Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1994) (92)

VERWALTUNGSSTRUKTUR UND VERWALTUNGSREFORMEN SCHULWESEN / PAUL VOGT schichte des Fürstentums Liechtenstein» von Peter Kaiser. Am 18. Dezember 1847 verbot Landvogt Menzinger den Verkauf dieses Buches und liess alle Exemplare durch die Polizeimänner einziehen. Fürst Alois II. entschied dann jedoch, dass das Buch, obwohl es ein «seichtes Produkt» sei, zum Verkauf freigegeben werden solle.51 41) Quaderer, S. 168. 42) Geiger, S. 238. 43) Kaiser, Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein, S. 506. 44) Quaderer, S. 151. 45) Menzinger an Fürst am 3. Oktober 1842. LLA RC 73/11. 46) HK an OA am 23. Dezember 1842. LLA RC 73/11. 47) Circular des OA an die Geistlichkeit vom 12. November 1828. LLA RB Fasz. S 1; zit. nach Quaderer, S. 145. 48) Die Zeitung erschien von 1863 bis 1868 zweimal monatlich. Herausgeber war - und das wirft ein bezeichnendes Licht auf das einheimische Lesebedürfnis - der deutsche Reallehrer Gregor Fischer. Nach seinem Wegzug aus Liechtenstein ging die Zeitung wieder ein. Die Regierung meinte damals, dass die Zeitung beim hiesigen Publikum nicht den nötigen Absatz finden würde. Schädler, Tätigkeit, JBL 1901, S. 165. 49) RA an Fürst am 12. Juli 1856. LLA RC 86/6. 50) Hier einige Beispiele von verbotenen Büchern-. 1846 wurden die Werke des literarischen Comptoirs in Zürich und Winterthur verbo- ten. LLA RC 85/16. 1847 wurden die Werke eines Herisauer Verlages verboten. LLA RC 97/43. Am 31. 12. 1847 ordnete die Hofkanzlei an, dass die Verbreitung der «Schmähschrift Kaspar Hasner» verhindert werden solle, jedoch ohne durch ein öffentliches Verbot die Auf- merksamkeit darauf zu lenken. LLA RC 97/46. 1859 wurde eine amerikanische Zeitung verboten, weil sie den verbotenen Roman «Erzherzog Johann» abdruckte. Dieses Verbot ging von der österrei- chischen Postverwaltung aus. LLA RC 85/48. 51) Mitteilung der HK vom 15. Januar 1848. LLA RC 97/46. 113
	        

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