Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

tet.15 Ein Zusammenschluss mit anderen Kleinstaa- ten sollte helfen, die Ausgaben des Militäretats zu senken. Von einem Zusammengehen mit Liechten- stein erhoffte man sich aber auch auf diplomati- scher Ebene Vorteile, weil „der gegenwärtige Stimmführer des Lichtensteinischen Hauses zu den ersten Feldherrn der gegenwärtigen Zeit gerechnet [werde] und gewiss das vielvermögende österrei- chische Votum für sich haben würde".16 Trotz dieser schmeichelhaften Bemerkungen war Fürst Johann I. 1818 noch nicht für ein Zusammen- gehen mit den beiden Hohenzollern Staaten zu ge- winnen. Ein Grund dafür war vermutlich dadurch gegeben, dass Liechtenstein die Aufstellung eines Kontingents eher hinauszögern als forcieren wollte. Dazu kam, dass erst noch Ergebnisse von Verhand- lungen im Deutschen Bund über die Zuordnung der kleineren Formationen zu grösseren Einheiten ab- gewartet wurden. Die dafür zuständige Bundesmili- tärkommission entwickelte in diesen Jahren keine allzu rege Tätigkeit.17 Vorerst kam es lediglich zu einer Zuteilung von Württemberg, Baden, Hessen und der süddeutschen Kleinstaaten zum achten Ar- meekorps. Innerhalb dieses Korps wurden die bei- den Hohenzollern und Liechtenstein der dritten Di- vision zugeteilt.18 Durch die Zugehörigkeit zur glei- chen Einheit ergab sich für die drei Fürstentümer in manchen Angelegenheiten ein gemeinsames Vor- gehen. So ernannten sie z.B. einen gemeinsamen Bevollmächtigten beim Armeekorps, Herrn Gustav Alexander, Freiher von Weyhers.19 Gemeinsam verhandelten sie auch mit Hessen wegen der Über- nahme der ihnen vorgeschriebenen „kostspieligen Waffengattung Cavallerie und Artillerie", ohne al- lerdings zu einem Erfolg zu kommen.20 Die von Hessen geforderten jährlichen Unterhaltszahlungen erschienen zu hoch. Als Ausweg fasste man Ver- handlungen mit Baden, mit dem schon während der letzten Feldzüge Militär-Konventionen bestan- den hatten,21 ins Auge. Aber auch dieses Abkom- men wurde nicht realisiert. Die ganzen Verhandlungen um Organisations- und Bündnisfragen in Zusammenhang mit dem Heer 
des Deutschen Bundes kamen bis Ende der zwanzi- ger Jahre nur sehr schleppend voran, z.T. wurden sie überhaupt sistiert. DIE WIEDERBELEBUNG DER VERHANDLUNGEN VON 1830 BIS 1836 Eine entscheidende Änderung für die Kleinstaaten trat durch den Bundesbeschluss vom 9. Dezember 1830 ein. Aus 19 kleineren Bundesstaaten, die vor- her verschiedenen Armeekorps zugeteilt gewesen waren, darunter auch Liechtenstein und beide Ho- henzollern, wurde eine Reserveinfanteriedivision formiert, welche zur Verstärkung in den Bundesfe- stungen bestimmt war.22 Dieser Bundesbeschluss bewirkte ein Wiederaufleben der Verhandlungen zwischen den betroffenen Kleinstaaten. Ein Ver- such Liechtensteins, sein Kontingent dem bayeri- schen Armeeverband anzuschliessen, ging fehl. Der König von Bayern lehnte ab und schlug Liechten- stein vor, sich mit Hohenzollern zu einem Bataillon zu vereinigen.23 DIE INSPEKTION IM JAHRE 1831 Eine weitere unangenehme Situation, vor allem für die Kleinstaaten, ergab sich durch die Meldung, dass der Bund im März 1831 beschlossen habe, durch Musterungsberichte den Zustand der einzel- 15) Ebenda. November 1818. 16) Ebenda. 17) Siehe Keul. S. 65. 18) LEA HB. Dl, ad 268, Innere Organisation des achten deutschen Armeekorps, gedrucktes Exemplar, handschriftlich datiert vom 9. Nov. 1825. 19) Ebenda. 20) STAS NVZ II, 5789, Vol. L. Nr. 47, 5. April 1822. 21) Ebenda. 22) Siehe Keul. S. 95 f. und S. 142. 23) STAS NVZ II, 5789, Vol. IL, HKW an Hechingen, 10. Juli 1831. 50
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.