. Jahrhundert» ersichtlich ist. Eine Fortsetzung von 1901 bis 1911 drängte sich dann aber auf, da die vorhergehenden Folgen viel An- klang gefunden hatten. Die Hinzufügung eines Ge- samtregisters im Jahrbuch 1913 lässt erkennen, dass der Verfasser selbst das Werk als abgeschlos- sen betrachtete. Die vielen Aufgaben, die dem Landtag während des Ersten Weltkrieges zuge- wachsen waren, sowie die politischen Ereignisse nach dem Krieg Hessen Schädler dann nochmals zur Feder greifen, um im Jahrbuch 1921 die Land- tagsarbeit von 1912 bis 1919 zu schildern. Beson- ders war ihm wohl daran gelegen, die Ereignisse, die im November 1918 zu seinem Rücktritt als Landtagspräsident geführt hatten, aus seiner Sicht darzustellen, wobei dann allerdings die nötige Ob- jektivität, die sonst im grossen und ganzen das Werk auszeichnet, in einigen Punkten verloren- ging- DIE ALTEN RECHTSGEWOHNHEITEN UND LANDSORDNUNGEN DER GRAFSCHAFT VADUZ UND DER HERRSCHAFT SCHELLENBERG Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürsten- tum Liechtenstein, Band 5, S. 39 bis 85. Albert Schädler gibt in dieser Arbeit eine Übersicht 1. über Erbrecht und die Form der Testamente 2. über das alte Gerichtsverfahren 3. über alte Polizeiordnungen. Die Abhandlung umfasst die Zeit vom Anfang des 16. bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts. Als Quellen dienten A. Schädler: 1. Ein Erlass des Grafen von Sulz vom Jahr 1531 LLA, Schädler-Akten 53. 2. Landsbrauch von 1667, LLA Landsbrauch von 1682, PfABe Landsbrauch von 1794 Erwähnt werden noch 2 weitere, unvollständige Landsbräuche von Ruggell und Eschen. 
KARL FREIHERR VON HAUSEN 1823-1889 Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürsten- tum Liechtenstein, Band 6, S. 5 bis 17. Die Würdigung von Hausens enthält ein kurzes Le- bensbild des Verstorbenen und zeigt seinen Anteil an der Schaffung der neuen Verfassung von 1862. Unter ihm beschloss der Landtag eine Reihe von wichtigen Gesetzen, von denen besonders hervor- gehoben werden: 1863/64 Zehentablösungsgesetz Neues Gemeindegesetz Sparkassagesetz 1865 Durchführung des Katasters Steuergesetz Waldordnung, Gewerbeordnung Gesetz zur Verbesserung der Viehzucht Rheinwuhrgesetz 1867 Gesetz zur Hebung der Alpwirtschaft 1868 Einführung des Landesschulrates 1869 Armengesetz, Lehrerpensionsgesetz Eisenbahnkonzession Feldkirch-Buchs 1870 Bauordnung 1871 Gesetz betr. Rüfeschutzbauten 1874 Sanitätsgesetz 1875 Einführung des metrischen Systems 1876 Erneuerung des Zollvertrages 1877 Schaffung zweier selbst. Wahlkreise Oberland und Unterland 1878 Lehrergehaltsgesetz 1880/84 Reform des Justizwesens REGESTEN ZU MEINER SAMMLUNG LIECHTENSTEINISCHER URKUNDEN (1395-1859) Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürsten- tum Liechtenstein, Band 7, S. 103 bis 169 Diese bedeutende Sammlung wurde schon von Dr. Karl Schädler angelegt und von seinem Sohn Dr. Albert Schädler noch erweitert. Sie umfasste schliesslich 350 Nummern, die heute unter der Be- zeichnung «Schädler-Akten» im liechtensteini- schen Landesarchiv aufbewahrt werden. Beson- ders gut, nämlich mit 68 Nummern, sind die 146
	        

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