Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1994) (92)

bliebe vorerst bei dieser Annahme, warum dann Hartmann seit 1328 in allen Urkunden - mit einer Ausnahme60 - vor seinem Bruder Rudolf genannt wird. Das Problem um die Rudolfe bleibt damit weiterhin offen und soll weiter unten nochmals aufgegriffen werden. Gleichgültig, ob es nun drei oder vier Söh- ne Rudolfs II. gab und obschon über deren ältere Güterausscheidungen vor 1342 nichts Schriftliches bekannt ist, eines scheint plausibel: Die Gebrüder von Werdenberg-Sargans müssen bereits Ende der zwanziger Jahre ihren elterlichen Erbbesitz geteilt haben. Dabei erhielten Hartmann und Rudolf den werdenbergischen Besitz um Sargans, um Vaduz und im heutigen Vorarlberg, während Heinrich, der älteste, auf Schmalegg blieb. Dafür spricht, dass die Sarganser nach dem Tod Heinrichs mit dem Nachlass im Donaugebiet überhaupt nichts mehr zu schaffen hatten und das Erbe dort unmit- telbar an Heinrichs Söhne überging. Auffälliger- weise traten Rudolf und Hartmann von Werden- berg-Sargans seit Anfang der 30er Jahre des 14. Jahrhunderts im Raum Oberschwaben nicht mehr als Zeugen auf, sie verschwinden dort aus den Urkunden und konzentrieren ihre Aktivitäten fortan auf den rätischen Raum. 
WERDENBERG-SARGANS UND DAS ERRE DER HERREN VON VAZ Im rätischen Raum spielten nun - wie schon oben erwähnt - die sogenannte Vazer Fehde und die Übernahme von Gütern und Rechten aus dem Va- zer Erbe durch Rudolf von Werdenberg-Sargans eine zentrale Rolle für die werdenbergische Herr- schaftsgeschichte. Darauf muss im folgenden etwas ausführlicher eingegangen werden. Die Dynastie der von Vaz hatte als um 1300 mäch- tigstes Freiherrengeschlecht im heutigen Kanton Graubünden weite Teile des rätischen Raumes be- herrscht. Allerdings kann der ungefähre Umfang und die Lage ihres Besitzes erst nach dem Tode Do- nats, des letzten männlichen Vazers, um 1338 er- fasst werden. Im Verlaufe des 13. Jahrhunderts er- hielten sie die Vogtei über das Hochstift Chur in Oberrätien als Reichslehen. Als Hochadlige garan- tierten die Vazer am ehesten und besonders in un- ruhigen Zeiten den nötigen Schutz. Welche Rechte aber genau mit der Vogtei verbunden waren, er- scheint nicht klar. Im bischöflichen Gebiet der Graf- schaft Vintschgau waren die Vögte von Matsch in einer vergleichbaren Stellung. Um 1300 zog aber der Bischof von Chur die Vogtei an sich, was eine Ausscheidung von vielfach verflochtenen Rechten mit den früheren Vögten, den Vazern, nötig mach- te. Darin sind die Hauptgründe für die spannungs- geladenen Gegensätze zwischen den Bischöfen von Chur und Donat von Vaz zu sehen.61 In der einschlägigen Literatur werden die Fehden Donats von Vaz mit dem Hochstift Chur meist mit den Auseinandersetzungen der beiden Gegenkö- nige Friedrich von Österreich und Ludwig dem Bayern in Verbindung gebracht sowie mit den nachfolgenden Streitigkeiten zwischen Ludwig und dem Papst.62 Ludwig war am 23. März 1324 von Papst Johannes XXII. exkommuniziert worden. 1322 hatte der Papst den langjährigen General- vikar Rudolf (III.) von Montfort-Feldkirch zum Bi- schof von Chur und von Konstanz ernannt. Auf- grund dieser Wahl wird selbstredend angenom- men, dass Rudolf habsburgfreundlich eingestellt war und das Bistum Chur dadurch die wichtigste 16
	        

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