Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1994) (92)

VERWALTUNGSSTRUKTUR UND VERWALTUNGSREFORMEN EINLEITUNG / PAUL VOGT eine besondere Darstellung des Gerichtswesens kann verzichtet werden, da eine Trennung von Ver- waltung und Justiz erst 1871 erfolgte. Organisato- risch gesehen bildete das Oberamt in Vaduz die er- ste, die fürstlich liechtensteinische Hofkanzlei in Wien die zweite und das Appellationsgericht in Innsbruck die dritte und oberste Gerichtsinstanz. Verzichtet werden muss auch auf eine Darstellung der Organisation der aussenpolitischen Beziehun- gen, weil diese von der fürstlichen Hofkanzlei und dem Fürsten persönlich geleitet wurden (es gibt also darüber keine Akten in Vaduz), sowie auf eine Darstellung der Militärverwaltung. Eine Untersuchung der liechtensteinischen Verwal- tung kann vor allem auf folgenden Werken auf- bauen: Das Standardwerk zur liechtensteinischen Geschichte bildet nach wie vor die 1847 erschie- nene «Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein» von Peter Kaiser. Kaiser war persönlich an der Op- position gegen den absolutistischen Obrigkeitsstaat beteiligt, wobei er sich einerseits an den vorabsolu- tistischen Zuständen im Fürstentum und anderer- seits an der republikanischen Schweiz orientierte. Das Gegenstück zur Darstellung von Peter Kaiser bieten die Werke von Karl von In der Maur. Dieser war während vielen Jahren Landesverweser in Va- duz und unternahm es, eine Geschichte aus der Sicht der Obrigkeit zu schreiben. Die Reformen zu Beginn des 19. Jahrhunderts erscheinen bei ihm als Durchbruch zum modernen Staat, zu vermehr- ter Rechtssicherheit, als Überwindung chaotischer Zustände. In neuerer Zeit erschienen die Disserta- tionen von Georg Malin, Rupert Quaderer und Pe- ter Geiger, die die politische Geschichte des Für- stentums von 1800 bis 1866 aufarbeiteten. Alois Ospelt unternahm es, eine Wirtschaftsgeschichte des 19. Jahrhunderts zu schreiben. Herbert Wille verfasste schliesslich eine rechtshistorische Arbeit über das Verhältnis von Staat und Kirche. Neben diesen ausführlichen Arbeiten enthalten die Jahr- bücher des Historischen Vereins für das Fürsten- tum Liechtenstein eine Vielzahl von kleineren Ar- beiten. Die vorliegende Arbeit stützt sich fast ausschliess- lich auf Quellen, die sich im Liechtensteinischen 
Landesarchiv in Vaduz befinden. Die Akten beste- hen zum überwiegenden Teil aus der Korrespon- denz zwischen dem fürstlichen Oberamt in Vaduz und der fürstlichen Hofkanzlei in Wien. Für eine kritische Aufarbeitung der liechtensteinischen Ge- schichte besteht eine besondere Schwierigkeit dar- in, dass sich die fürstlichen Beamten selbstver- ständlich nie kritisch über sich selbst geäussert ha- ben, sondern sich immer als treu ergebene, pflicht- eifrige und gehorsame Diener darstellten. Wie die Untertanen die Probleme gesehen haben, geht le- diglich aus einigen Petitionen an den Fürsten her- vor. Eine Durcharbeitung des fürstlichen Hausar- chivs in Wien, dessen Akten bezüglich der inneren Verwaltung des Fürstentums sich zu einem grossen Teil mit den Akten in Vaduz decken, Hesse zweifel- los zusätzliche Erkenntnisse erwarten, war aber im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich. Die Berichte von Vertretern der fürstlichen Hofkanzlei, die die Verwaltung des Fürstentums an Ort und Stelle zu untersuchen hatten, standen mir in Photokopie zur Verfügung. Quellen zur Geschichte Liechtensteins in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, die nicht aus der Feder der fürstlichen Beamten stammen, gibt es nur wenige: Neben den bereits erwähnten Petitionen sind hier die Chronik des Johann Georg Heibert, die im Jahr 1813 abbricht, verschiedene Beiträge zur Geschichte der Familie Rheinberger und einige Briefe Peter Kaisers zu erwähnen. 41
	        

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