Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

QUADERER / MILITÄRGESCHICHTE 1814-1849 DER SCHARFSCHÜTZENZUG IM DEUTSCHEN BUND und den beiden Hohenzollern andererseits. Sigma- ringen erklärte sich gegenüber Llechingen von den Argumenten der Llofkanzlei Liechtensteins über- zeugt.106 „Gegen die Aufstellung des liechtensteini- schen Kontingents ganz in Scharfschützen [werde] kaum ein Einspruch mit Erfolg geltend zu machen" sein, musste Hechingen zur Kenntnis nehmen.107 Vor allem wirkte die Erklärung der Bundesver- sammlung, dass durch die Aufstellung des liechten- steinischen Kontingents mit 55 Scharfschützen die Organisation des vereinigten Bataillons erleichtert werde, zugunsten Liechtensteins.108 Hohenzollern hätte lediglich den Ausweg gehabt, selbst das ganze Kontingent in Scharfschützen zu stellen. Die Be- merkungen, dass das „jedoch an Sold und Bewaff- nung grössere Kosten herbeiführen dürfte",109 gibt auch gleich den wesentlichsten Grund an, warum dieser Weg nicht beschritten wurde. Es bleibe für Hohenzollern also nichts anderes übrig, als ge- meinschaftlich darauf hinzuwirken, dass Liechten- stein eine geschlossene Abteilung im Bataillon bil- de, äusserte die geheime Kanzlei Sigmaringen.110 Damit sollte wohl erreicht werden, dass klare Rech- nungen für alle entstehenden Unkosten des liech- tensteinischen Kontingents möglich waren. Nach den Erfahrungen in früheren Jahren war dies eine Vorsichtsmassnahme, der man Verständnis entge- genbringen kann. Die „Scharfschützenfrage" gab noch zu einigem Briefwechsel Anlass. Vor allem Hechingen hatte Mühe, diese Lösung zu akzeptie- ren. Liechtensteins „Sonderzüglein" wurde nicht gerne gesehen. Es sei diese Lösung sehr zu bean- standen, bemerkte man in Llechingen, und die liechtensteinische Ansicht hierüber schaue nicht auf das wahre Wohl des Landes.111 Diese zögernde Haltung LIechingens wirkte als re- tardierendes Moment in den Vertragsverhandlun- gen. Da die angesagte Musterung im Herbst des Jahres bevorstand, drängte Liechtenstein weiterhin auf Abschluss eines Abkommens. Durch den Bun- destagsgesandten Leonhardi, der als Vertreter der 16. Kurie im Deutschen Bund sowohl die beiden Hohenzollern als auch Liechtenstein vertrat, wurde Hechingen im Juni 1836 an die „immer noch nicht zu Stande gekommenen Vereinigung" erinnert."2 
„Die Zeit der Inspektion kommt näher", meinte Leonhardi, der „wenigstens unangenehme Monita" von der Bundesversammlung erwartete, wenn die- ser Gegenstand noch unerledigt vorgefunden wür- de.113 Diese ernsthafte Mahnung bewirkte, dass - nicht ohne einige kleinlich wirkende Einwendungen von Seiten LIechingens - im Juli 1836 ein Entwurf einer Übereinkunft zustande kam.114 Zu diesem Entwurf 89) Ebenda, Vol. III, Nr. 8600, HKW an Sigmaringen, 2. Dez. 1835. 90) Ebenda. 91) Ebenda, Entwurf der Punktation vom 22. Dez. 1835. 92) Ebenda, S 9. 93) Ebenda, § 17. 94) Ebenda. 95) Ebenda, Vol. III, o. N„ Sigmaringen an HKW, 9. Jan. 1836. 96) LLA RC 27, B, ad 727, HKW an Sigmaringen, 30. Jan. 1836. 97) Ebenda. 98) Ebenda. 99) LLA RC 27, Cl, o. N., Punktation wegen der Formierung der Hohenzollern und Liechtensteinischen Kontingente in ein Bataillon. 22. Dez. 1835. LLA RC 27, B, Fase. 27 / Mat. 8, Nr. 727, HKW an Sigmaringen, 30. Jan. 1836. Kommentar zur Punktation. Siehe auch oben Anm. 91. 100) Ebenda. 101) Ebenda. 102) Siehe oben, Anm. 99, Punktation, § 15. 103) Ebenda, Kommentar zu § 15 der Punktation. 104) Ebenda. 105) Ebenda, Kommentar zu § 18 der Punktation. 106) SIAS NVZ II, 5789, Vol III, Nr. 135, Sigmaringen an llechingen, 8. März 1836. 107) Ebenda. 108) Ebenda. 109) Ebenda. 110) Ebenda 111) Ebenda, Vol. III, o. N., Bemerkungen der geh. Staatskanzlei Hechingen, 28. März 1836. 112) Ebenda, Nr. 51, Leonhardi an Hechingen, 24. Juni 1836. 113) Ebenda. 114) Ebenda, Nr. 6312, HKW an Hechingen, 30. Juli 1836. Der Ent- wurf wurde am 1. Juli 1836 von Sigmaringen nach Wien geschickt. 57
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.