Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1994) (92)

GRAF HARTMANN SOL ZE TAIL WERDEN VADUTZ ROGER SABLONIER Unterschied etwa zu Montfort-Feldkirch - nicht ge- lungen ist. Das Schicksal der Werdenberg-Sarganser auf Va- duz erklärt sich nicht allein aus der Familienge- schichte. Die inneren strukturellen Schwächen ih- rer Herrschaft waren im Hinblick auf die Verände- rungen in den politischen, sozialen und wirtschaft- lichen Rahmenbedingungen der Herrschaftsaus- übung ebenso wichtig. Vorgänge und Veränderungen im grossräumigen politischen Kräftefeld, die im 14. Jahrhundert auch die Werdenberger betrafen, sind schon mehrfach angedeutet worden. Sie können hier nur über- blicksweise nochmals aufgeführt werden. Thron- streit und Schisma hatten ihre Auswirkungen auch im regionalen Rahmen, wobei allerdings klar fest- zuhalten ist, dass hier weniger die jeweiligen «Par- teinahmen» als die jeweiligen Profitmöglichkeiten- durchaus auf allen Seiten - entscheidend waren. Nicht erst seit 1350, aber von da an mit erheblich grösserer Intensität waren alle regionalen Herr- schaftsträger mit der erfolgreichen und zielstrebi- gen Territorialpolitik der Herrschaft Österreich konfrontiert. Obschon es auch eine nicht geringe Zahl kleiner «Erben» gab, wie die Brandis, Sax- Misox und die Emser, war die österreichische Kon- kurrenz im Rheintal übermächtig für die kleineren Geschlechter. Im heute bündnerischen Gebiet eta- blierten sich in erster Linie die Toggenburger als Vazer Erben und potente Käufer; ihre grosse Be- deutung wird noch heute stark verkannt, ganz be- sonders in der schweizerischen Historiographie. Schliesslich fiel nach dem Ausscheiden der Vazer auch ins Gewicht, dass sich kein Churer Bischofs- staat in Richtung Rheintal entwickeln konnte. Im engeren Umfeld war das Verhältnis unter den verschiedenen montfortischen und werdenbergi- schen Familienzweigen unterschiedlich und ra- schen Wechseln bis hin zur offenen Fehde unter- worfen; unterdessen waren ja, wie schon erwähnt, alle Montforter Nachfahren tatsächlich zu kleinen Herren geworden. Adlige Solidarität spielte noch nicht im selben ständisch organisierten Sinne wie dann im 15. Jahrhundert, und der traditionelle Zu-sammenhang 
mit dem oberschwäbischen Raum wurde offenbar ebenfalls erst später wieder inten- siver gepflegt. Auf lange Sicht entscheidend für die politischen Spielräume wurden dann die massiven Veränderungen der ersten Hälfte des 15. Jahrhun- derts, im Verlauf der Auseinandersetzungen mit den Appenzellem und um das Toggenburger Erbe. Das Erstarken und vermehrte Eingreifen der eid- genössischen Nachbarn Glarus und vor allem Zürich wurde schon nach 1350 spürbar, von gros- ser Bedeutung dann aber erst nach 1400, gleichzei- tig mit der zunehmenden Orientierung des heute thurgauisch-sanktgallischen Raumes auf die Eid- genossenschaft hin. Für den Wandlungsprozess im Adel fiel eine ganz einfache Tatsache entscheidend ins Gewicht: Adelsherrschaften traditioneller Struktur waren in der Konkurrenz um neue politische Ordnungen den sich rasch modernisierenden grossen Landesherr- schaften (wie in unserem Falle besonders der Herr- schaft Österreich) nicht gewachsen. In diesem Sin- ne handelt es sich um einen allgemeinen struktu- rellen Modernisierungsprozess im Herrschaftsgefü- ge. Dass in dieser Auseinandersetzung bereits auch kommunal-genossenschaftliche Elemente ins Spiel kamen, im Churer Einflussbereich besonders mit dem Gotteshausbund von 1367 und dem Oberen Bund von 1395, im Rheintal etwa mit dem in seiner Bedeutung umstrittenen Feldkircher Bund der Ge- meinden - von Bilgeri nicht zufällig als Eidgenos- senschaft von 1391 bezeichnet126 - und ande- 123) Vgl. etwa LUB 1/3, Nr. 22, S. 49/50 (die Talgemeinde Bürs ver- leiht am 7. Dez. 1347 verschiedenen Waisern das Brandnertal mit dem Bach Alvier) und allgemein Bilgeri, Geschichte Vorarlbergs 2, S. 28-33. 124) Sablonier, Situation, S. 9-34. 125) Siehe oben Anm. 101. Rechtsgeschäfte werden seit der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts zunehmend häufiger von Ammännern getätigt. Vgl. etwa LUB 1/3, Nr. 38, S. 67-68: Johann von Sant Viner «land- amman in Walgoew des edeln mins gnedigen herren graf Hainrichs von Werdenberg von Sangans» beurkundet am 22. Mai 1387 einen Zehntverkauf mit eigenem Siegel. Vgl. auch Niederstätter, Landes- ausbau, S. 49. 126) Bilgeri, Geschichte Vorarlbergs 2, S. 140-169 und seine Anmer- kungen zur Urkunde vom 18. Aug. 1391 (LUB 1/3, Nr. 43, S. 71-86). 31
	        

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