Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1994) (92)

GRAF HARTMANN SOL ZE TAIL WERDEN VADUTZ ROGER SABLONIER sowohl Herzog Friedrich von Österreich wie auch Herzog Ludwig von Bayern dem Erzbischof vor der umstrittenen Königswahl Unterstützung gegen Ru- dolf von Werdenberg-Sargans versprachen.33 Ob und wie die beiden ihr Versprechen hielten, bleibt offen, denn Rudolf II. war 1319 in Friedrichs Dien- sten anzutreffen und sein Sohn Heinrich schloss noch im Dezember 1322 mit König Ludwig einen Dienstvertrag, in dem er versprach, auch seinen Vater mit sinem dienst für den König zu gewin- nen.34 Vielleicht hatte der Tod des Erzbischofs im Jahr 1320 den König und späteren Kaiser von seinem Versprechen gelöst. Rudolf II. starb, so wird allgemein angenommen, zwischen September und November 1322; er soll möglicherweise in der Schlacht bei Mühldorf am 28. Oktober 1322 auf Sei- ten der Österreicher gefallen sein.35 Nach dem eben erwähnten Dienstversprechen seines Sohnes Hein- rich gegenüber König Ludwig dem Bayern vom De- zember 1322 müsste er aber eigentlich zu jenem Zeitpunkt noch gelebt haben. Die Auseinandersetzung mit dem Erzbischof hat Rudolf II. im 19. Jahrhundert den Ruf eines Raub- ritters eingetragen. Dass hohe Schuldenlasten oder gar ein randständiges Dasein innerhalb des Adels Rudolf II. zu Raub und Gewalt getrieben haben sol- len, lässt sich trotz einiger Güterverkäufe in seinen letzten Jahren kaum zeigen.36 Sogenanntes Raub- rittertum als Phänomen wird heute ohnehin diffe- renzierter beurteilt. Die Zeit selber besass ein an- deres Verhältnis zu den Gewaltmitteln wie bei- spielsweise Erpressung durch Menschenraub im Rahmen von fehdemässiger Selbsthilfe.37 Es dürfte sich um eine der zeitüblichen Erpressungsaktionen wegen ausstehendem Sold oder anderer Guthaben gehandelt haben. Rudolfs Karriere zeigt dagegen klar auf, dass schon für ihn die Herrschaftsaus- übung traditioneller Art im Stammgebiet eher in den Hintergrund getreten war. Die Lebensformen solcher Adligen befanden sich in starkem Wandel. Hergebrachte Besitzgrundlagen grund- und vogtei- rechtlicher Herkunft reichten nicht mehr aus; im Vordergrund adliger Aktivitäten standen mehr und mehr landesherrliche (und königliche) Sold- und Amtsdienste. 
Die genealogisch-familiären Verhältnisse Rudolfs II. weisen nun einige wichtige Unsicherheiten auf. Zwar ist der Anfang klar: Er war um 1300 mit Adel- heid, einer Tochter des Markgrafen Heinrich von Burgau (im südwestlichen Gebiet zwischen dem Zu- sammenfluss von Lech und Donau) verheiratet. Adelheid von Burgau brachte aus einer ersten Ehe grosse Besitzungen wie Albeck und Langenau sowie die Herrschaft Aislingen an Rudolf und ihre gemein- samen Nachkommen. Jedenfalls tätigte Rudolf II. in jenen Herrschaften verschiedentlich Geschäfte, die dann nach seinem Tod vom ältesten Sohn Hein- rich III. weitergeführt wurden.38 Schwieriger wird es mit der Fortsetzung: Bis heute ist nicht restlos ge- klärt, wie oft Rudolf II. verheiratet war und wieviele Söhne und Töchter er letztlich hatte. Zwei Söhne Rudolfs IL, Heinrich (III.) und Ru- dolf (III.) Urkunden am 29. Februar 1308 und am 17. April 1312 noch mit dem Siegel ihres Vaters. Selbständig tritt Heinrich spätestens am 9. Novem- ber 1317 auf, als er als Schwiegersohn von Graf Eberhard von Württemberg einen Verzicht be- zeugt.39 Erstmals erscheint ein Hartmann (III.) als dritter Bruder neben Heinrich und Rudolf (III.) am 22. August 1324.40 Ab 1331 taucht wieder ein Bru- der neben Hartmann auf, und zwar wiederum ein Rudolf. Krüger zufolge kann er nicht mit Rudolf III. identisch sein, weil jener ab 1325 in den Urkunden nicht mehr präsent sei und dieser (also ein Ru- 29) Krüger, Reg. 134, 142/43. 30) Thommen, Urkunden 1, Nrn. 211 u. 215. 31) Thommen, Urkunden 1, Nr. 262. 32) LUB 1/5, Nr. 42, S. 50/51. 33) LUB 1/5, Nr. 51, S. 59/60; LUB 1/5, Nrn. 58/59, S. 66-69. 34) LUB 1/5, Nr. 64, S. 73/74. 35) Krüger, S. 289, UB St. Gallen-Süd 2, Nr. 1224, Anm. 1. 36) Krüger, Reg. 145, 154/55; LUB 1/5, Nr. 533, S. 717-18. 37) Vgl. dazu etwa Sablonier, Innerschweizer Gesellschaft, S. 118-132. 38) Krüger, Reg. 146 u. 1082. 39) LUB 1/5, Nr. 49, S. 57/58; UB St. Gallen-Süd 2, Nr. 1069; LUB 1/5, Nr. 369, S. 466. 40) UB St. Gallen-Süd 2, Nr. 1250. 13
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.