Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1994) (92)

Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche Die katholische Kirche übte im 19. Jahrhundert im Fürstentum Liechtenstein nicht nur eine seelsorge- rische Funktion aus, sondern verfügte im ständi- schen Landtag, im Schulwesen, im Armenwesen und in Teilen der Verwaltung über grossen Ein- fluss. Nach josephinischem Verständnis waren die Pfarrer nicht nur Kirchen-, sondern auch Staats- diener. Die Kirche prägte sowohl die Sozialisation der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen als auch die politische Willensbildung der Erwachse- nen. Ehefähigkeitszeugnis vom 17. November 1848 für die Brautleute Thomas Schächle und Carolina Marxer «Religionszeugniß Von mir unterzeichneten wird hiermit den Brautleu- ten Thomas Schächle und Carolina Marxer von Eschen das Zeugniss gegeben: daß sie sich in dem bestandenen Braut- examen soweit in der Religion unterrichtet bewiesen haben, daß ihnen Betreffs deßen die Verehelichung ohne Anstand gestattet werden kann. Zugleich bezeuge ich, daß mir auch sonßt kein Hin- derniß bekannt sey, und insbesondere, daß diesel- ben ledigen Standes seyn. Anfüglich stelle ich für die benannten Brautleute die Bitte an das Wohllöbliche 
Regierungsamt um gütige Dispens von zweien Ver- kündigungen, wozu die Verhütung, daß nicht ein Gerede über einen von ihnen gepflogenen uner- laubten Umgang durch die mehrmalige Verkündi- gung wiederholt angeregt werde und die häuslichen Verhältniße des Bräuti- gams hinlängliche Beweg- gründe geben. Hochachtungsvollßt des Wohllöblichen Regie- rungsamtes ergebenßter Ant. Frick, Pfr. Eschen, den 17. Nov. 1848» 
ORGANISATION DER KIRCHE In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts bildeten die 11 politischen Gemeinden 7 Pfarreien, die zum Bistum Chur gehörten. Diese Pfarreien waren in keiner selbständigen Organisation zusammenge- fasst, sondern unterstanden direkt dem bischöf- lichen Ordinariat in Chur. Der Bischof residierte im Ausland und stand damit, wie es Menzinger 1858 formulierte, ausserhalb der Landesgesetze: «Er ist in seiner Stellung gleichsam unabhängig, und ge- lobt dem Landesfürsten nicht wie die Bischöfe in Österreich Gehorsam und Treue. Diese Indepen- denz kennt man in Chur sehr wohl. . Diese vom Staat unabhängige Stellung erschien den fürst- lichen Beamten zu Beginn des 19. Jahrhunderts, als die liechtensteinische Kirchenpolitik unter jose- phinischem Einfluss stand, als ein schwerer Nach- teil. Wiederholt dachten die Beamten darüber nach, ob man das Fürstentum nicht vom Bistum Chur abtrennen und einem österreichischen Bis- tum anschliessen sollte.2 Konkrete Schritte zu einer Trennung vom Bistum Chur wurden jedoch nie unternommen. Immerhin verstärkten sich aber seit den 1820er Jahren die Bemühungen, die liechtensteinischen Geistlichen wenigstens in einem eigenen Priesterverband zu- sammenzufassen. Diese Bemühungen gingen so- wohl von den Geistlichen selbst als auch vom Ober- amt aus. 1828 erreichte Landvogt Pokorny bei ei- ner Aussprache mit dem Bischof das Versprechen, für Liechtenstein einen eigenen Dekan aufzustel- len.3 Die Forderung nach einem eigenen Dekan für Liechtenstein tauchte auch in einem Verfassungs- entwurf von 1848 auf, der von einem gewählten Verfassungsrat ausgearbeitet wurde. Darin heisst es, die liechtensteinischen Geistlichen sollten ein 1) Menzinger an Ignaz Wenzel am 30. September 1858. LLA RC 107/136. 2) In der Beschreibung des Fürstentums Liechtenstein von 1784 wurde vorgeschlagen, das Fürstentum dem Bistum Konstanz anzu- schliessen. 1825 erwog die HK den Anschluss an das Bistum Brixen. Quaderer, S. 37. 3) Pokorny an Fürst am 10. Dezember 1828. LLA RC 5/31. 114
	        

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