Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1994) (92)

VERWALTUNGSSTRUKTUR UND VERWALTUNGSREFORMEN ANHANG / PAUL VOGT in Vaduz wurde er auf den 1. Februar 1827 zum Amtmann in Butschowitz und Justiziär für Steinitz bestimmt. 1830 wurde er Amtmann und Justiziär auf der Herrschaft Hohenstadt, wo er am 11. Ja- nuar 1833 starb. - Schuppler war mit Anna Zelinka aus Hohenstadt (geb. 1789 oder 1790) verheiratet, die ihm allein in Vaduz elf Kinder gebar. Fünf ver- starben schon in frühem Kindesalter. - Schuppler soll nach eigenen Angaben die Landvogtstelle in Vaduz nur ungern angetreten haben, obwohl damit eine Beförderung und Besoldungserhöhung ver- bunden war. Offenbar war ihm anfänglich eine bal- dige Versetzung zugesichert worden. Im Laufe sei- ner langen Amtszeit bat er mindestens fünfmal ein- dringlich um eine Versetzung, wurde aber jeweils mit der Bemerkung vertröstet, dass Seine Durch- laucht mit ihm sehr zufrieden sei und er zur Beför- derung vorgemerkt sei. In seinen ersten Jahren in Vaduz leistete er einen grossen Arbeitsaufwand und bemühte sich, die in der Dienstinstruktion von 1808 vorgesehenen Reformen (v. a. in der Verwal- tung, Rechtsprechung, im Finanzwesen und in der Gemeindeordnung) durchzusetzen. Nachdem aber der «Raitleger» Schmieth und der Grundbuchfüh- rer Zelinka 1815/16 durch zwei einheimische Bür- ger ersetzt wurden, fühlte er sich als ein «mit allen möglichen Geschäftsmissgeschicken isoliert kämp- fendes Subjekt» (Versetzungsgesuch vom 25. April 1826, LLA RB B 3). Auf die Reformphase von 1806 bis 1812 folgte eine längere Phase der Stagnation. (LLA Conduitlisten 1826 und 1831. Die bislang voll- ständigsten Angaben zur Person Schupplers stellte Alois Ospelt in seiner Einleitung zum Abdruck der Landesbeschreibung zusammen. In: JBL 1975, S. 204-213. Vgl. auch Malin S. 47; In der Maur, Feldmarschall Johann. In: JBL 1905. S. 173) 141
	        

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