Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

QUADERER / MILITÄRGESCHICHTE 1814-1849 DIE GESETZLICHEN GRUNDLAGEN Der gesamte Konskriptionsvorgang war dem Ober- amt unterstellt.66 Dieses hatte jährlich den Termin für die Herstellung der Konskriptionslisten in den Gemeinden bekannt zu machen.67 Als Grundlage für diese Listen mussten in jeder Gemeinde Auszü- ge aus den Geburtsregistern und den Speziallisten erstellt werden.68 In die Speziallisten wurden die in der Gemeinde Geborenen und dort noch Wohnen- den, die Weggezogenen und die aus anderen Ge- meinden Zugewanderten eingetragen.69 Bis zum 8. Januar jeden Jahres waren diese Auszüge fertigzu- stellen.70 Als zusätzliche Kontrolle war die Bestim- mung eingebaut, dass sich „jeder Conscriptions- pflichtige Liechtensteiner .. . beim Ortsrichter per- sönlich oder über einen Bevollmächtigten zu mel- den" hatte.71 Pfarrer und Ortsrichter erstellten aufgrund dieser Unterlagen die Konskriptionsliste ihrer Gemeinde bis zum 11. Januar.72 Der Ortsrichter hatte dies bekannt zu machen, und jeder Konskribierte konn- te gegen diese Aufzeichnung binnen drei Tagen Einwände vorbringen.73 Diese Einsprüche wurden in die Konskriptionsliste eingetragen.74 Von Pfarrer und Ortsrichter waren diese Aufstellungen zu un- terzeichnen und bis zum 15. Januar dem Oberamte einzureichen.75 Dieses erstellte aus den 11 einge- reichten Ortslisten die Hauptkonskriptionsliste, welche vom 1. bis 14. Februar nochmals zur Ein- sicht offenstand.76 Am 15. und 16. Februar jeden Jahres erfolgte die Auslosung.77 Zur Losung hatten alle Betroffenen zu erscheinen.78 Die Durchführung dieses entscheidenden Vorgan- ges oblag dem Rekrutierungsrat, der aus Landvogt, Aktuar, Militärkommandant, Ortsrichter und Säkel- meister sowie zwei Ärzten bestand.79 Als erstes wurden am Losungstag die Untauglichen ermittelt. Dies waren vorerst jene, welche das Min- destmass von fünf Wiener Schuh, das entspricht etwa 1.58 Meter, nicht aufwiesen.80 Wer das Mass 
42) LLA RC 27, Cl, o. N., OA an Kranzenfeldersche Buchhandlung in Lindau, 2 Schreiben, 12. Dez. 1836 und 3. Jan. 1837. 43 44 Schaffor an OA 19. Febr. 1837. 40) LLA RC 27. Cl, 106, OA an Fürst, 24. Febr. 1837. 41) LLA RC 27, Cl, 106, Abschrift des Entwurfes, o. D. (24. Febr. 1837). 
45 46 47 48 49. so; 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70. 71 72 73 74 75 76 77 78 79 so: 
Siehe oben Anm. 40. LLA RC 27, C2, Entwürfe zu einem Rekrutierungsgesetz, o. N., Siehe oben Anm. 40. Ebenda. Siehe oben Anm. 41. Ebenda, § 1. Ebenda. Ebenda, § 2. Ebenda, §§3 und 6. Ebenda, § 3. Ebenda, § 4. Ebenda, § 5. Ebenda, g 7. Ebenda. Ebenda, § 8. Ebenda, § 9. Ebenda, § 10. Ebenda. Ebenda, § 11. Die §§ 12-14 fehlen im Entwurf. Siehe oben Anm. 41. § 15. Ebenda, §§ 17-19. Ebenda, Titel III, 1. Abschnitt. Ebenda, § 20. Ebenda. Ebenda. Ebenda, § 22. Ebenda, § 23. Ebenda. Ebenda, § 26. Ebenda. Ebenda, § 27. Ebenda, § 28. Ebenda. Ebenda. Ebenda, § 29. Ebenda. Ebenda, § 31. 85
	        

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