Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

Vertragsabschluss positiver gegenüber. Die Hof- kanzlei fragte sogar schon in Hechingen an, ob „sämtliche Montour Stücke für 55 Mann von Ho- henzollern bezogen werden" könnten.89 Diese Fra- ge stellte sich vor allem deswegen, weil die liechten- steinischen Truppen bis auf ein kleines Abzeichen mit den fürstlich-hohenzollerschen gleichförmig ge- kleidet werden sollten.90 Bevor es jedoch zu einem Zusammengehen der ho- henzollerschen Truppen mit denen von Liechten- stein kam, mussten noch einige Fragen geklärt wer- den. Vorerst schlössen Hechingen und Sigmaringen untereinander eine „Punktation", in welcher sie ihre Bedingungen eines Truppenzusammenschlus- ses mit Liechtenstein festlegten.91 In dieser Abma- chung wurde unter anderem beschlossen, dass der Kommandant der Truppen zwar alternierend be- stimmt werde, aber „die Alternation solle Liechten- stein nicht zugestanden werden".92 Eine neue An- sicht äusserten beide Hohenzollern auch wegen der Stellung von Scharfschützen durch Liechtenstein. Der Dienst dieser Truppengattung wurde nämlich als ein bevorzugter betrachtet, „da die Schützen niemals zu denjenigen Arbeiten und Leistungen verwendet [würden], zu welchen in Festungen na- mentlich die Infanterie bestimmt" [sei].93 Diesen Vorzug nun wollte Llohenzollern nicht ausschliess- lich dem liechtensteinischen Kontingente zugeste- hen, sondern ihn auch den eigenen Truppen „je nach der Fähigkeit der Individuen" offenhalten.94 An Liechtenstein wurde deshalb der Antrag gestellt, von der früher beabsichtigten Aufstellung seines Kontingents ganz in Scharfschützen abzugehen und eine entsprechende Erklärung darüber abzuge- ben.95 Die Hofkanzlei reagierte umgehend auf diese Forderung, allerdings nicht in der von Sigmaringen gewünschten Art. Man zeigte sich in Wien höchst überrascht über diese unerwartete Wende und ar- gumentierte, dass seit 1832 Liechtenstein diese Ab- sicht geäussert habe und dagegen bislang nichts eingewendet worden sei. Auch die Bundesver- sammlung habe keine Bedenken gegen das „bloss aus Scharfschützen ... bestehende Liechtensteini- sche Contingent" geäussert, sie habe sogar am 3. Januar 1833 einhellig die Aufstellung der liechten-steinischen 
55 Scharfschützen beschlossen.96 Aus- serdem habe Liechtenstein die Waffen bereits ange- schafft und sei vom Ansinnen Sigmaringens über- rascht worden. Ein Nachgeben in dieser Angelegen- heit sei deshalb nicht mehr möglich.97 Die Hofkanz- lei beteuerte auch nachdrücklich, dass die liechten- steinischen Truppen keineswegs eine bevorzugte Behandlung beanspruchen würden und gab nach der Darlegung all dieser Ausführungen der Hoff- nung Ausdruck, „es werde auf dem diesseitigen An- trage ... nicht ferner beharrt werden wollen".98 Mit gleichem Datum nahm die Hofkanzlei auch in einem Kommentar Stellung zu der zwischen He- chingen und Sigmaringen abgeschlossenen Punkta- tion.99 In dieser Punktation lautete § 5, dass Liech- tenstein, „sein Kontingent... zu Hohenzollern stos- sen lassen" werde.100 Dagegen wollte die Hofkanz- lei den gleichen Paragraphen umformuliert haben. Anstatt des sehr allgemeinen Begriffes „Truppen" sollte es heissen „55 Mann Scharfschützen nebst einem Hornisten, commandirt von einem fürstlich- liechtensteinischen Lieutnant".101 Ein weiterer Streitpunkt war die Frage, wie etwaige Verluste ergänzt werden sollten. Nach Ansicht von Hohenzollern hätte dies gemeinschaftlich, das heisst auf alle drei Fürstentümer gleich verteilt, zu geschehen.102 Damit erklärte sich die Hofkanzlei aber keineswegs einverstanden. Nach ihrer Ansicht sollte jedes Land nur für seine eigenen „Abgänge" verantwortlich sein.103 Ein gemeinschaftlicher Er- satz, der Liechtenstein mit seiner kleineren Ein- wohnerzahl verhältnismässig härter treffen würde, „müsste die grösste Unzufriedenheit im Lande her- vorrufen", gab die Hofkanzlei ihrer Befürchtung Ausdruck.104 Den Vorschlag der Gleichförmigkeit der Uniform akzeptierte Liechtenstein mit dem Zusatz, dass die liechtensteinischen Jäger ein Abzeichen und Knöp- fe mit einem „L" erhalten sollten.105 Die gegensätzlichen Standpunkte, vor allem zur Frage der Stellung des ganzen liechtensteinischen Kontingents als Scharfschützen, gaben wiederum Anlass zu regem Notenaustausch zwischen Hechin- gen und Sigmaringen einerseits und Liechtenstein 56
	        

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