Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1994) (92)

19. Jahrhunderts lediglich aus drei Beamten: dem Landesverweser (neue Bezeichnung für Landvogt), dem Rentmeister und dem Grundbuchführer. Diese drei Beamten waren keineswegs in der Lage, die amtlichen Handlungen vorschriftsgemäss durchzu- führen. So schrieb etwa Landesverweser Menzin- ger 1850 an den Fürsten, dass er nicht in der Lage sei, die von der Hofkanzlei geforderten Ausweise einzusenden. Da es in Vaduz keinen Amtsschreiber gebe, müsse er alles selbst erledigen.53 Die allge- meine Stimmung nach 1848 und der Mangel an Be- amten machten es bis in die 1850er Jahre unmög- lich, den strengen Zentralismus in der Gemeinde- verwaltung aufrechtzuerhalten. Häufig blieb dem Regierungsamt nichts anderes übrig, als die Ge- meindevorsteher gewähren zu lassen. In späteren Jahren wurde dann insbesondere bedauert, dass die Gemeindewaldungen und die Gemeindefinan- zen in völlige Unordnung geraten seien. Aus der Sicht der fürstlichen Hofkanzlei war es be- sonders schlimm, dass der Rentmeister seinen Pflichten nicht mehr nachkommen konnte. In den unmittelbar auf 1848 folgenden Jahren gingen beim Rentamt kaum mehr Zahlungen ein, die Aus- stände stiegen rasch an. David Rheinberger, der Sohn des Rentmeisters, erinnerte sich später an diese Zeit: «Die Leute waren verarmt, in Schulden gerathen und theilweise sittlich verwildert. Aerari- sche oder öffentliche Schulden zu bezahlen, ver- stiess gegen ihren Begriff von Freiheit. Zwangsmit- tel, sie einzutreiben, standen dem Rentmeister kei- ne zu Gebot und der Landvogt oder Landesverwe- ser, wie er nun hiess, war ein Mann ohne Energie und mochte sich auch nicht gerne mit dem Volk verfeinden.»54 Rentmeister Rheinberger wurde von der Hofkanzlei immer wieder ermahnt und auch mit Geldstrafen gebüsst.55 Im April 1854 wurde eine Untersuchungskommission nach Vaduz ent- sandt, die die Missstände untersuchen sollte. Diese stellte fest, dass die Rechnungsbücher nicht mit dem Kassastand übereinstimmten und dass ein Teil der ausstehenden Gelder uneinbringlich geworden war. Den Verlust dieser Gelder musste der Rent- meister aus seinem Privatvermögen decken und 
«eine zusammenhängende Fläche guten Kulturbo- dens von rund 10 000 Quadratklaftern dem Fürsten abtreten.»56 Neben dem Rentmeister soll auch der Landesver- weser zum Ersatz der verlorenen Gelder verurteilt worden sein.57 Dem Rentmeister wurde die Ver- rechnung der staatlichen Gelder abgenommen, und der als Untersuchungsbeamte angereiste Johann Bachör als Landeskassenverwalter angestellt. Rent- meister Rheinberger wurde 1857 frühzeitig pensio- niert. Während der Aufwand für die Landesverwaltung nach 1848 vorerst auf ein Minimum beschränkt wurde, erfolgte nach dem Abschluss des Zoll- und Steuervertrages mit Österreich im Jahre 1852 ein rascher Ausbau. Da sich fürstliche Herrschaftsbe- amten nach den Ereignissen von 1848 dagegen sträubten, nach Vaduz versetzt zu werden,58 wurde 1851 Markus Kessler, ein Rechtspraktikant aus dem Fürstentum Sigmaringen, als Amtsschreiber angestellt. Die Verbesserung der staatlichen Fi- nanzlage durch den Zollvertrag ermöglichte die Anstellung neuer Beamter. Von 1851 bis 1856 wur- de die Zahl der Beamten (ohne Polizeimänner) durch die Anstellung eines Försters, zweier Kanzli- sten, des Rechtspraktikanten Kessler, des Landes- kassenverwalters Bachör und eines Waldamtsge- hilfen von drei auf neun erhöht. Landesverweser Menzinger hielt darauf das Kanzleipersonal für ausreichend.59 Die Vergrösserung der Zahl der Beamten machte auch eine Erweiterung der Amtsräume nötig. Im 19. Jahrhundert mussten die Beamten die amt- lichen Verhörtage auf dem Schloss abhalten,60 während sie die alltäglichen Arbeiten offenbar bei sich zu Hause verrichteten. Das erhaben über dem Dorf gelegene Schloss sollte die Autorität und das Ansehen des Amtes stärken. Die Dienstinstruktion von 1808 schrieb vor, dass die Beamten alle Amts- handlungen in einer gemeinschaftlichen Kanzlei vornehmen mussten.61 Diese Kanzlei und das Ar- chiv wurden in der Landvogtei oder im sogenann- ten Amtshaus eingerichtet. Mit dem personellen Ausbau entstand ein zunehmender Platzmangel. 1838 bat Landvogt Menzinger dringend um den 66
	        

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