Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1995) (93)

Arbeiter betätigen sich in ihrem Nebenberufe oder durch ihre Familienangehörigen in der Landwirt- schaft.»422 Als Betriebsleiterinnen grösserer Betriebe traten hauptsächlich Witwen auf.423 Das zeigt auch die Auswertung der Sprunglisten von 1925/26 und 1938/39. Bei einem sehr grossen Teil, der in der Li- ste mehrmals auftretenden, Vieheigentümerinnen (das heisst der Bäuerinnen, die mehrmals Vieh decken Hessen und damit wahrscheinlich über ei- nen grösseren Hof verfügten), handelte es sich um Witwen.424 Wenn Bauer und Bäuerin gemeinsam einen Hof be- wirtschafteten, war er in den Statistiken als Be- triebsleiter und sie als Familienangehörige oder Hausfrau eingetragen. Daran hat sich bis heute nichts geändert, wie eine Untersuchung über Ar- beitsbeanspruchung und Stellung der Bäuerin aus den siebziger Jahren zeigt: «In sechs Betrieben fehlt der Betriebsleiter; die Bäuerinnen sind verwit- wet und bewirtschaften den Betrieb zusammen mit einem Sohn.» In einem der 578 erhobenen Be- triebe sei die Bäuerin Betriebsleiterin.425 Ähnlich der Verhältnisse im Detailhandel taucht die von Frauen in der Landwirtschaft geleistete Ar- beit in der Betriebszählung auf, verschwindet aber in den Erwerbsstatistiken und Volkszählungen.426 Die Volkszählungen von 1930 und 1941 führen total 1721 Erwerbstätige in der Land- und Forst- wirtschaft, darunter 221 Frauen, respektive 1625, darunter 153 Frauen, auf. Ein Vergleich zwischen der Betriebszählung von 1929 und der Volkszählung von 1930 zeigt beim Total der Beschäftigten in der Landwirtschaft eine Diskrepanz von 1340 (3061 -1721) Arbeitskräften, bei der Zahl der weiblichen Beschäftigten eine sol- che von 1409 (1630-221). Die Differenz in der Ge- samtheit der Beschäftigten zwischen beiden Stati- stiken, die auch Hanswerner Schnetzler in seiner Dissertation feststellt, entspricht praktisch derjeni- gen der Zahl weiblicher Beschäftigter. Sie ist dem- nach nicht einfach, wie Schnetzler vermutet, vor- wiegend auf unzureichende Statistiken zurückzu- führen,427 sondern hängt mit der Einschätzung weiblicher Arbeit zusammen. 
Wie Kahn 1955 in ihrer Dissertation schreibt, sei es schwierig, die Tätigkeit der Bäuerinnen zahlen- mässig zu erfassen, weil sich viele Bäuerinnen bei Volkszählungen nicht eintrügen, «obwohl sie das Recht hätten, als Berufstätige und als den Ertrag mitbestimmend gewertet zu werden».428 Die Volkszählung von 1941 zeigt, dass der Grund für dieses Verschwinden der Bäuerinnen als Ar- beitskräfte darin lag, dass sie sich gemäss Rollen- norm als Hausfrauen deklarierten.429 Damit wur- den sie wie Rentnerinnen, Kinder und Arbeitslose zu den «Nichterwerbstätigen», im allgemeinen Ver- ständnis also zu den «Nichtarbeitenden», ge- zählt.430 Die Erfassung der Bäuerinnen und der Bauern- töchter als Arbeitskräfte in der Betriebszählung ist vor allem auf die, im Liechtenstein der Zwischen- kriegszeit sehr häufige, Verbindung von landwirt- schaftlichen und gewerblichen Betrieben zurückzu- führen. In solchen Doppelbetrieben durften sich die gleichen Personen auf dem Zählbogen nicht zwei- mal eintragen: «Hat z.B. ein Landwirt auch eine Metzgerei, so darf er sich selbst als Inhaber nicht auf den beiden Bogen, die auszufüllen sind,auf- führen. Er hat zu entscheiden, wo er sich einzutra- gen hat, je nach dem Geschäftszweig, durch den er mehr in Anspruch genommen ist.»431 Die übliche männliche Repräsentation des Bauern- betriebes und der damit verbundenen Arbeit kommt in der Betriebszählung aus diesem Grund wesentlich weniger zum tragen als in der Volkszäh- lung. Wie bei den Händlerinnen wirkte sich die Reprä- sentationsfunktion der Männer vor allem auf die verheiratete Frau aus: Vorwiegend ihre Arbeit ver- schwand in den Statistiken. Während die verheira- tete Händlerin im Einklang damit auch in der Öffentlichkeit kaum als berufstätige Frau ins Be- wusstsein trat, wurde die Bäuerin deutlich wahrge- nommen - wenn auch in der Zwischenkriegszeit zunehmend als «landwirtschaftliche Hausfrau». 94
	        

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