Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

tuation in einem besseren Licht zu zeigen.59 Vor allem lehnten sie eine Wiederholung der Musterung ab.60 SCHWIERIGE VERHANDLUNGEN UND VERTRAGSABSCHLUSS Als eine Massnahme zur Beseitigung der misslichen Situation schlug die Militärkommission des Deut- schen Bundes vor, die Kontingente paarweise zu- sammenzulegen. Unter anderen sollten nach ihrer Ansicht auch die Truppen von Liechtenstein und den beiden Hohenzollern zu einem Kontingent ver- einigt werden.61 Die Aussagen des für Liechtenstein so negativen Musterungsberichts und der Antrag der Militär- kommission blieben nicht ohne Wirkung. Im April 1832 bemühte sich die liechtensteinische Hofkanz- lei mit einem erneuten Vorstoss, einen Zusammen- schluss mit Hohenzollern zu erreichen. In gleich- lautenden Schreiben an Hechingen und Sigmarin- gen begründete man vorerst, warum das liechten- steinische Kontingent in einem so schlechten Zu- stand sei.62 Durch die Verhandlungen wegen eines Beitritts des liechtensteinischen Kontingents zu den bayerischen Truppen habe es Verzögerungen gege- ben. Vor allem habe Bayern nach seiner Absage die versprochenen Vermittlungsbemühungen zur Zu- sammenführung der liechtensteinischen und ho- henzollerischen Häuser nicht eingeleitet.63 Da wei- tere Inspizierungen zu erwarten seien, könne „die- ser Zustand ... wohl nicht fortbestehen".64 So frag- te Liechtenstein offiziell an, ob „die Hochfürstlichen Hohenzoller'schen Häuser" bereit seien, das liech- tensteinische Kontingent von 55 Mann Infanterie, „worunter sieben Mann als Jäger oder Scharfschüt- zen bezeichnet [seien], in das ihrige Bataillon gegen Bezahlung aller Kosten" aufzunehmen.65 Im weite- ren stellte man sich von Seiten Liechtensteins vor, dass die Mannschaft nach hohenzollerschem Mu- ster gekleidet, bewaffnet und exerziert werde. Für letzteres sollte in Friedenszeiten ein hohenzolleri- scher Offizier jeweils sechs Wochen vor der Inspek- tion die Mannschaft in den Waffen üben.66 Für die 
übrige Zeit des Jahres wären zwei Drittel zu beur- lauben gewesen und ein Drittel „hätte als Amtswa- che zu dienen" gehabt.67 Im Kriegsfall hätten die liechtensteinischen Truppen zum hohenzollerschen Bataillon stossen und dort Sold, Kleidung, Verpfle- gung und Munition erhalten müssen.68 Die Kosten dafür wären von Liechtenstein im vorhinein zu übernehmen gewesen.69 Weitere Einzelheiten woll- te man in einem „möglichst deutlichen Vertrag für Kriegs- und Friedensstand" festhalten.70 Diese Vorstellungen wurden im August 1832 durch einen neuen Gedanken Fürst Johann I. entschei- dend verändert:71 Liechtenstein schlug vor, nicht nur sieben Scharfschützen zu stellen, sondern das ganze Kontingent als eine halbe eigene „fürstlich Liechtensteinische Scharfschützen-Compagnie" zu formieren.72 Zur Ausbildung dieser Truppe würde ein eigener Offizier angestellt; ein Ausrücken zu gemeinsamen Übungen, der Kriegsfall ausgenom- men, wäre dann nur einmal jährlich nötig.73 Die Vorteile dieser Variante sah Fürst Johann I. darin, dass einmal die hohenzollerschen Kontingente 48 Scharfschützen weniger zu stellen gehabt hätten und überdies eine „Convention" einfacher abzu- schliessen gewesen wäre.74 So wäre etwa wegen der Bekleidung, Bewaffnung etc. nichts Besonderes vorzusehen gewesen, lediglich die Naturalverpfle- gung im Falle eines gemeinsamen Ausmarsches wäre zu regeln gewesen.75 Für den grössten Teil der Ausbildungszeit hätten die liechtensteinischen Truppen sich im eigenen Land aufgehalten, wären von einem eigenen Offizier ausgebildet worden, und somit wäre nach Meinung des Fürsten ein Ab- kommmen mit weit weniger Schwierigkeiten ver- bunden gewesen.76 Schwierigkeiten, die ein Abkommen hinauszöger- ten, stellten sich vor allem im Zusammenhang mit der Kostenfrage ein. So sah Hechingen die ge- wünschte Formation zu einem Bataillon „nicht für thunlich" an, weil dadurch Kosten besonders hin- sichtlich des Stabes entstünden, welche die bundes- gesetzlichen Verpflichtungen bei weitem überstei- gen würden.77 Diese Kostenfrage stellte sich auch 54
	        

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