Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1994) (92)

VERWALTUNGSSTRUKTUR UND VERWALTUNGSREFORMEN ANHANG/PAUL VOGT JOHANN PETER RHEINBERGER geboren am 19. Oktober 1789 in Vaduz als Sohn des Amtsboten Johann Rheinberger und dessen Frau Klara, geb. Hartmann. Nach dem Tod seiner Mutter (um 1800) wurde er beim damaligen Rent- meister Fritz als «Pudelbub eingestellt» (nach Da- vid Rheinberger). Da es in Liechtenstein keine wei- terführende Schule gab, konnte er lediglich die Volksschule besuchen, bemühte sich aber von Ju- gend an, sich im Selbststudium technische Kennt- nisse (z.B. Geometrie und Zeichnen) zu erwerben. 1809 war er erstmals im Auftrag Bayerns mit Ver- messungsarbeiten beschäftigt (Güter des ehemali- gen Klosters St. Luzi in Bendern). Bei der Errich- tung des Grundbuches in den Jahren nach 1809 nahm er zusammen mit seinem Vater wiederum Vermessungsarbeiten vor. 1814 bis 1819 war er als «Hausmeister» beim Seminar St. Luzi in Chur an- gestellt. Seit dem 1. Juli 1819 war er Amtsschreiber und Hauptzolleinnehmer beim Oberamt in Vaduz, am 2. August 1828 wurde er zum Grundbuchfüh- rer und am 1. November 1836 zum Rentmeister befördert. Seinen persönlichen Neigungen entspre- chend befasste er sich in dieser Zeit auch mit tech- nischen Problemen beim Oberamt (Strassen- und Rheinwuhrbauten, Rüfeverbauungen und Entwäs- serungsprobleme). Unter anderem verfasste er auch einen 44seitigen Bericht über das Problem der Entwässerung der liechtensteinischen Rhein- talebene. Bei den Unruhen von 1831 wurde er als Grundbuchführer von den Untertanen, die sich mit der Einführung der Grundbücher noch immer nicht abgefunden hatten, bedroht, obwohl er Liech- tensteiner war. Beim Rheineinbruch von 1846 wur- de dem Rentmeister, der bis dahin auch die Wuhr- bauten zu beaufsichtigen hatte, ein grosser Teil der Verantwortung zugeschoben. 1848 schützte ihn zwar seine liechtensteinische Nationalität vor An- feindungen, trotzdem stellte das Jahr 1848 in sei- nem Leben einen Wendepunkt dar. Rheinberger sah sich in den folgenden Jahren ausserstande, die Rentgelder einzutreiben und die Rechnungsaus- weise ordnungsgemäss abzuliefern. Ein Teil der Rentgelder wurde uneinbringlich, wofür er zum 137
	        

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