Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

QUADERER / MILITÄRGESCHICHTE 1814-1849 DER SCHARFSCHÜTZENZUG IM DEUTSCHEN BUND Unter solchen Umständen hatte v. Hertling die In- spektion durchzuführen. Sein Bericht über den Zu- stand dieser Truppe fiel dementsprechend vernich- tend aus. Zur Musterung erschienen von den 55 am 8. April 1831 auf eine sechsjährige „Capitulations- zeit" Verpflichteten lediglich 45.46 Diese waren aber nicht vereidigt worden, man hatte ihnen ledig- lich bedeutet, „dass sie auf sechs Jahre Soldaten seyen".47 Es fehlten ihnen „alle Merkmale des Mili- tärstandes".48 Sie waren „weder bekleidet [d.h. uniformiert] noch besoldet" oder „in irgend einer militärischen Verrichtung unterrichtet".4<) Für diese Tätigkeit fehlten die „militärischen Authoritäten";50 es waren keine Offiziere oder Unteroffiziere vor- handen, welche die Rekruten hätten „unterrichten und discipliniren" können.31 „Mit einem Wort", be- merkt v. Hertling sarkastisch, „sie sind nur zu Sol- daten bezeichnet, aber keine Soldaten."52 Ähnlich tönt es bei der Beschreibung der Ausrü- stung. Die Gewehre, „die aus früheren Zeiten her- rühren und in einem alten Schlosse aufbewahrt werden",58 wurden mit wenigen Ausnahmen als „ganz von Rost bedekt"54 bezeichnet. Es fehlte die Munition, man hatte keine Truppenübungen abge- halten, so dass „von Fertigkeit im Felddienst etc. keine Rede seyn konnte".55 Die zusammenfassende Schlussbemerkung des Mu- sterungsberichtes hätte kaum schlimmer ausfallen können. Das Kontingent Liechtensteins wurde im gegebenen Zustand als „in keiner Art den Bestim- mungen des durchlauchtigsten Bundes entspre- chend, und zu jeder Kriegsverwendung unbrauch- bar erklärt".56 Der einzige Trost für Liechtenstein mochte sein, dass von den insgesamt 19 Einheiten der Reser- veinfanteriedivision nur gerade deren sieben als felddiensttauglich bezeichnet wurden.57 Auch für die Hohenzollern-Truppen war der Musterungsbe- richt kein Ruhmesblatt.58 Die betroffenen Staaten versuchten denn auch durch lange Erklärungen, die sie zu den Musterungsberichten abgaben, ihre Si- 24) Keul, S. 143. 25) Siehe oben Anm. 23. 
26) STAS NVZ II, 5789, Vol. II.,Nr. 11, Bericht Leonhardis, 14. März 1831. 27) Ebenda. 28) Keul, S. 145. 29) STAS NVZ II. 5789, Vol. II.. Nr. 2725. Sigmaringen an Hechingen, Bezug auf Schreiben der HKW vom 10. Juli 183 1. 30) Ebenda, Schreiben vom 3. Okt. 1831. 31) Ebenda. 32) Siehe Quaderer, S. 59 ff. Siehe Gemeindearchiv Eschen, H/93, Kronik (1799-1831), anonym. Zur Militäraushebung 1831 heisst es darin: „Da entstände ein groses Lernten under dem Volk. Dan einige sagen man solte gar keins Stellen, andere sagten man möge es ohnmö- glich aushalten wan man es noch solte solliren und mundiren und noch solche grose Thaxen in allen Sachen Bezahlen". (Den Hinweis auf die „Kronik" verdanke ich Herrn Claudius Gurt, Zollikon.) 33) LLA RC 27, 112, ad 1311, HKW an OA, 14. Febr. 1831. 34) Ebenda. 35) Ebenda, Nr. 243, OA an Fürst, 30. Juli 1831. 36) Ebenda. 37) LLA RC 27, 112, o. N. Inspektionsbericht v. Hertlings, München, 16. Dez. 1841. 38) Ebenda, Nr. 345, Hertling an OA, 14. Okt. 1831 39) Ebenda. 40) Ebenda, o. N„ OA an Hertling, 15. Okt. 1831. 41) Ebenda. 42) Ebenda, o. N., OA an Fürst, 19. Nov. 1831. 43) Ebenda. 44) Ebenda. 45) Ebenda. 46) LLA RC 27, H2, o. N., Inspektionsbcricht v. Hertlings. München, 16. Dez. 1841. 47) Ebenda. 48) Ebenda. 49) Ebenda. 50) Ebenda. 51) Ebenda, 52) Ebenda. 53) Ebenda. 54) Ebenda. 55) Ebenda, 56) Ebenda, 57) Siehe Keul, S. 145. 58) Ebenda. 53
	        

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