Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1995) (93)

5. Stellungnahme zu wirtschaftspolitischen Fragen im Interesse der Landwirtschaft.»451 Im Gegensatz zu den Statuten des LAV, die Arbei- ten«^« ausdrücklich als Mitglieder vorsahen, werden in den Statuten des Bauernvereines von 1927 Bäuerinnen explizit weder erwähnt noch aus- geschlossen - Zeichen für die Orientierung am Leit- bild des Familienbetriebes und dessen Repräsenta- tion durch den Bauern. Die Mitgliederverzeichnisse des Bauernverbandes führten in der Zwischenkriegszeit nur einige we- nige weibliche Mitglieder auf - darunter, wie zu er- warten, viele Witwen. Dabei wuchs der Anteil von 2,4 Prozent 1924 auf durchschnittlich 4,4 Prozent bzw. 20 Bäuerinnen in den dreissiger Jahren bei gleichzeitigem starken Sinken der Gesamtmitglie- derzahl von Mitte zwanziger bis Mitte dreissiger Jahre.452 Die meisten Bäuerinnen waren also höchstens in- direkt, über ihre Ehemänner, organisiert - teil- weise sogar, wenn diese nicht oder nur nebenbe- ruflich als Landwirte arbeiteten.453 Dementsprechend schenkten Bäuerinnen dem Bauernverein kaum Aufmerksamkeit. J.K. bei- spielsweise meinte im ersten Moment auf meine diesbezügliche Frage, dass es damals noch gar kei- nen Bauernverband gegeben habe. Auf die Bestäti- gung, dass es einen gegeben habe, antwortete sie: «Ich weiss nicht, ob wir damals im Bauernverband waren. Ich glaube es nicht. - Ja , vielleicht, dass wir im Verband waren wegen dem Kartoffeln-Ab- liefern - aber sonst weiss ich auch nicht. Darum habe ich mich nicht gekümmert!»454 Wie in diesem Zitat angedeutet, brachte die Mit- gliedschaft in der Genossenschaft Rechte, aber auch Pflichten mit sich. Zum einen kümmerte sich die Genossenschaft um den Absatz der landwirt- schaftlichen Produkte ihrer Mitglieder und lieferte Waren in erster Linie an Mitglieder (von Nichtmit- gliedern konnte ein Zuschlag verlangt werden). Zum anderen verpflichtete sie aber die Genossen- schafterinnen auch, ihren Bedarf an Waren bei der Genossenschaft zu decken, wie auch für die Genos- senschaft persönlich und solidarisch zu haften.455 
Mit dem Bauernverein und der 1931 gegründeten und von der Regierung subventionierten Bauern- beratungsstelle waren die Interessen der Bauern und Bäuerinnen wirksam vertreten. Ob und inwie- weit die Untervertretung der Bäuerinnen im Bau- ernverein - vor allem für allein wirtschaftende Bäuerinnen - negative Folgen hatte, ist schwer zu beantworten. Ich vermute aber, dass sie sich nur geringfügig auswirkte, da die Interessenvertretung mit ihrer Orientierung an der bäuerlichen Produk- tionsgemeinschaft in gewisser Weise die Interes- sen der Bäuerinnen immer mitvertrat (z.B. durch den Einsatz für bessere Preise statt für einzelne Löhne) - anders als bei Interessenvertretungen, die vom einzelnen (männlichen) Arbeitnehmer ausgehen. Eine separate Organisation der Bäuerinnen wurde erst 1966 ins Leben gerufen. Wie die Statuten zei- gen, kommt dem «Verband Liechtensteiner Bäue- rinnen» aber eher der Charakter eines Vereines als der einer eigentlichen Interessen Vertretung zu. Dem Verband steht auch heute noch ein Geistlicher vor und er setzt sich neben wirtschaftlichen und bildungsmässigen vor allem ideelle Ziele - wie die «geistige Hebung der bäuerlichen Familiengemein- schaft» und die «Erhaltung und Belebung des bäuerlichen Kulturgutes».456 DER ARBEITSALLTAG VON BÄUERINNEN Prägend für den Arbeitsalltag von Bäuerinnen und Bauerntöchtern waren hauptsächlich die den Ge- schlechtern bzw. den einzelnen Familienmitglie- dern zugewiesenen Arbeitsrollen und die jeweili- gen wirtschaftlichen Gegebenheiten. Der weibliche Arbeitsbereich, in den Frauen von klein auf hineinwuchsen, umfasste Arbeiten im bäuerlichen Haushalt, in der Kleintierhaltung, in der Feld- und Gartenarbeit. Wie Duden/Hausen im bereits zitierten Aufsatz ausführen, blieb er also nicht auf den häuslichen Bereich beschränkt, son- dern reichte auch weit in den Produktionsbereich hinüber. Zu Verschränkungen der geschlechtsspe- 98
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.