Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

QUADERER / MILITÄRGESCHICHTE 1814-1849 DER SCHARFSCHÜTZENZUG IM DEUTSCHEN BUND tingentskornmandanten mitzugeben.278 Die Hof- kanzlei konnte gegenüber dem Oberamt lediglich der Hoffnung Ausdruck geben, dass sich die Lokal- behörden an die Bestimmungen der Kriegsverfas- sung des Deutschen Bundes halten würden, wo- nach die Vergütung von Durchmarsch- und Kanto- nierungskosten „... nach billig ermässigten Prei- sen geschehen" sollten.279 Bis zum gegebenen Zeit- punkt war allerdings erst aus Sigmaringen die Zusi- cherung gegeben worden, das liechtensteinische Kontingent gleich dem eigenen Militär zu behan- deln.280 Inzwischen waren vom Bataillonskommando die genauen Zeitpläne für die Durchführung der ge- meinsamen Waffenübungen bekannt gegeben wor- den. Der liechtensteinische Scharfschützenzug hat- te demgemäss am 21. September 1841 in Sigmarin- gen einzutreffen.281 Die Zeitspanne von vier Tagen bis zur eigentlichen Übung und Inspektion sollte dort den eventuell noch „nötigen Ergänzungen in bezug auf die Ausrüstung und Adjustierung sowie den nötigen Vorübungen im Exerziren" gewidmet werden.282 Als bemerkenswerte Variante zur Marschroute schlug Niedermayr vor, von Bregenz mittels Dampfschiff nach Überlingen oder Friedrichshafen zu fahren.283 Er hatte darüber bereits mit der Dampfschiffahrtsverwaltung in Lindau Unterhand- lungen angeknüpft.284 Dieser Vorschlag Nieder- mayrs konnte allerdings nicht mehr realisiert wer- den, da die Marschroute von der Hofkanzlei bereits definitiv festgelegt worden war, und die betreffen- den Regierungen instruiert worden waren.285 Da die vorgeschlagene Variante als kürzer und zweck- mässiger angesehen wurde, sollte sie aber für die Zukunft als Richtschnur dienen.286 Nach einer letzten Zeitplankorrektur aus Sigmarin- gen287 - als Ankunftstag wurde der 22. September 1841 festgesetzt - bekam das Oberamt den Auftrag, „ja nicht zu übersehen,die Lokalbehörden der be- treffenden Durchmarschstationen . . . genau von dem Tag des Eintreffens und Durchmarsches so- gleich direkt in Kenntnis zu setzen".288 Dem Ober- amt oblag es somit, folgende vom Durchmarsch 
oder einer eventuellen Einquartierung betroffenen 10 Behörden zu informieren:289 Dem Land- und Kriminalgericht in Feldkirch wurde der Durchmarsch über Altenstadt und Götzis bis nach Llohenems angezeigt. Dem k.k. Landgericht in Dornbirn war die Ankunft der Truppe auf 12 Uhr mittags in Hohenems anzukündigen, wo die erste Übernachtung vorgesehen war. Am 16. September 263) LLA RC 27. A. ad 314. OA an Fürst, 5. Juni 1841. Mitteilung einer Auskunft von Sigmaringen vom 29. April 1841. 264) Ebenda. 265) Ebenda, ad 204, OA an Sigmaringen, 30. April 1841. 266) Ebenda. 267) LLA RC 27, C2, ad 387, OA an Fürst, 22. Juli 1841. 268) Ebenda. 269) Ebenda. 270) Ebenda, Nr. 7958, HKW an OA, 26. Juli 1841. 271) Ebenda, ad 437, OA an Bataillonskommando des Infanterie- Regiments Isenburg, 1. August 1841. 272) Ebenda. 273) Ebenda, OA an Fürst, 11. August 1841. 274) Ebenda, Nr. 8255, HKW an verschiedene Staaten. 10. August 1841. 275) Ebenda, Grossherzoglich Badisches Ministerium der auswärti- gen Angelegenheiten an HKW. ad 507/1841, 30. Aug. 1841. 276) Ebenda. 277) Ebenda. 278) Ebenda, Nr. 8255, HKW an OA, 10. Aug. 1841. 279) Ebenda. 280) Ebenda. 281) Ebenda, Nr. 974, Niedermayr an HKW, 21. Aug. 1841. 282) Ebenda. 283) Ebenda. 284) Ebenda. 285) Ebenda, ad 507/1841, Nr. 9165, HKW an Niedermayr. 3. Sept. 1841. 286) Ebenda. 287) LLA SF Militärakten 1832-1849. Bataillonskommando an Scharfschützenzug, 9. Sept. 1841. 288) LLA RC 27, C2, Nr. 9165, HKW an OA, 3. Sept. 1841. 289) Ebenda, ad 507, OA an die im folgenden genannten 10 Behörden. 73
	        

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