Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

In jeder Gemeinde gab es sogenannte „Compag- nien", die meist unter die Führung der jeweiligen Ortsrichter gestellt wurden.395 Eine „Beschreibung" enthielt die Namen der Angehörigen des Landstur- mes, sowie die Zahl der vorhandenen Gewehre und sonstigen Waffen'.396 In allen Gemeinden zusam- men waren 1687 Landsturmpflichtige verzeichnet im Alter von 17 bis 80 (!) Jahren, ohne Unterschied ob verheiratet oder ledig. Es ist anzunehmen, dass alle Namen der männlichen Einwohner, die nicht zur Linie oder Landwehr gehörten, aufgenommen wurden. An Waffen wurden im ganzen Land 65 Stutzen, 235 Musketen und Gewehre, sowie 1137 „sonstige", d.h. Säbel, Äxte und Gabeln, angege- ben.397 Das Verzeichnis des Landsturmes der Gemeinde Vaduz z.B. zählte 223 Namen auf;398 von den Ge- nannten waren 139 verheiratet und 84 ledig. Be- freit vom Landsturm waren die beiden Hofkapläne Johann Baptist Schreiber und Jakob Konstantin Steiger, sowie Landschaftsarzt Joseph Gebhard Schädler. 34 Vaduzer standen dem Landsturm we- gen körperlicher Gebrechen, aus Altersgründen oder wegen Verpflichtung zum Militärdienst nicht zur Verfügung, 13 waren abwesend. In den Vadu- zer Listen wurde auch Joseph Schuppler als „Cheff des gesamten Landsturms"399 erwähnt. Als einzi- gem aller Aufgelisteten steht bei seinem Namen kei- ne Altersangabe. Im weiteren wurden Johann Rheinberger als Adjutant vom Chef, Johann Joseph Goldner als Major des Landsturms der unteren und Ferdinand Adolph Smieth als Major der oberen Landschaft angeführt. Peter Zelinka befehligte das Jägerkorps. 14 Korporale versahen die Funktion der Unteroffiziere. Nämlich: Johann Ammann, Ger- ber, Joseph Anton Ammann, David Boss, Joseph Falk, Andreas Laternser, Franz Joseph Laternser, Baptist Rheinberger, Johann Georg Rheinberger, Joseph Rheinberger, Franz Anton Seger, Franz Jo- seph Seger, Johann Strub, Andreas Tressel und Jo- seph Verling. Als Oberjäger fungierten Ludwig Kirchthaler und Johann Anton Pfiffner, Unterjäger waren Johann Nepumuk Rheinberger Sohn und Amtsbot Johann Rheinberger. Mathäus Hemmerle fungierte als Kommandant der Musketiere, Tha-däus 
Wächter war im Ausschuss und Kommandant, Andreas Boss, Säckelmeister, hatte die Stelle eines Unterkommandanten. Johann Joseph Grass' Sohn, „Doctor der Medizin",400 war Leutnant beim Jäger- korps. Dieser Landsturm, militärisch-hierarchisch geglie- dert bis in alle einzelnen Gradabstufungen vorge- stellt, existierte allerdings nur in den Verzeichnis- sen der oberamtlichen Verwaltung. Schuppler war lediglich einer Vorschrift des Zentralverwaltungs- departements unter der Führung vom Steins401 nachgekommen. Er hatte wohl kaum je beabsich- tigt - und es wäre sicherlich nur unter den grössten Schwierigkeiten möglich gewesen - den Landsturm tatsächlich aufzustellen oder gar einzusetzen. Zu- viele Probleme anderer Art harrten einer Lösung. Als 1815 die Generalkommission der allgemeinen Landesbewaffnung von Deutschland in Berlin an- fragte, „was für Verordnungen wegen des Land- sturms im Fürstenthum Liechtenstein erlassen wor- den seyen",402 antwortete Schuppler denn auch ge- lassen in gewohnt trockenem Amtsdeutsch: „Alles geschah im ganzen Fürstenthum nur mündlich, so- hin können hierüber keine schriftlichen Verord- nungen vorgeführt werden."403 46
	        

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