Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1995) (93)

DER 7. NOVEMBER 1918 RUPERT QUADERER-VOGT Uffa fe< **r£*f »fy*— ^j'Y^fiS Jh0i> ^'m^r ^ ''/"U^ 
/Itivrß f-^^^-AuA^- J/A??Av de oder sei bereits eine Republik, oder es schliesse sich zusammen mit Vorarlberg der Schweiz an. Der Chefredaktor der «Neuen Zürcher Nachrichten», G. Baumberger, kommentierte die Ereignisse vom 7. November kritisch. Er meinte, die Vorkommnisse hätten «einen peinlichen Eindruck» hinterlassen, «soweit es nicht ein tragikomischer» gewesen sei.73 Der nach Baumberger «gewalttätige Verfassungs- bruch» wäre überflüssig gewesen, und die ange- strebten Veränderungen hätten sich auch auf lega- lem Weg erreichen lassen. Das Schlagwort «Liech- tenstein den Liechtensteinern» sei eine leichtfertige Phrase. Der Fürst müsse das Land über Wasser halten; wenn er dies nicht mehr tue, könne man bald sagen: «Liechtenstein den Advokaten, Liech- tenstein den Demagogen».74 Baumberger aner- kannte aber auch die Berechtigung einiger der For- derungen. Als Lösung sah er nur die Möglichkeit, dass die «Staatsstreich-Regierung» zurücktrete, der Fürst eine neue ernenne und ein Verfassungs- ausschuss gebildet würde. Baumberger riet, Liech- tenstein sollte in geordnete und gesetzliche Bahnen zurückkehren «ehe die Italiener in Feldkirch ste- hen».75 Mittlerweile waren Vertreter beider Gruppierungen nach Wien gereist. Martin Ritter aus eigener Initia- tive, Albert Schädler und Kanonikus Büchel sowie Imhof waren vom Fürsten nach Wien gebeten wor-den. 
Ritter beabsichtigte, für eine Proklamation, die er verfasst hatte, vom Fürsten die Sanktion zu bekommen. In dieser Proklamation hiess es u. a.: «... Ich [= Fürst] genehmige daher den von Meinem Landtage gewählten Vollzugsausschuss in Gnaden als Meine Regierung und beauftrage sie, in Über- einstimmung mit dem Landtage die erforderliche Verfassungsänderung auszuarbeiten und Mir zu unterbreiten. Zugleich bestelle ich den Dr. Martin Ritter als Vorsitzenden der Regierung zum Land- amanne des Fürstentums...»76 Der Fürst verwei- gerte die Sanktion dieser Proklamation. Die Gespräche mit den vom Fürsten nach Wien ge- rufenen Vertretern waren ergiebiger. Wahrschein- lich waren auch leichter übereinstimmende An- sichten festzustellen. Einen Tag nach dem im «Pa- lais» abgehaltenen Gespräch zwischen Mitgliedern der Hofkanzlei einerseits und Albert Schädler, Kanonikus Büchel und Imhof andererseits wurde 73) Neue Zürcher Nachrichten, 330/1918, 4. Dezember 1918. 74) Ebenda. 75) Ebenda. 76) LLA SF Präsidialakten 1.8/1918/50, 19. November 1918. Margi- nale Imhofs: «Von Dr. M. Ritter ausgearbeitete und von den Mitglie- dern des fürstlichen Appellationsgerichtes (Dr. v. Ilampe, Dr. Jakob, Dr. Pfeiffer) einstimmig gutgeheissener(l) Entwurf einer fürstlichen Proklamation, die jedoch die Sanktion nicht gefunden hat.» 207
	        

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