Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1995) (93)

der Frau über die Familie, als deren Folge die ver- heiratete Händlerin (Haus- und Kauffrau) eben in höherem gesellschaftlichen Ansehen stand als die ledige. Im Handelsgewerbe arbeiteten Frauen aber nicht nur im Laden, sondern auch als Hausiererin- nen. Diese Tätigkeit war - gleichgültig ob sie von Männern oder Frauen ausgeübt wurde - mit einem niedrigen Prestige verbunden: einerseits, weil die Hausiererei als unlautere Konkurrenz für den Klein- handel verschrien war, andererseits, weil ihr das Stigma einer Erwerbsmöglichkeit für arme, listige bis verschlagene Leute anhaftete.318 STELLUNG DER FRAU IM HANDELSGEWERRE Gemäss der Betriebszählung von 1929 arbeiteten im Kleinhandel319 175 Personen, davon 114 oder 65,1 Prozent Frauen. Von diesen 114 Frauen be- zeichneten sich 20 als Inhaberinnen/Pächterinnen, 41 als Betriebsleiterinnen und 22 als kaufmänni- sches Personal; im Vergleich dazu die Zahlen von den 61 im Kleinhandel beschäftigten Männern: 20 Inhaber/Pächter, nur 4 Betriebsleiter und 4 kauf- männische Angestellte.320 Wird aus der Betriebszählungsstatistik von 1929 noch ersichtlich, dass Frauen knapp zwei Drittel der Arbeit im Kleinhandel leisteten, so vermittelt beispielsweise das Gewerbeverzeichnis von 1934 den Eindruck, der Kleinhandel sei vorwiegend ein männlicher Arbeitsbereich gewesen. Für die 73 in diesem Verzeichnis aufgeführten Gemischtwaren- handlungen treten 56 Männer und nur 18 Frauen als Inhaberinnen auf.321 Der Grund für dieses seit 1929 scheinbar stark veränderte Verhältnis von Ladenbesitzern und -besitzerinnen liegt darin, dass Frauen zwar als Arbeitskräfte noch einigermassen erfasst wurden, aber aufgrund ihrer schwachen ge- sellschaftlichen Position in der Öffentlichkeit «ver- schwanden», sobald es um die rechtliche oder wirt- schaftliche Repräsentation der Arbeit bzw. des Ge- schäftes ging. Typisches Beispiel für dieses «Verschwinden» sind sowohl J.Q. als auch die Geschwister J. Als J.Q. nach dem Tod ihres Vaters den Laden übernahm, 
wurde die Konzession nicht vom Vater auf sie, son- dern auf den Ehemann O.Q. übertragen, obwohl dieser nicht im Laden arbeitete.322 Bei den Ge- schwistern J. lautete die Konzession für den Laden auf den Namen des Vaters, was sich auch mit der offiziellen Übergabe des Ladens an R. und J. 1950 nicht änderte. Der Mann - sei es Ehemann, Vater oder sogar Bru- der - dehnte seine im Patriarchat «natürliche» Po- sition als Oberhaupt der Familie auf die selbstän- dige Erwerbstätigkeit der Frauen im Laden aus; dies auch, wenn er selber gar nicht im Laden arbei- tete oder wie der Vater der Geschwister J. nur eine Kontrollfunktion ausübte. Die von Frauen geführ- ten Läden wurden vermutlich aber auch darum ge- gen aussen durch Männer vertreten, da Frauen nicht als gleichwertige und vertrauenswürdige Handelspartnerinnen galten.323 Sehr deutlich zeigt sich diese Repräsentationsfunk- tion der Männer bei den Geschwistern J. Auf meine Frage, ob es üblich war, dass Frauen selbständig einen Laden führten, antwortete R.J.: «Das hat da- zumal nicht so ausgesehen, als ob wir den Laden selbständig führten. Da ist der Vater dagestanden und unser Bruder - die sind dem Laden vorgestan- den.» (J. lacht.) F: «Aber Sie haben doch den Laden geführt?» R.: «Ja, drinnen stehen mussten wir!» (J. lacht.)324 Bei Tod eines Konzessionsinhabers ging die Kon- zession automatisch auf die Witwe oder anderwei- tige Erben über, falls dieselben nicht ausdrücklich darauf verzichteten.325 Dabei wurde bei Witwen die Konzession nicht auf ihren Namen geändert, son- dern sie waren berechtigt, während der Witwen- schaft den Betrieb oder Laden aufgrund der Kon- zession des verstorbenen Ehemannes weiterzufüh- ren.326 Allerdings scheint diese Regelung recht will- kürlich gehandhabt worden zu sein, denn in den Gewerbeverzeichnissen von 1934 und 1935 finden sich teils auch Witwen als Ladeninhaberinnen. Skurriles Beispiel dieser willkürlichen Handhabung ist der Laden von Frau Negele in Triesen, der im Gewerbeverzeichnis von 1934 unter Benedikt Negeles Witwe, 1935 aber unter Benedikt Negele aufgeführt ist.327 76
	        

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