Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1992) (91)

BAUGESCHICHTLICHES ZUM HAUS NR. 12 IN SCHELLENBERG / PETER ALBERTIN Eigentümer und Bewohner Ab 1809 wird hierzulande ein amtliches Grund- buch geführt. Es soll der weiteren Verstückelung von Landparzellen und Heimwesen und damit der beängstigenden Verarmung der landwirtschaftli- chen Bevölkerung Einhalt gebieten.22 Meist bleibt dieses Verzeichnis die einzige archivalische Quelle, um die Eigentümer von Bauernhäusern kennenzu- lernen. Im aktuellen Haus nun aber hat unter glücklichen Umständen eine Schachtel gelegen, an- gefüllt mit insgesamt 195 Schriften - Verträgen, Quittungen, Verzeichnissen und Notizen - von 1781 bis 1955, die die Familien Biedermann, deren 
Liegenschaft, die Gemeinde Schellenberg und auch Drittpersonen betreffen.23 So liesse sich für die po- litisch bewegte Zeit im Übergang vom 18. ins 19. Jh. eine sehr interessante und erfolgverspre- chende Aufschlüsselung sozialer, finanzieller, wirt- schaftlicher und familiärer Zusammenhänge und Bindungen kommunaler Bevölkerungskreise erstel- len - allerdings sprengt eine solche Arbeit derzeit die Grenzen des vorliegenden Auftrages. Die Grundeigentümer kennen wir bis ins ausge- hende 18. Jh. nicht, um 1809 ist Joseph Flopp als Eigner grundbuchamtlich bezeichnet. 1814 über- Die grundbuchamtlichen Eintragungen für Haus Nr. 12 der Gemeinde Schellenberg lauten: 1809 Ein Haus samt Stall dazu die Güter a) ein Stück Grasgar- ten beim Haus. b) ein Anbau im Gar- ten c) ein Gemeindetheil in der Au24 in zwei Stücken 
Kat. Nr. 370-V und 370-Va beides Kat. Nr. 369-V zu 392,6 Klafter Kat. Nr. 3-V zu 124 Klafter Kat. Nr. 336-11 zu 374 Klaf- ter im Gesamtwert von 87 Gulden (und einer Gesamtfläche von 890,6 Klafter = 3206 m2!) Besitzer: Joseph Hopp 1814 Katharina Bieder- mann, geb. Mayer 1829 Johann Biedermann (Sohn von Katharina Biedermann) 1880 Simon Biedermann (Sohn von Johann Biedermann 1916 Witwe Maria Bieder- mann geb. Büchel (Ehefrau von Simon Bieder- mann) 1927 Johann Biedermann (Sohn von Simon und Maria Biedermann) 1962 Ernst Biedermann Sohn des Johann Bie- dermann 
lt. Kauf vom 22. Oktober 1814 lt. Kauf vom 29. August 1829 lt. Vertrag vom 26. Jan., intab. 30. März 1880 lt. Erbeinantwortungsur- kunde vom 16. September 1916 lt. Erbeinantwprtuhgsur- kunde vom 8. Dezember 1927 
19) Abbundzeichen, meist eingehauenc römische Ziffern, sind an Ständer- und Fachwerkbauten üblich, da diese vorerst auf dem Reissplatz Wand für Wand abgebunden und beiseite gelegt werden, worauf ein gesamthaftes Aufrichten erfolgt. Bei Blockbauten erfolgen Zurichtung und Aufbau gleichzeitig, so erübrigen sich Abbundzei- chen; 1 lolznumerierungen werden erst bei einer Verschiebung not- wendig, oder heute, da Blockbauten vorerst in der Zimmerei abge- bunden werden. 20) Vielleicht weil sie unten beginnen? Oder kommt gar eine teil- weise sekundäre «Über-Kopf-Stellung» des Blockbaues in Betracht? 21) Die Befunde bezüglich Haus als Fahrhabe erachten wir als wich- tig genug, um weitere gezielte dendrochronologische Datierungen vorzunehmen, insbesondere an Hölzern, welche auf Grund der Zah- lenfolgen als zwischengeschoben erkannt werden. 22) Ospelt, Alois: Wirtschaftsgeschichte des Fürstentums Liechten- stein im 19. Jh. In: JBL 72 (1972), v.a. S. 143 ff. Die ohnehin sehr kleinen Liegenschaften litten im 18. Jh. immer stärker unter ihrer Zerstückelung als Folge des damals angewende- ten Erbrechtes, wonach der Grundbesitz jewcilen unter die Erben aufgeteilt wurde. Zur Gleichstellung aller Erben wurden darum oft jedes einzelne Äckerlein und Wieslein gleichmässig aufgeteilt. Das fürstliche Verbot vom Dezember 1806 zur weiteren Teilung von Flu- ren der Grösse unter 400 Quadratklafter erbrachte sodann auch die Einführung des amtlichen Grundbuches per Januar 1809. um Klar- heit über die unübersichtlichen Besitzverhältnisse zu erhalten. Etwa die Hälfte der damalig rund 1100 liechtensteinischen Landwirte be- sass weniger als diese 400 Quadratklafter überhaupt als ihr Eigen! Sie fürchteten denn auch ein Auseinanderfallen ihrer Familien, konnte durch das Teilungsverbot ja nur noch ein Sohn zu Hause bleiben und eine Familie begründen. Die Bevölkerung Liechtensteins dezimierte sich daraufhin mittels Auswanderungen, denn Erwerbs- möglichkeiten in der Industrie fehlten noch. Ein Klafter Boden misst 3,6 mz, 400 Klafter entsprechen also knapp 1440 m2! 23) Im Landesarchiv in Kopie unter «Familienarchiv Biedermann» 24) Die Flurbezeichnung «In der Au» fehlt auf der Flurnamenkarte der Gemeinde Schellenberg, Ausgabe Mai 1988. Die Grundstücke sollen laut Ernst Biedermann wohl im Riet, also in der Rheinebene gegen Ruggell gelegen haben. 77
	        

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