Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

QUADERER / MILITÄRGESCHICHTE 1814-1849 DAS MILITÄRKONTINGENT 1814 UND 1815 GESCHICHTLICHE BEDEUTUNG Wie ist die Teilnahme Liechtensteins an den Befrei- ungskriegen von 1814 und 1815 historisch einzu- ordnen? Für den Fürsten und die Wiener Hofkanzlei war die Übernahme der Verpflichtung der Truppenstellung eine staatspolitische Notwendigkeit. Es war der Preis, der für den Übergang vom Rheinbund zu den Alliierten zu bezahlen war. Als Gegenleistung wur- de von den Grossmächten die staatliche Souveräni- tät garantiert. Die Verantwortlichen handelten nicht aus grosser patriotischer Begeisterung; die Entscheidungen waren bestimmt durch die Staats- räson. Dem Oberamt in Vaduz blieb nichts anderes übrig, als die von Wien her gegebenen Befehle auszufüh- ren. Dies wurde pflichtgemäss in der pedantischen Art des josefinisch geprägten Beamten getan. Es ist Schuppler aber zugute zu halten, dass er mit gros- sem Einsatz versuchte, die an das Land gestellten materiellen Forderungen einzudämmen. Seinen Bemühungen ist es z.T. sicherlich zuzuschreiben, dass einige der drückendsten Geldforderungen durch Vorschüsse gemildert wurden. Und die Bevölkerung? Sie hatte als Folge der poli- tisch notwendigen Beschlüsse den grössten Teil der Last zu tragen. Eine grosse Begeisterung konnte nicht aufkommen. Die geographische und geistig- ideelle Distanz von den weltgeschichtlichen Ereig- nissen war zu gross. Das Volk spürte vor allem die materielle Belastung als Folge der hohen Politik. Dazu kamen gerade in diesen Zeiten infolge schlechter klimatischer Verhältnisse Jahre der Missernten, die als Höhepunkt zum Hungerjahr von 1817 führten. Kann man es dem im täglichen mate- riellen Existenzkampf stehenden einfachen Land- mann verdenken, dass er weder grosses Interesse noch weltpolitisches Verständnis dafür zeigte, von dem wenigen, was er besass, noch abgeben zu müssen? Und das für eine Sache, die sich weit weg vom eigenen täglichen Geschehen entwickelte. Andererseits ist zu beachten, dass andere Gegen- den, in denen sich die Kriegsereignisse direkt ab- spielten, mehr als unser Land zu leiden hatten. 
Liechtenstein hatte in den Befreiungskriegen ledig- lich finanzielle Opfer bringen müssen. Vor direkten Kriegshandlungen und Verlust an Menschen und Gütern blieb es verschont. Staatspolitisch hatte es durch den geleisteten Einsatz eine wichtige Voraus- setzung geschaffen für die Aufnahme in den Deut- schen Bund und die Erhaltung der Souveränität. 395) Ebenda. 396) Ebenda, Landsturmbeschreibungen aller Gemeinden. 397) Ebenda. 398) LEA RB, C2, o. N., Verzeichnis des Landsturms der Gemeinde Vaduz, o. D. (1814). 399) Ebenda. 400) Ebenda. Siehe R. Rheinberger, Liechtensteiner Ärzte des 19. Jahrhunderts, JBL Bd. 89, S. 98. 401) Siehe Huber I, S. 499 ff. 402) LLA RB, C4, 61 pol., OA an Generalcommission der allg. Landes- bewaffnung von Deutschland in Berlin, 3. Apr. 1815. 403) Ebenda. 47
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.