Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1994) (92)

VERWALTUNGSSTRUKTUR UND VERWALTUNGSREFORMEN SCHULWESEN / PAUL VOGT 1812 bis 1836 ein jährlicher Beitrag von 50 Gul- den.18 Ebenso floss ein bestimmter Anteil aus den Abhandlungstaxen und an der Salzsteuer in den Schulfonds.19 Diese zahlreichen Abgaben an den Schulfonds er- regten den Unmut der Untertanen. Während der Unruhen von 1831 verlangten sie die Aufhebung der Beiträge, lieber wollten die Gemeinden die Ko- sten für das Schulwesen selber tragen.20 Die Entwicklung des Schulfonds verlief jedoch an- ders, als die Hofkanzlei und das Oberamt erwarte- ten. Durch die Vermehrung der Lehrstellen stiegen die Besoldungskosten bedeutend rascher als der Schulfonds. Die Zinsen aus diesem Fonds deckten 1834 38 %, 1852 28 % und 1859 noch 27 % der Lehrerbesoldungen.21 Für den weitaus grösseren Teil der Lehrergehälter hatten die Gemeinden auf- zukommen. Neben dem Landesschulfonds bestanden in jeder Gemeinde eigene Gemeindeschulfonds, die aber in der Regel nur wenige Hundert Gulden Kapital be- sassen. Diese Kapitalien stammten gewöhnlich aus Stiftungen wohltätiger Leute.22 Da auch die Zinsen aus den Gemeindeschulfonds (abgesehen von Bal- zers) nirgends für die Lehrergehälter ausreichten, mussten die Gemeinden die Restbeträge durch Steuerumlagen einbringen.23 Die Gemeinden hat- ten auch für die Kosten bei Schulbauten aufzukom- men, der Landesfürst gewährte auf Bitte der Ge- meinde gewöhnlich einen Dachziegelbeitrag.24 Sie trugen auch die Kosten für die Schuleinrichtungen, für Tafeln, Kreide, Tinte und für die Beheizung der Schulräume. Für die Schulbücher mussten (ausser in Balzers) die Eltern aufkommen.25 Die starke fi- nanzielle Belastung, die das Schulwesen für jede Gemeinde darstellte, verstärkte zweifellos den Wi- derstand gegen die Schulreformen. DIE STELLUNG DER LEHRER Die Schulgesetze enthielten auch einige Grundsätze zur Besoldung und Ausbildung der Lehrer. Nach dem Schulgesetz von 1827 hatten die Lehrer je 
13) Geiger, S. 237; Schädler, Tätigkeit. IN: JBL 1901, S. 155. 14) Gesetz betr. Schulfonds vom 3. Oktober 1812. LLA RC 25/21. 15) HK an OA a. 16. September 1834. LLA RC 42/13. 16) 1812 bestanden in Liechtenstein 8 Bruderschaften. Die Duxer Kapelle hatte ein Vermögen von 6302 Gulden, davon wurden ihr 2000 Gulden belassen, der Rest wurde für den Schulfonds eingezo- gen. Die St. Anna-Bruderschaft in Vaduz besass 1559 Gulden, ihr wurden 650 Gulden für die Erfüllung ihrer religiösen Zwecke gelas- sen. Die Vermögen der übrigen Bruderschaften waren klein und wurden daher nicht angetastet. Schuppler an HK am 28. Juli 1812 und Schulfondsgesetz vom 3. Oktober 1812. LLA RC 25/21. - Einge- zogen wurden auch die Vermögen der Eschner St. Anna-Bruder- schaft, die sich 1810 selbst aufgelöst hatte. In den Schulfonds kamen auch die (kleinen) Vermögen von «unnützen» Gesellschaften: Die Nendler Schützengesellschaft und die Nendler Jägergesellschaft, die Hoch'sche Stiftung und die Rogg'sche Stiftung mussten ihre Gelder an den Schulfonds abtreten. Die eingezogenen Gelder machten zu- sammen 5799 Gulden aus. OA an Fürst am 23. August 1836. LLA RC 54/8. 17) Eingeführt durch das Schulfondsgesetz vom 3. Oktober 1812. LLA RC 25/21. 18) ebda. Die HK bestimmte am 27. September 1836, dass dieser Beitrag nicht mehr zu gewähren sei. Der Beitrag wurde bis dahin als ein Teil der fürstlichen Wohltätigkeit angesehen. HK an OA am 27. September 1836. LLA RC 42/13. 19) Die Beiträge aus den Verlassenschaftsabhandlungstaxen wurden durch das Schulgesetz von 1827 (§ 21) dem Schulfonds überlassen. Bei der Einführung des Landesarmenfonds wurden die Taxanteile erhöht und zwischen Armen- und Schulfonds aufgeteilt. Verordnung betr. Armenwesen vom 20. Oktober 1845. LLA NS 1845. - Für jedes Fass Salz, das nach Liechtenstein eingeführt wurde, mussten 42 Kreuzer in den Schulfonds eingezahlt werden. LLA Schulfondskapi- talienbuch 1832-1841, seit 1841 Fondsrechnungsbücher. 20) Quaderer, S. 151. 21) Menzinger an Fürst am 12. August 1834. LLA RC 42/13. Besol- dungstabellen vom 9. Juni 1852 und vom 31. März 1859. LLA RC 94/1. 22) Die Gemeindeschulfonds verfügten 1812 über folgende Kapita- lien: Ruggell 430 Gulden, Gamprin 225 fl, Schellenberg 200 fl, Trie- senberg 425 fl, Schaan 349 fl, Triesen 690 fl, Vaduz 500 fl. G. Mar- xer. Die Schule unter Schuppler, S. 152. - Die Gemeinde Balzers teilte 1807 Gemeindeboden als sogenannte «Schulfondteile» an ihre Bürger aus (J. Büchel, Gemeindenutzen S. 142). Darauf dürfte es zu- rückzuführen sein, dass diese Gemeinde als einzige einen ausrei- chenden Schulfonds besass. Menzinger an HK am 12. August 1834 LLA RC 42/13 23) Zu den Fragen der Lehrerbesoldung siehe das folgende Kapitel. 24) Bericht Schupplers über die obrigkeitlichen Gebäude vom 21.3. 1826. LLA RB Fasz. B 1. - Das Herstellen von Ziegeln war ein herr- schaftliches Monopol. Die Herrschaft besass in Nendeln eine Ziegel- hütte. 25) «Tabellarische Übersicht über den Bezug der Gehälter der Schullehrer» vom 9. Juni 1852. LLA RC 94/1. 109
	        

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