Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1995) (93)

FRAUENARBEIT IN LIECHTENSTEIN 1924 BIS 1939 / DIENST- MÄDCHEN UND SERVIERTÖCHTER / CLAUDIA HEEB-FLECK zuwandten, scheinen sie sich nun wieder mehr den hausfraulichen Berufen zuzuwenden», stellte ein Schreiber 1938 im «Liechtensteiner Vaterland» fest.1»3 Inwieweit dieser Prozess Resultat einer wirtschaft- lichen Krise war, die das Arbeitsangebot für Frauen im industriellen Sektor stark beschnitt und inwieweit hierfür, ähnlich wie in der Schweiz, staatliche Lenkungsmassnahmen eine Rolle ge- spielt haben, lässt sich nicht eindeutig beantwor- ten. Hinweise auf staatliche Förderung der Haus- wirtschaft oder staatliche Eingriffe zugunsten der Hauswirtschaft gibt es einige: Hier sind die häufi- gen Klagen in den Rechenschaftsberichten über den Mangel an liechtensteinischem Dienstpersonal zu nennen - meist verbunden mit Bekräftigungen, dass der hauswirtschaftliche Sektor gefördert wer- den solle.104 Der Landtagsbeschluss von 1935 über die Kredit- bewilligung zur Verbesserung der Wirtschaftslage, der vorsah, «Stipendien an Mädchen für den Be- such von Hauswirtschaftsschulen in der Höhe bis zu 30 Prozent der aufgelaufenen Kosten» auszu- richten, stellte einen ganz konkreten Eingriff zu- gunsten der Hauswirtschaft dar.105 Eine andere Möglichkeit, weibliche Arbeitskräfte in den Hausdienst zu lenken, boten die in den Zeitun- gen abgedruckten Mitteilungen des Arbeitsamtes über offene Stellen. Während der gesamten Zwi- schenkriegszeit beschränkten sich die Informa- tionen über die Arbeitsmarktlage für Frauen fast ausschliesslich auf Stellen für Dienstpersonal und Serviertöchter. Dies, obwohl die Rechenschaftsbe- richte zeigen, dass jedes Jahr auch eine Anzahl 93) LV, 1939, Nr. 79 / LLA, 1929, SF Wirtschaftskammer, Nr. 530 und Nr. 533 / LLA, 1930, SF Wirtschaftskammer, Nr. 304 und Nr. 397. (Soweit ersichtlich handelte es sich um Stellen in der Schweiz.) 94) S. 24. Vgl.: Interview mit K.H., S. 113. 95) LN, 1929, Nr. 94 u. 96 / LVa. 1938, Nr. 25. 96) Anhang, Interview mit O.W., S. III. Vgl. auch: Anhang, Interview mit W. S., S. 130. 97) So waren Gesuche liechtensteinischer Dienstmädchen und Ser- viertöchter an die Fürstliche Regierung mit der Bitte, sich für Erhalt oder Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz einzu-setzen, 
durchaus nicht selten (LLA, 1931, RF/117, Nr. 126, Schreiben vom 9.7.1931 u. LLA, 1931, RF/117, Nr. 126, Schreiben vom 30.11.1931). 98) LLA, 1931, RF/117, Nr. 126, Kreisschreiben des Polizeideparte- mentes des Kantons St. Gallen an Bezirksämter und Gemeinderäte betr. verschärfter Ausländerkontrolle zum Schutz des inländischen Marktes, 7. 2.1931, Pkt. 4. LLA, 1929. SF Wirtschaftskammer, Schreiben des Frauenarbeitsamtes von Stadt und Kanton Zürich an die liechtensteinische Wirtschaftskammer, 21. November, 1929. Bochsler/Gisiger, S. 155. 99) Bochsler/Gisiger, S. 151. Joris/Witzig. Frauengeschichte(n), S. 195. 100) Bochsler/Gisiger, S. 152, 179f. und S. 188ff. Eindeutiges Beispiel der Verdrängung von Frauen vom Arbeitsmarkt zugunsten von Män- nern ist eine Verfügung der BIGA, dass keine weiblichen, ausländi- schen Arbeitskräfte mehr zur Arbeitsannahme in landwirtschaftli- chen Betrieben in der Schweiz zugelassen werden, «da männliche einheimische Hilfskräfte zu finden seien» (LVolksblatt, 1936, Nr. 74, «Arbeitseinreise in die Schweiz»). 101) Vgl. die entsprechenden Rechenschaftsberichte über Stellenvermittlungen des Arbeitsamtes Jahr Vermittlungen von Dienstpersonal total in die Schweiz in Liechtenstein 1932 135 1937 
144 51 91 1938 
112 39 
73 1939 
126 26 98 102) Mitteilungen des Arbeitsamtes über offene Stellen und Stellen- gesuche und die Inserate im LVolksblatt und in den LN (ab 1936 LVaterland), 1924-39. Dabei übertraf in den zwanziger Jahren die Nachfrage teils das Angebot. Die Wirtschaftskammer musste des öf- teren Dienstpersonal Suchenden mitteilen, dass momentan keine «stellenfreien Mädchen» gemeldet seien, dass es «überhaupt sehr schwer (sei), Dienstmädchen ausfindig zu machen» (LLA, 1929, SF Wirtschaftskammer, Nr. 389 und 1930, Nr. 179, Nr. 196, Nr. 264). 103) LVaterland, 1938, Nr. 63, S. 1, «Vom Arbeitsmarkt». 104) Vgl. z.B. RB, 1931, S. 119. 105) LGB1, Landtagsbeschluss vom 23.10.1935 über eine Kreditbe- willigung (sfr. 120 000.-) zur Verbesserung der Wirtschaftslage, Art. 9. Solche in Liechtenstein von Nonnen geführten Hauswirt- schaftsschulen vermittelten meist neben der «bürgerlichen Haushalt- führung» auch bürgerliche und christliche Wertvorstellungen, um die aus einfachen Verhältnissen stammenden jungen Frauen zu be- fähigen, in «Herrschaftshäusern» zu «dienen». Bochsler/Gisiger, S. 99f. 33
	        

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