Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1994) (92)

Vereins» über mehr als 3 Jahrzehnte leiten. Der Umstand, dass Dr. Rudolf Schädler die offiziellen Schriftstücke des Vereins immer nur mit «der Vor- stand» und fast nie mit seinem Namen unter- schrieb, ist wohl dafür verantwortlich, dass sein Name dort, wo über den «Landwirthschaftlichen Verein» geschrieben und berichtet wurde, kaum je aufscheint. Die Tätigkeit des Vereins in den ersten 25 Jahren hat Dr. Rudolf Schädler in den «Mitteilungen des landwirthschaftlichen Vereins», Jahrgang 1911, zu- sammengefasst. Es ist ein sehr eingehender und in- formativer Bericht, der auch im «Liechtensteiner Volksblatt», Jahrgang 1911, Nr. 23 bis Nr. 32 in 10 Folgen abgedruckt ist. Vom Gründungsjahr 1885 bis zum Jahr 1890 gab der Verein jeweils einen Jahresbericht heraus. Ab 1891 erschienen die «Mitteilungen des Liechtensteinischen landwirth- schaftlichen Vereins an seine Mitglieder» zunächst in monatlichen und ab 1902 in Vierteljahresheften. Rudolf Schädler besorgte die Redaktion der Ver- einsmitteilungen bis 1920, also ganze 35 Jahre lang.117 Ein umfassendes Bild der Tätigkeit des «Liechten- steinischen landwirthschaftlichen Vereins» vermit- telt uns Alois Ospelt: «Tierzucht, Wein- und Obst- bau wurden in jeder Hinsicht gefördert, Ausstellun- gen und Märkte wurden organisiert und verschie- dene Zuchtgenossenschaften gegründet. Die ge- samte landwirtschaftsfördernde Gesetzgebung be- ruht seit Vereinsgründung wesentlich auf dessen Vorarbeit. Durch Vorträge suchte man die land- wirtschaftlichen Kenntnisse der Bauern zu erwei- tern. In Kursen und Anbauversuchen wurden neue Methoden und neue Produkte erprobt und einge- führt. Eine eigene Bibliothek mit Fachliteratur stand den Vereinsmitgliedern zur Verfügung. Die erste liechtensteinische Landwirtschaftsstatistik, die über die alten Viehzählungen hinausging, wur- de durch den Verein erstellt und regelmässig in dessen Organ veröffentlicht. Diese Angaben über die jährliche Viehausfuhr, die Produktion der Dorf- und Alpensennereien, die Weinernte und viele an- dere Bereiche der Landwirtschaft liefern uns ein ziemlich genaues Bild der damaligen Verhältnisse. 
Im Interesse der liechtensteinischen Bauern be- fasste sich der Verein auch mit dem landwirtschaft- lichen Kreditwesen und der Steuerbelastung des Agrarlandes und suchte Landtag und Regierung für Verbesserungen zugunsten der Landwirte zu ge- winnen. Das tatkräftige Wirken und die wertvolle Aufbauarbeit des landwirtschaftlichen Vereins hat- ten wesentlich beigetragen zum allgemeinen Auf- schwung der liechtensteinischen Landwirtschaft gegen Ende des 19. Jahrhunderts.»118 Um alle diese Fragen kümmerte sich Rudolf Schäd- ler persönlich. Er erledigte auch die ganze Vereins- korrespondenz selbst. Die Tätigkeit des «Landwirthschaftlichen Vereins» wurde auch aus Landesmitteln gefördert. Der Landtag hatte für diesen Zweck auf Ansuchen je- weils 300 fl pro Jahr bewilligt. So hatte Dr. Rudolf Schädler als Vereinsvorsitzender im Jahre 1890 beim Landtag um eine Subventionierung für wei- tere 3 Jahre nachgesucht. Doch von Seiten des Ab- geordneten Dr. Wilhelm Schlegel gab es Opposition, da der «Landwirthschaftliche Verein» sich uner- laubter politischer Tätigkeit schuldig gemacht habe.11'1 Schlegel fand dabei zwar nicht die volle offene Unterstützung des Regierungskommissärs von In der Maur, jedoch dessen wohlwollende indi- rekte Billigung. Den Stein des Anstosses bildeten zwei Resolutionen des «Landwirthschaftlichen Ver- eins» an die Regierung, welche in der Generalver- sammlung des Vereins am 27. April 1890 auf Vor- schlag Dr. Rudolf Schädlers einstimmig gefasst worden waren. Die erste Resolution zielte auf eine Erleichterung der Darlehensgewährung durch die Spar- und Leihkasse ab. So sollte die Verzinsung von Darlehen nicht mehr zum Vornhinein, wie bis- her, geleistet werden müssen. Unnötige Formalitä- ten sollten vermieden werden. Schliesslich sollten im Interesse der Freimachung des stark verschul- deten bäuerlichen Grundbesitzes bei der land- schäftlichen Sparkassa «keine anderen Hypothe- kardarlehen mehr, als auf Annuitäten von minde- stens V2 % verabfolgt werden ... »120 Die zweite Resolution bezweckte eine Änderung des Steuergesetzes im Sinne einer Steuerentlastung des bäuerlichen Grundbesitzes sowie die Einfüh- 180
	        

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