Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

QUADERER / MILITÄRGESCHICHTE 1814-1849 DER SCHARFSCHÜTZENZUG IM DEUTSCHEN BUND auch bemerkt, es bleibe „Manches noch und Wich- tiges zu thun".166 Die Mannschaften bestanden laut Bericht „überall aus schönen, kräftigen Leuten, welche guten Willen und grossen Eifer zeigten".167 An Organisation, Ausrüstung, Ausbildung und an- derem übte der Bericht z.T. recht harsche Kritik. Was Liechtenstein anbelangte, kamen vor allem in vier Bereichen Mängel zutage:168 Erstens fehlte ein zweiter Offizier. Da jede Kompagnie mindestens vier Offiziere haben sollte, wäre für Liechtensteins halbe Kompagnie folglich ein zweiter Offizier anzu- stellen gewesen. Zweitens wurde festgestellt, dass es beim Exerzieren noch an Sicherheit und Beweg- lichkeit fehle und auch im „Tiraillieren . .. noch keine befriedigende" Fertigkeit erreicht sei.169 Am stärksten wurde Liechtenstein jedoch in den zwei weiteren Punkten kritisiert: Die Reservemannschaft war sowohl 1831 als auch 1836 bloss ausgehoben, also lediglich bestimmt und nach der Vereidigung sofort wieder entlassen worden, ohne dass sie ir- gendeiner Form von Ausbildung unterworfen wor- den wäre. „So geht es nicht an", lautete die Bemer- kung dazu im Bericht.170 Der vierte Anlass zu Kritik war durch den Aushebungsmodus gegeben. In Liechtenstein war es seit 1831 üblich, nur alle sechs Jahre neue Rekruten einzuberufen. Dadurch wurde die Ausbildung neuer Leute erschwert. Deshalb stellte die Militärkommission den Antrag, Liechten- stein zu ersuchen, eine jährliche Aushebung der Rekruten vorzunehmen.171 Dieser zweite, sozusagen offizielle Bericht war in seinen kritischen Äusserungen wesentlich offener und deutlicher. Er wies auf die einzelnen Schwach- punkte bei allen Kontingenten der Division hin und führte auch konkrete Verbesserungsvorschläge an. Als besonders mangelhaft wurden die beiden Kon- tingente von Hohenzollern bezeichnet.172 Keines der Kontingente der Reserveinfanteriedivision er- füllte nach diesem Bericht die Anforderungen des Bundes.173 Der eher beschönigend wirkende Be- richt des Generalmajors von Isenburg war wohl eher „eine von Komplimenten begleitete Formalität als eine ernsthafte Revision zur Beseitigung man- gelhafter Zustände",174 wie dies bei vielen Muste- rungsberichten üblich war. 
Für das liechtensteinische Kontingent hatten die Berichte von 1831 und 1836 und die Forderungen von Seiten des Deutschen Bundes immerhin einige Wirkung gezeigt: Der Zusammenschluss mit den 143) LLA RC 27, B, Mat. 6. o. N.. Zirkular des OA an Gerichte. 12. März 1836. 144) Ebenda, Nr. 8853. HKW an OA, 17. Dez. 1835. 145) Ebenda, ad 203, OA an Fürst, 2. Juni 1836. 146) Ebenda. 147) Ebenda, Mat. 13, Nr. 139. HKW an OA, 8. März 1836. 148) Ebenda. 149) Ebenda. 150) Ebenda, Mat. 13, v. Isenburg an OA, 17. Sept. 1836. 151) Siehe 
Quaderer. S. 104 f. 152) LLA RC 27, B, Mat. 13, o. N., OA an Ortsgerichte, 24. Sept. 1836. 153) Ebenda, Mat. 13, Nr. 7851, HKW an OA, 23. Sept. 1836. 154) Ebenda, Nr. 43, Bericht v. Isenburgs, 17. Jan. 1837. 155) Ebenda. 156) Ebenda. 157) Ebenda. 158) Ebenda. 159) Ebenda. 160) Ebenda. 161) Ebenda. 162) LLA, SF Militärakten 1832-1849, Nr. 2577, HKW an OA, 30. März 1837. 163) Ebenda. 164) LLA RC 27, A, 27/4, o. o. D.. „Bericht über die Ergebnisse der im Jahre 1836 vorgenommenen Musterung der zur Reserve-Infante- riedivision gehörenden Bundeskontingente betreffend". 165) Ebenda. 166) Ebenda. 167) Ebenda. 168) Ebenda. 169) Ebenda. 170) Ebenda. 171) Ebenda. 172) Keul, S. 150. 173) Ebenda. 174) Keul, S. 140. 61
	        

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