Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1995) (93)

keine Schlüsse zu, wo die von Erwin Poeschel und Alexander Frick beschriebenen Inventarblätter verblieben sind. Weiter ist unklar, ob der Regie- rungsbeschluss vom 15. Juni 1950 jemals Rechts- kraft erlangt hat. Das Denkmalschutzgesetz aus dem Jahre 1977 löste jenes von 1944 ab und ist noch heute gültig.»6 Im Winter 1959/60 fand im Liechtensteinischen Landesmuseum in Vaduz unter der Führung des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechten- stein eine Ausstellung mit dem Titel Altes Kulturgut der Heimat statt. Erwin Poeschel, der Inventarisa- tor der liechtensteinischen Kulturgüter, legte dazu ein sechs Seiten umfassendes Verzeichnis Nach- träge zu den Kunstdenkmälern des Fürstentums Liechtenstein7 an. Die Durchsicht dieser Nachträge zeigt wieder, dass zwischenzeitlich verschiedene Objekte «abgewan- dert» oder verlorengegangen sind. Bemerkenswert ist die Aussage Erwin Poeschels zu diesen Nachträ- gen: «Es handelt sich zwar nicht um Objekte von höherer kunsthistorischer Bedeutung, doch verdie- nen sie angesichts der stark gelichteten Bestände der Kunstdenkmäler in Liechtenstein trotzdem hier festgehalten zu werden.» Wir alle, die öffentlichen Stellen, die Institutionen wie der Private sind aufgerufen, der Forderung Poeschels vermehrt nachzukommen, der einmal sagte: «Bei der Denkmälerarmut im Fürstentum Liechtenstein muss uns jedes Stück der Pflege wür- dig sein.»8 Es ist daher im höchsten Masse notwendig und sinnvoll, wenn der Staat und die Gemeinden die Museen und öffentlichen Sammlungen, allen voran das Liechtensteinische Landesmuseum, mit der an- gemessenen Infrastruktur und den finanziellen Mitteln ausstatten, damit diese die zentrale Aufga- be der Bewahrung und Erhaltung des nationalen Kulturgutes erfüllen können. Der hier vorliegende Beitrag kann kein Inventar der abgewanderten Kulturgüter sein. Zu vieles liegt in einer undurchschaubaren Grauzone; die Hin- weise sind oftmals mangelhaft, Abbildungen der Objekte fehlen. Auch kann hier nicht auf den immensen Verlust an Urkundenmaterial aus den 
Archiven des Landes oder der bedeutenden Biblio- thek der Triesner Cooperaturpfründe eingegangen werden, die zum grössten Teil aus der Bibliothek des Pfarrers Valentin von Kriss (t 1692) bestand und rund 125 Bücher aus der Zeit von 1475-1781, darunter zahlreiche Inkunabeln, umfasste. Noch 1909 berichtet Johann Baptist Büchel: «Obwohl seit mehr als zwei Jahrhunderten weniger gewer- tet, als sie es verdienten, haben sich diese Bücher doch sehr gut erhalten.»9 In der Zwischenzeit ist auch diese Biblitothek dem verlorenen Kulturgut Liechtensteins zuzurechnen. ABGEWANDERTE BODENFUNDE AUS LIECHTENSTEIN Im Vorarlberger Landesmuseum in Bregenz befin- det sich eine grosse Anzahl prähistorischer bis rö- merzeitlicher Objekte aus Balzers, Schaan, Eschen, Mauren, Gamprin, Schellenberg und Ruggell, zum Grossteil sog. Streufunde, wie Ringperlen aus Glas und Schmuckgehänge aus Bronze, Fiebeln und Waffen, wie Dolche, Kurzschwerter, Äxte. Beson- ders aber erwähnt seien die 1887 in einem Wald- gebiet oberhalb von Dux in Schaan gefundenen römischen Legionärshelme aus dem Anfang des 1. Jahrhunderts n. Chr., von denen der eine über Umwege 1938 Eingang in das Schweizerische Lan- desmuseum in Zürich gefunden hat; der andere be- findet sich im Vorarlberger Landesmuseum. Der Bregenzer Helm (Abb. 4) zeigt an der Oberseite des Nackenschutzes in Punktreihen eingeprägt die Schrift «N. POPONI • 3 • L. TVRETEDI • CORT III» (Numerii Poponii centuria Lucii Turetedii cohorte tertia). Der Helm in Zürich trägt den Namen des Besitzers zwischen Augenschirm und unterem Helmrand: «P. CAVIDIVS • FELIX • 3 • C. Petroni» (Publius Cavidius Felix centuria Gaii Petroni). Ebenfalls im Vorarlberger Landesmuseum befin- den sich die Inventare zweier Grabfunde aus Gam- prin (Abb. 5). Es handelt sich dabei einerseits um bronzezeitliche Funde, die 1879 zu Tage kamen, bestehend aus einer Randleistenaxt, einem Kurz- 408
	        

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