Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1992) (91)

gig davon traf man sich am Sonntag im «Bergstüb- le» auf dem Schloss. «Peter aber lässt beinahe kei- nen Sonntag aus, an dem er nicht hinaufsteigt. Sind auch immer Schädlers dort . . . »7f> Da sprach man - wohl nicht anders als heute - über die Ta- gesneuigkeiten sowie über die grosse und kleine Politik. Da die lokale Zeitung77 nur wöchentlich ein- mal erschien, war der Stammtisch ein wichtiges In- strument der Information. Gar nicht gerne sahen es daher die übrigen Stammtischgenossen, wenn z.B. Dr. Schlegel und der Forstinspektor zusammen Schach spielten, da sie dadurch als Gesprächspart- ner ausfielen. 
DR. MED. WILHELM SCHLEGEL - ARZT UND POLITIKER RUDOLF RHEINBERGER Das neue Haus Dr. Schle- gels an der Landstrasse in Vaduz, erbaut nach Plänen des Architekten Ignaz Banko aus Wien burtshilfe. Ferner oblag ihm die Überwachung des Seuchenwesens. Die Polizeiordnung, die mit dem 1. Januar 1844 in Kraft getreten war, fasste in eini- gen Paragraphen gesundheitspolizeiliche Vor- schriften zusammen. Danach waren dem Oberamt der «Ausbruch von Menschenblattern» anzuzeigen sowie andere Krankheiten, «wenn in einem Orte vier oder mehrere Personen von der nämlichen Krankheit befallen» waren.79 Die Tollwut oder Hundswut80 gehörte in jedem Falle dazu. Bemer- kenswert aus medizinischer Sicht ist in der Polizei- ordnung von 1844 die Symptomschilderung der Tollwut beim Hunde. Sie zeugt von einer ausseror- DR. SCHLEGEL ALS LAJMDESPHYSIKUS Mit dem Tod Dr. Karl Schädlers am 30. Januar 1872 war das Physikat vakant geworden.78 Als er- ster Anwärter darauf galt Dr. Wilhelm Schlegel, der der älteste praktizierende Arzt im Lande war. Doch die Stelle wurde zunächst nicht besetzt, da ein neu- es Sanitätsgesetz in Vorbereitung war, in dem auch das Pflichtenfeld des Landesphysikus neu abge- steckt werden sollte. Diese Pflichten waren bisher zum Teil ad personam festgelegt worden, zum Teil fanden sie sich in zerstreuten Einzelerlassen des Oberamtes. Der Landesphysikus oder Landschafts- arzt war beratender Sachverständiger des Oberam- tes. Er hatte die fürstliche Dienerschaft und die «arme Klasse der Unterthanen» unentgeltlich zu behandeln. Dazu kam die «Abrichtung» der Heb- ammen sowie die Aufsicht über die gesamte Ge-68) 
Inserat, LVolksblatt, 18. Juni 1880 69) LVolksblatt, 30. Mai 1879 70) LVolksblatt, 23. März 1883 71) LVolksblatt, 6. April 1883, Nr. 14 72) David Rheinberger an seinen Bruder Josef, Brief v. 22. 10. 1880, RhAV 73) Peter Rheinberger an Fanny Rheinberger, Brief v. 23. 12. 1880, RhAV 74) David Rheinberger an Fanny, Brief v. 9. 11. 1879, RhAV, Mappe VII 75) D. Rheinberger an Fanny und Jos., Brief v. 24. 4. 1878, RhAV, Mappe VII 76) David Rheinberger an Fanny, Brief v. 31. 3. 1875, RhAV 77) Liecht. Landeszeitung (1863-1868), Liechtenst. Wochenzeitung (1873-1877), LVolksblatt (ab 1878) 78) Siehe auch Liecht. Ärzte, JBL 89, S. 77 79) Polizeiordnung vom 1. Jan. 1844, § 33 80) Polizeiordnung v. 1. Jan. 1844, § 53-56 181
	        

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