Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1994) (92)

HISTORISCHER VEREIN FÜR DAS FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN 1992 namenbelege - sind von den Herren Banzer und Hübe sogleich eingetippt worden, sodass die Verar- beitung keinen Rückstand auf die Anlieferung auf- weist. Die Lemmatisierung der historischen Belege (also die Verknüpfung der erhobenen Formen mit einer konkreten Örtlichkeit und in der Regel auch mit einem heutigen Namen) war schon 1991 ange- fangen worden. Sie konnte bis April abgeschlossen werden. Einen grossen Teil der Arbeitszeit der Her- ren Banzer und Hübe nahm dann die systemati- sche Abschriftkontrolle der ab Fichen eingetippten Belegformen ein (ab Anfang Mai). Zu Ende Jahr sind Lemmatisierung und Kontrolle für sämtliche bisher exzerpierten ON2-Belege erledigt. In der Be- richtsperiode haben so die Herren Banzer und Hü- be insgesamt 17 Karteikästen bewältigt. Hinter die- ser kurzen Angabe steckt eine langwierige und er- müdende Arbeit am Bildschirm - nicht sehr erbau- lich für die Bearbeiter, aber notwendig für das Werk. PN2-Material: Da das Ortsnamenbuch aufgrund der uns zugestandenen Rahmenbedingungen ge- genwärtig Vorrang hat, sind die bereits eingetipp- ten PN2-Belege (also historische Formen von Per- sonennamen) von den Kontrollarbeiten einstweilen ausgeschlossen worden. Es wurden lediglich (pro- visorische) Lemmaformen eingetragen sowie die Siglen überprüft. ON3-Material: Die in der wissenschaftlichen Se- kundärliteratur zu findenden bisherigen Deutun- gen von Ortsnamen waren schon Ende 1991 ein- gegeben und kontrolliert. Nicht alle in der Literatur behandelten Namen sind uns heute aber noch geläufig, konnten also nicht durchwegs mit einem noch lebenden Namen der ON1-Liste in Verbin- dung gebracht werden. Hier galt es nun, die fehlen- den (historischen) Lemmaformen zu erstellen: be- arbeitet wurden hier seit anfangs Jahr die noch fehlenden Gemeinden Mauren, Gamprin, Schellen- berg, Ruggell, Eschen und Vaduz. Damit kann das vorhandene ON3-Material als ziemlich definitiv be- zeichnet werden (abgesehen von noch möglichen Nuancen bei der Schreibung der Lemmaformen). In grösserem Umfang wurde neue Sekundärlitera- tur unter einem zusätzlichen Aspekt verarbeitet: es 
galt, in der namenkundlichen Literatur zu den dem Fürstentum Liechtenstein benachbarten Gebieten alle möglichen Fälle zu erfassen, die aus liechten- steinischer Sicht aufschlussreich sein könnten. Sol- che Parallelmaterialien sind für die Deutungsarbeit unentbehrlich; sie erweitern das Blickfeld des Be- arbeiters in höchst erwünschter Weise. Es sind alle vorliegenden Bände des Vorarlberger Flurnamen- buches, des St. Galler Namenbuches {Romanisti- sche Reihe), der Reihe Romanica Aenipontana so- wie verschiedene weitere namenkundliche Mono- graphien aus den umliegenden Regionen ent- sprechend unseren Bedürfnissen ausgezogen und die uns interessierenden Verweise im Computer deponiert worden. Auf die gleiche Weise konnten wir auch das noch unveröffentlichte deutsche Na- mengut des Bezirks Werdenberg (das vom Schrei- benden sowie von Dr. Valentin Vincenz im Feld und in den Archiven erhoben worden war) erfassen; dies war möglich dank der engeren Zusammenar- beit, die ich mit dem jetzigen Bearbeiter des Be- zirksbandes Werdenberg des St. Galler Namenbu- ches, lic. phil. Peter Masüger (einem Zürcher Schüler von mir) in die Wege geleitet hatte. Weiter wird zurzeit Band 1 des Rätischen Namenbuches bearbeitet, womit dann der Kreis der Liechtenstein umgebenden Regionen (südliches Vorarlberg, Wer- denberg, Sarganserland, Bündner Herrschaft) ge- schlossen sein wird. ON4-Material: Die Erhebung volksetymologischer Daten (Umfragen zum volkstümlichen Wissen und Meinen hinsichtlich der möglichen Bedeutung von Ortsnamen) läuft weiter. In Ruggell und in Gamprin ist die Umfrage ganz, ' in Triesenberg beinahe durchgeführt, in Triesen begonnen und für Balzers und Vaduz vorbereitet. Meine Erwartung, dass so noch wertvolle, schriftlich sonst nirgends gesicher- te Hinweise auf die Entstehungsgeschichte man- chen Namens erfasst werden können, bestätigt sich insbesondere bei Örtlichkeitsnamen, in denen die Namen von Personen enthalten sind: hier lassen sich oftmals verbindliche biographische Bezüge festhalten. Dass demgegenüber im Falle von sprachlich völlig dunklen Namen bei den Gewährs- 411
	        

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