Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1995) (93)

DER 7. NOVEMBER 1918 RUPERT QUADERER-VOGT Zugeständnisse wurden in den Bereichen gemacht, die von allen Gruppierungen in Liechtenstein in Richtung einer verstärkten Mitbestimmung im er- weiterten Rahmen der ausgebauten Volksrechte als notwendig angesehen wurden. Es ist aber andererseits zu berücksichtigen, dass die Auffassung von «Gefahr im Verzug» subjektiv vorhanden gewesen sein mag, vor allem bei Lan- desverweser Imhof. Ihm ist allerdings vorzuhalten, dass er den Eindruck erweckte, seine eigene Haut ohne Schrammen und Kratzer retten zu wollen. Die Zusage, ihm das Vertrauen auszusprechen, war ihm sehr wichtig, da er meinte, damit seine weitere Karriere besser fortsetzen zu können.1"7 Die beiden Advokaten Wilhelm Beck und Martin Ritter trieben manchmal ein Spiel mit verdeckten Karten. Wohl kann ihnen abgenommen werden, dass der Ausbau der Volksrechte für sie ein wirk- liches Anliegen war. Vor allem bei Ritter schillert aber immer wieder durch, dass seine persönlichen Abneigungen gegen die «Kamarilla der Hofkanzlei» sein Handeln emotional bestimmten. Beck, der sich in diesen Tagen - bewusst oder unbewusst - hinter Ritter zurückhielt oder von diesem als dem älteren vielleicht auch verdrängt wurde, konnte seine Fähigkeiten, junge Leute für seine Sache zu begei- stern, unter Beweis stellen. Beiden führenden Köp- fen war persönlicher Ehrgeiz ein wichtiger Hand- lungsantrieb. Nach dem 2. Dezember aber sah Beck wohl, dass die Zeit noch nicht reif genug war. Beck fühlte sich durch Ritter wohl auch in seiner bisherigen Rolle als Vertreter der Volksinteressen an den Rand gedrängt. Der sich formierende Wi- derstand - vor allem in der Bevölkerung des Unter- lands und in Schaan festzustellen - zeigte, dass wohl weitgehend Übereinstimmung über das Ziel gegeben war; über den Weg zu diesem Ziel hinge- gen bestanden weit auseinanderdriftende Auffas- sungen. Die Entwicklung in den vier Wochen nach dem 7. November hatte klargemacht, dass der Schritt Becks und Ritters über den verfassungs- mässigen Rahmen hinaus nicht die Unterstützung der Mehrheit der Bevölkerung fand. Die fehlende Legalität konnte nicht durch das Argument der Legitimität der Volksmehrheit begründet werden. 
So können wir abschliessend die Vorgänge vom 7. November als ein teilweise verfassungswidriges Aufbegehren gegen verkrustete, reformbedürftige Verfassungsinhalte bezeichnen. Von wirklichem Reformeifer und von persönlichem Ehrgeiz ange- triebene Protagonisten, die eine Ausweitung der Volksrechte und die Nationalisierung der Exekutive anstrebten, versuchten durch einen unerlaubten Griff in die Speichen des Rades der Geschichte dieses zu beschleunigen, ohne den Wagen umstür- zen zu wollen. Oder um ein anderes Bild zu verwenden: Das Küken musste die beengende und verkrustete Schale durchpicken und aufbrechen, um an die frische, lebensnotwendige Luft zu gelangen. Auf alle Fälle aber stellten mutige Leute 1918 fest: «Es geht ein demokratischer Zug durch die Welt.»108 105) LLA RE 1918/4870ad4851, 7. November 1918, Rücktrittserklä- rung Albert Schädler, Johann Baptist Büchel und Johann Wohlwend. Die Rücktrittserklärungen wurden jedoch durch das Verbleiben im Landtag faktisch aufgehoben. 106) R. Beck, Sachwörterbuch der Politik, Stuttgart 1986, 2. Auflage, S. 972. 107) ON 47/1918, 16. November 1918. In einem Beitrag zum 7. November heisst es, dass Imhof «in persönlicher Hinsicht das Vertrauen ausgesprochen worden» sei, «wie Imhof zwecks seines späteren Fortkommens es wünschte.» 108) Wilhelm Beck in der Landtagssitzung vom 19. Oktober 1918. 215
	        

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