Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1995) (93)

Abb. 2: Prälat Johann Baptist Büchel (* Balzers, 1853, t Bendern, 1927). Er betätigte sich u.a. auch auf politischem und kultu- rellem Gebiet. Johann Baptist Büchel war Mitbe- gründer des Historischen Vereins für das Fürsten- tum Liechtenstein (1900) und Verfasser zahlreicher Arbeiten zur Geschichte und Landeskunde Liech- tensteins. 
HP Abb. 3: Landesverweser Friedrich Stellwag von Carion (* Hermannsstadt/ Siebenbürgen, 1852, t Vaduz, 1896). Stellwag von Carion, aus einer österreichischen Adels- familie stammend, widme- te sich in seiner kurzen Amtszeit in Liechtenstein der Altertumsforschung und begann mit einer Sammlung historischer Altertümer für ein künfti- ges Landesmuseum. 
der äusseren Seite der Nord- und Südmauer ein Friedhof gewesen; denn man fand viele menschli- che Skelette von sehr grossem Knochenbau, unter welchen zwei besonders merkwürdig waren. Die Arbeiter sagten: Wir haben zwei grosse Männer in Eisen gefunden, der eine hatte eine Lanze, der an- dere ein Schwert. Das Eisen zerbröckelte ganz in Moder; nur die Spitze der Lanze und der Griff des Schwertes sind erkennbar. Dieser ist von Eisen mit eingelegten Silberstäbchen, wie Silberdraht... Fer- ner wurde daselbst gefunden ein eisernes Gefäss in Gestalt einer Taube oder eines altmodischen Giess- fasses (vermutlich ein Aquamanile), und ein Dreizack, dessen mittlere Zinke länger als die Ne- benzinken war. Nur diese längere Zinke konnte ge- hoben werden, die anderen zerfielen. Gefunden wurden noch einige gewaltige Hirschgeweihe und einige rotgebrannte Ziegel mit einer Hohlkehle am Rand ohne Inschrift oder Zahl . . .»2 Von alledem ist nichts erhalten geblieben. Als der Landesverweser Friedrich Stellwag von Ca- rion (Abb. 3) 1892, bald nach seinem Amtsantritt, auf Schloss Vaduz ein Museum einzurichten plante, «das aus einer Abteilung von Antiquitäten und Ra- ritäten, einer naturhistorischen Abteilung und ei- ner Ausstellung von Erzeugnissen der hierländi- schen Industrie und des Gewerbefleisses bestehen sollte», hatte er bereits erkannt, dass unser Land schon lange ein begehrtes Tätigkeitsfeld für An- tiquitätenhändler geworden war, wodurch vieles an altem und wertvollem Kulturgut spurlos und un- wiederbringlich verlorengegangen ist. Er wies dar- auf hin, dass manches noch zu retten wäre, wenn schnell gehandelt würde, und stellte warnend fest: «Das Ausland erwirbt für seine Sammlungen eine Zierde nach der anderen, das Fürstentum selbst aber verliert nach und nach alle Zeugen seiner der- einstigen historischen und kulturellen Entwicklung und Bedeutung und bleibt dadurch hinter allen zi- vilisierten Ländern zurück, welche keine Mühe und Kosten scheuen, um sie zu erwerben.» Zwar sollte durch eine Regierungsverordnung aus dem Jahre 1888 der Verkauf antiquarischer Gegenstände be- willigungspflichtig gemacht und die Finder von Al- tertümern verpflichtet werden, innert drei Tagen 406
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.