Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1994) (92)

sen: Die Hofkanzlei versetzte 1816 Grundbuchfüh- rer Zelinka auf eine andere Herrschaft und be- schloss, diese Stelle sowie jene des Rentmeisters nicht mehr mit «wirklichen Beamten», sondern mit blossen Schreibern zu besetzen. Statt der beiden qualifizierten Beamten wurden zwei ortsansässige Hintersassen eingestellt. Die Aufgaben des Rent- meisters wurden dem bisherigen Hauptzolleinneh- mer Joseph Goldner zugewiesen, der den Rang eines einfachen Rentschreibers erhielt und in sei- ner neuen Funktion auch die Grundbücher führen sollte. Zum neuen Amtsschreiber wurde der 1808 als ungenügend eingestufte und deshalb entlassene Ludwig Kirchthaler bestimmt, der auch den Dienst des Hauptzolleinnehmers zu versehen hatte.39 Landvogt Schuppler soll mit diesen Umbesetzun- gen nicht einverstanden gewesen sein.40 Diese Umbesetzungen zeigen, dass die Verwaltung des Fürstentums Liechtenstein als eine einfache Sache angesehen wurde. Mit den Umbesetzungen wurde vor allem eine Verminderung der Besol- dungskosten angestrebt: Der Rentschreiber erhielt genau die Hälfte dessen, was der Rentmeister er- halten hatte.41 Der Amtsschreiber erhielt zwei Drit- tel vom Gehalt des früheren Grundbuchführers und dazu 2 V2 Prozent von den Zolleinnahmen. Das fixe Geldgehalt, das bisher der Hauptzolleinnehmer er- halten hatte, wurde eingespart, da für diesen Dienst kein eigener Diener mehr angestellt war.42 Insgesamt verringerten sich die Besoldungskosten in Vaduz um 600 Gulden im Jahr. Die Nachteile dieser Umbesetzungen zeigten sich rasch. Goldner und Kirchthaler waren ihren Aufga- ben in keiner Hinsicht gewachsen. Kirchthaler kränkelte seit November 1817 und starb am 4. Juni 1819.43 Nach seinem Tod wurde er durch Johann Peter Rheinberger ersetzt, der kein ausgebildeter Beamter war. Für die Ernennung Rheinbergers war wohl ausschlaggebend, dass von dieser Fami- lie bereits seit drei Generationen der Dienst des Oberamtsboten ausgeübt wurde. Da die Hofkanzlei einem unerfahrenen Ortsbürger den Posten eines Amtsschreibers verlieh, hielt sie die Verwaltung des Fürstentums offenbar immer noch für eine leichte Angelegenheit. 
Rentschreiber Goldner wurde von Landvogt Schuppler als ein Mann beschrieben, dessen mora- lische Integrität nicht in Frage stand, der aber den Aufgaben eines Rentmeisters in keiner Weise ge- wachsen war. Sein komplizierter Arbeitsstil führte rasch zu grossen Rückständen beim Grundbuch- amt und in der Rechnungsführung. Er sandte die jährlich verlangten Rechnungsausweise regelmäs- sig zu spät ein und liess die Rentresten bis 1825 auf über 17 000 Gulden anwachsen.44 1825 wurde er pensioniert und durch einen qualifizierten Beam- ten ersetzt. Mit der Ernennung von Franz Schmid begann eine Phase des kontinuierlichen Ausbaus des Oberam- tes. 1827 wurde Landvogt Schuppler durch Peter Pokorny ersetzt, in den man offenbar die Erwar- tung setzte, dass er sich mit viel Initiative für eine Verbesserung der Oberamtsverwaltung einsetze. Tatsächlich begann er auch schon in seinem ersten Amtsjahr mit dem Aufbau einer Landespolizei. Er erarbeitete ein neues Schulgesetz und versuchte das Verhältnis zwischen Staat und Kirche grund- sätzlich zu regeln. Pokorny verlangte auch bereits 1828 die Anstellung eines weiteren Amtsschrei- bers, um die Amtsgeschäfte ordnungsgemäss erfül- len zu können.45 Die Hofkanzlei wollte zwar die An- stellung eines weiteren Beamten nicht bewilligen, liess sich dann aber doch von Pokorny überzeugen, dass die Beamten in Vaduz völlig überlastet waren und daraus grosse Geschäftsrückstände entstehen mussten. Neuer Amtsschreiber wurde Johann Strak, dem bisherigen Amtsschreiber Rheinberger wurde die Führung der Grundbücher zugewiesen. Bereits 1832 bat Pokorny um die Anstellung eines weiteren Schreibers. Er begründete diese Bitte da- mit, dass teilweise 20 bis 30 Jahre zurückliegende Geschäfte noch immer unerledigt seien. Zum Ver- gleich der Beamtenzahlen erwähnte Pokorny, dass in einem Vorarlberger Bezirk «in ziemlich gleichen local Verhältnissen» und etwa der doppelten Bevöl- kerungszahl 14 Beamte allein für die politische Ver- waltung und die Justiz angestellt seien, während in Vaduz mit nur vier Beamten auch die herrschaft- liche Ökonomie und die Zollangelegenheiten be- wältigt werden müssten.46 64
	        

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