Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1995) (93)

FRAUENARBEIT IN LIECHTENSTEIN 1924 BIS 1939 FABRIKARBEITERINNEN / CLAUDIA HEEB-FLECK Insgesamt lässt sich sagen, dass es um die organi- sierte Interessenvertretung der Arbeiterinnen in der Zwischenkriegszeit sehr schlecht bestellt war. Ein grosser Teil der Arbeiterinnen schickte sich wie K.H. in die gegebenen Arbeitsbedingungen, andere aber griffen zur Selbsthilfe. Dabei wandten sie sich - wie auch der LAV - selten direkt an den Arbeit- geber,256 sondern sie richteten ihre Beschwerde an die Regierung oder das Arbeitsamt und baten diese um Vermittlung beziehungsweise um die Vertre- tung ihrer Anliegen.257 Der Weg über die Regierung ermöglichte den Arbeiterinnen, ihren Problemen Öffentlichkeit zu verschaffen, und bot ihnen auch eine gewisse Rückversicherung gegen ungerecht- fertigte Reaktionen der Arbeitgeber auf ihre Pro- teste. Wie Haltung und Selbstverständnis etlicher liechtensteinischer Arbeitgeber zeigen, scheint dieses indirekte Vorgehen der Arbeiterinnen auch geboten gewesen zu sein. So teilte beispielsweise der Verwaltungsrat der Rheintalischen Bekleidungswerke AG 1938 der vorwiegend aus Frauen bestehenden Belegschaft Folgendes mit: «Es ist allen Arbeitern gestattet, Wünsche und Reklamationen bei Herrn Eichholz im Bureau oder bei mir vorzubringen. Nicht gestat- tet ist, im Betrieb selbst ganz ungehobelt, wie es bisher vorgekommen ist, den Mund zu zerreissen und dadurch das normale Arbeiten zu stören. Herr Eicnholz wurde von mir beauftragt, jedes solches Vorgehen mit Entlassen in derselben Stunde zu ahnden und ich werde überwachen, dass diese meine Anordnungen auch respektiert werden. Ferner werden betriebsschädigende Schimpfereien ausser dem Betrieb ebenfalls mit sofortiger Ent- lassung bereinigt.»258 Jenny, Spoerry & Cie standen noch ganz in der Tradition des ländlich-patriarchalisch geprägten Selbstverständnisses des Unternehmers: Proteste der Arbeiterinnen empfanden sie als persönlichen Affront gegen ihren Einsatz <zum Wohl der Arbei- terschaft): «Leider ist die Textilindustrie zur Zeit wieder sehr schlecht beschäftigt. Bei uns laufen ei- nige Maschinen schon Monate auf Lager, und das nur, weil wir keine Arbeiter entlassen wollen. Die Leute verstehen einfach nie, dass man ihnen zu-liebe 
manchmal den Betrieb durchhält und finden es noch für notwendig zu reklamieren. Dass man es Allen recht machen kann, wird auch bei der grössten, aufrichtigsten Mühe kaum möglich sein.»259 252) ln den Statuten des LAV von 1920 wurde der Zweck des Ver- bandes folgendermassen formuliert: «Der Liechtensteinische Arbei- terverband bat die Aufgabe, die Lebenshaltung seiner Mitglieder auf eine möglichst moralisch hohe Stufe zu bringen und ihnen dauernd einen menschenwürdigen Anteil an den Errungenschaften der Kul- tur zu sichern. In den Vordergrund stellt der Verband die Vertretung der wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder, durch die Verbes- serung der Lohn- und Arbeitsbedingungen, soweit sie, unseren Ver- hältnissen anpassend, gerecht sind» (50 Jahre LAV, S. 5). Auch hier zeigt aber die Reihenfolge der Nennung das immense Gewicht, das man der moralischen und geistigen Förderung der Arbeiterschaft zumass. 253) Unentschuldigtes Fernbleiben von der Hauptversammlung wurde nach Art. VII der Statuten mit 30 Rp. gebüsst. 254) Indiz einer solchen Auffassung ist z.B. die Tatsache, dass bei der Vermittlung von Arbeiterinnen in die Schweiz ein Geistlicher zugezogen wurde, was wohl bei einer Vermittlung von Fabrikarbei- tern niemals der Fall gewesen wäre (LAV, Dokumente, 1935-40. Schreiben der Wirtschaftskammer an den Arbeitsamtausschuss vom 14. 11. 1938). 255) Als Anzeichen eines gewissen äusseren Druckes kann der Umstand gedeutet werden, dass Art. VIII der Statuten, der einen Anschluss des Vereines an den Zentralverband der christlich-sozia- len Arbeiterorganisationen der Schweiz vorsah, in den von der Regierung und dem bischöflichen Ordinariat genehmigten Statuten gestrichen worden war. 256) Hierbei ist zu berücksichtigen, dass direkte Verhandlungen zwi- schen Arbeiterinnen und Arbeitgebern in den Quellen wesentlich weniger Niederschlag fanden als das Vorgehen über Arbeitsamt oder Regierung. Im Zusammenhang mit den weiter unten folgenden Aus- führungen lässt sich jedoch annehmen, dass direkte Proteste beim Arbeitgeber in der Zwischenkriegszeit aus Angst vor Entlassungen selten blieben. Direkt angesprochen wird diese Angst der Arbeiterin- nen in einem Schreiben des Fürstl. liecht. Sicherheitskorps Vaduz an die Regierung vom 8. Juli 1937 (LLA, 1937, RF/173, Nr. 391). 257) Vgl. z.B.: RB, 1933, S. 112; LLA, 1937, RF/173, Nr. 384; LEA. 1937. RF/172, Nr. 391. 258) LAV, Dokumente. 1935-40. Mitteilung des Verwaltungsrates an die Arbeiterschaft der Rheintalischen Bekleidungswerke AG. Mauren, vom 9. April 19.38. 259) LAV, Dokumente, 1935-40, Schreiben von Jenny, Spoerry & Cie an die fürstliche Regierung vom 14.10.19.38. Im Einklang mit diesem patriarchalischen Unternehmerverständnis hiess es im Nachruf für den Fabrikanten Fritz Spoerry 1938. dass er der «ihm unterstellten Arbeiterschaft ein gerechter Herr [war], der in seinem sozialen Verständnis der Arbeiterschaft überall, wo er nur konnte, entgegen- kam» (LVolksblatt. 1938. Nr. 86. Hervorhebung von mir). 61
	        

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