Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1994) (92)

VERWALTUNGSSTRUKTUR UND VERWALTUNGSREFORMEN BEAMTENVERHÄLTNIS / PAUL VOGT mige Häuser, mit denen auch Stallungen verbun- den waren.51 Mit der Vermehrung der Beamten entstand ein Mangel an geeigneten Wohnungen. Für die neuen Beamten mussten standesgemässe Quartiere besorgt werden, damit ihre Autorität ge- genüber den Untertanen nicht in Zweifel gezogen wurde. Menzinger äusserte sich wiederholt dahin- gehend, dass eine bequeme Wohnung zu den weni- gen Annehmlichkeiten eines Landbeamten gehöre, der sonst auf vieles verzichten müsse.52 Für die Amtsschreiber und Kanzlisten, die (mit Ausnahme von Kirchthaler und Dünser, die aber ei- gene Wohnungen besassen) unverheiratet waren, wurden in der Regel zwei gemietete Zimmer zur Verfügung gestellt. Dem Grundbuchführer musste, nachdem er 1839 geheiratet hatte, ein Haus zur Verfügung gestellt werden, ebenso dem Waldbeam- ten und seiner Familie. Für diese Beamten wurde zwar wiederholt der Bau neuer Wohnungen ge- plant, aber nie verwirklicht. Aus diesem Grunde mussten Häuser gemietet werden, was mit be- trächtlichen Kosten verbunden war. Waldbereiter Gross z. B. erhielt 1846 ein Haus mit 7 Zimmern, wovon eines als Waldamtskanzlei eingerichtet wur- de, und Stallungen. Die Miete betrug jährlich 170 Gulden.53 Diese beträchtliche Summe, die aus den Renten entrichtet wurde, unterstreicht, dass die kostenlosen Wohnungen einen nicht geringen Wert darstellten. Aus der Sicht der fürstlichen Verwal- tung gilt es festzuhalten, dass sich durch das Zur- verfügungstellen der Beamtenquartiere erst die Möglichkeit bot, die Beamten von einer Herrschaft auf eine andere zu versetzen. Die kostenlose Woh- nung war die Grundlage ihrer Mobilität. Zweifellos waren diese Wohnungen aber auch ein Element, das die Abhängigkeit der Beamten von ihrem Dienstherrn noch vergrösserte. Die kostenlose medizinische Betreuung der Beam- ten in Vaduz war dem Landschaftsarzt übertragen. Seit 1809 war in Liechtenstein ein Landschaftsarzt angestellt, zu dessen Pflichten es zählte, «nicht nur der fürstlichen Dienerschaft, sondern auch der ar- men Klass der Unterthanen den ärztlichen Bei- stand unentgeltlich (zu) leisten».54 
Einen beachtlichen Wert stellten schliesslich auch noch die «Deputatgüter» dar, die den Beamten zur Nutzung überlassen wurden. Der Landvogt nutzte laut einer Besoldungstabelle aus dem Jahre 1841 4,08 ha Boden, der Rentmeister 1,64 ha, der Gehegbereiter 1,73 ha und der Grundbuchführer 1,54 ha.55 Der Landvogt dürfte damit bei den da- maligen Besitzverhältnissen bereits zu den grösse- ren Bauern in Vaduz gezählt haben.56 Nach dem Besoldungssystem von 1837 war übrigens den Be- amten auf den fürstlichen Herrschaften mit Aus- nahme der Gehegbereiter und Jäger die Kuhhal- tung verboten und nur noch die Bewirtschaftung von Gärten und einigen Äckern erlaubt.57 Für Va- duz, wo die Beamten nach den Aussagen von Land- vogt Menzinger auf eine teilweise Selbstversorgung angewiesen waren, wurde die Kuhhaltung weiter- hin erlaubt.58 Noch 1860 wehrte sich Menzinger ge- 44) Besoldungstabelle aus dem Jahre 1841. Beilage zum Bericht Menzingers vom 24. April 1841. LLA RC 69/16. 45) Menzinger an Fürst am 18. 7. 1856. LLA RC 99/1. 46) Menzinger an Fürst am 10. August 1840. LLA RC 69/16. 47) Besoldungstabelle in der Beschreibung des Fürstentums Liech- tenstein von Josef Schuppler. JBL 1975. S. 397. 48) «Tabellarische Darstellung der Besoldungen der Vaduzer Beam- ten.» LLA RC 69/16. 49) «Darstellung der Besoldungsbezüge wie selbe dermal theils aus der Landeskassa, theils aus den fürstlichen Renten bestritten wer- den, und aus welchen Kassen die selben künftig zu berichtigen wä- ren.» Genehmigt in Wien am 10. November 1859. LLA RC 69/16. 50) Menzinger an Fürst am 10. August 1840. LLA RC 69/16. 51) Schuppler an Fürst am 21. 3. 1826. LLA RB Fasz. B 1. 52) Menzinger an Fürst am 24725. März 1838. LLA RC 60/14 und am 16. September 1857. LLA RC 85/1. 53) Mietvertrag mit Ferdinand Walser vom 22. 11. 1847. LLA RC 5 8/2. 54) HK an OA am 16. 1. 1809. LLA RB Fasz. G 1. 55) Im Original werden die Beträge in Klaftern angegeben: Land- vogt 11 232 Klafter, Rentmeister 4 553, Gehegbereiter 4 800, Grund- buchführer 4 281, Beilage zum Bericht vom 24. April 1841. LLA RC 69/16. 56) Vgl. Alois Ospelt, Wirtschaftsgeschichte S. 145. 57) Besoldungssystem von 1837, § 20. 58) Menzinger an Fürst am 10. August 1840. LLA RC 69/16. 79
	        

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