Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1994) (92)

VERWALTUNGSSTRUKTUR UND VERWALTUNGSREFORMEN FÜRSTLICHE VERWALTUNG / PAUL VOGT Die Einführung dieser Rechnungsausweise lief dar- auf hinaus, die wirtschaftlichen Erträge berechen- bar und damit auch besser kontrollierbar zu ma- chen. Zusammen mit zahlreichen Instruktionen zeugen diese Rechnungsausweise von den Bestre- bungen im Vormärz, die Bewirtschaftung der Herr- schaften zu modernisieren. Die Aufgabe der Buchhaltung bestand darin, die einzelnen Rechnungsämter bei der Abfassung der Rechnungsausweise anzuleiten, Musterbeispiele für die verschiedenen Ausweise auszuarbeiten und so für eine Vereinheitlichung im Rechnungswesen zu sorgen. Weiter hatte die Buchhaltung die ver- schiedenen Rechnungen zu revidieren, zu bemän- geln und Rechnungserläuterungen einzuholen. Die Buchhaltung sollte sich jedoch «nicht auf die Prü- fung und Richtigstellung des Ziffers allein be- schränken», sondern sie sollte auch «eine admini- strative Beurtheilung der verrechneten oder nicht verrechneten Data»30 vornehmen, d.h. sie sollte die Abrechnungen anhand von sporadisch vorgenom- menen topographischen und wirtschaftlichen Be- schreibungen und vorhandenem Urkundenmate- rial auf ihre Vollständigkeit und Rechtmässigkeit hin überprüfen. Teilweise nahmen Beamte der Buchhaltung auch selbst lokale Erhebungen vor.31 Soweit die «Bemängelungen» reine Rechnungsfra- gen betrafen, korrespondierte die Buchhaltung selbst mit den einzelnen Herrschaftsämtern. Stiess sie bei der Revision auf grundsätzliche, organisato- rische Mängel, so hatte sie diese an die Hofkanzlei mitzuteilen. Die Approbation der Rechnungsaus- weise erfolgte auf Vorschlag der Buchhaltung durch die fürstliche Hofkanzlei.32 DIE HAUPTKASSA IN WIEN Die einzelnen Herrschaften mussten ihre Gelder- träge an die Hauptkassa in Wien abliefern. Für die Hauptkassa bestanden strenge Kontrollvorschrif- ten. Ein wichtiger Kontrollmechanismus bestand darin, dass sich die Aufgabenbereiche der Haupt- kassabeamten gegenseitig ergänzten: Der «Haupt-Cassier» 
führte das Kassenjournal, in dem er die Aus- und Eingänge chronologisch festhielt. Der «Cassa-Controllor» dagegen führte das Hauptbuch, in dem er diese Beträge nach Sachgruppen geord- net anführte. Ein weiterer Schutz der fürstlichen Gelder bestand in der Trennung der Kassa in eine «Handkassa» und in die eigentliche Hauptkassa. Aus der Handkassa sollten die täglichen Ausgaben gedeckt werden. Die Hauptkassa war der strengen Kontrolle der Hofkanzlei unterstellt und konnte nur im Beisein eines Hofkanzleibeamten geöffnet wer- den.33 DIE KONTROLL- UND INSPIZIERUNGS- BEHÖRDEN Bestimmte Kontroll- und Inspektionsfunktionen, teilweise auch planende und ausführende Tätigkei- ten waren an Behörden delegiert, die bezirksweise organisiert waren. Solche Behörden waren die «Ju- stiz-Inspektion», die «Forstämter», die «Kellereien- Inspizirungs-Behörden» und die «Technischen Baubezirks-Ämter». Durch die Hauptinstruktion von 1838 wurden die sogenannten «Inspizirungs- 22) Zur Biographie Alois II. Vgl. Falke; Wurzbach; Stekl, Adeliger Lebensstil S. 3. 23) Hauptinstruktion von 1838, § 58. 24) Vgl. dazu Geiger, S. 250. 25) Hauptinstruktion von 1838, § 167. 26) Die Buchhaltung war bis 1722 bezirksweise organisiert und wurde dann in Butschowitz zentralisiert. Zur fürstlichen Buchhal- tung vgl. ausführlicher Stekl, Adeliger Lebensstil, S. 150. - Kraetzl, Fürstentum Liechtenstein nennt davon abweichend 1712 als das Jahr der Zentralisation der Buchhaltung, S. 167. 27) Hauptinstruktion von 1838, § 173-175. - Stekl, Adeliger Lebens- stil, S, 151. 28) Hauptinstruktion von 1838, §§ 132-135. 29) Hauptinstruktion von 1838, §§ 136 und 137. 30) ebda. § 169. 31) Stekl, Adeliger Lebensstil, S. 152. 32) Hauptinstruktion von 1838, §§ 168-170. 33) Stekl, Adeliger Lebensstil, S. 140 ff. 47
	        

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