Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

QUADERER / MILITÄRGESCHICHTE 1814-1849 DAS MILITÄRKONTINGENT 1814 UND 1815 DER LANDSTURM 1814 UND 1815 Nach den Vorstellungen der Heeresreformer war neben den Linien- und Landwehrtruppen auch noch ein Landsturm zu organisieren,382 der „alle übrigen irgendwie streitbaren Elemente der Nati- on" vereinigen sollte.383 Bei einer militärischen Nie- derlage sollte durch den Volksaufstand nach dem Vorbild der Vendee, Tirols und Spaniens die Fremdherrschaft gebrochen werden.384 Die Ausführung dieser Vorstellung stiess aber auf verschiedene Schwierigkeiten. So sah die konserva- tiv ausgerichtete Obrigkeit im Volksaufstand eine unkontrollierte, jakobinisch anmutende Erschei- nung, die sich unter Umständen gegen die eigene Herrschaft richten konnte. Aber auch breite Schich- ten der deutschen Bevölkerung brachten solchen Ideen nur ein geringes Verständnis entgegen.385 Im Januar 1814 wurden auch in Liechtenstein „Prin- zipien für die Landsturm Verordnungen" verkün- det:386 Für den Landsturm waren keine Uniformen vorgesehen, als „Zeichen des Dienstes" wurde ledig- lich ein grüner Zweig auf dem Hut getragen.387 Ähn- lich rudimentär waren die Bestimmungen für die Bewaffnung. Als Grundsatz galt, dass sich jeder selbst auszurüsten und der Waffe zu bedienen hatte, die er besass. „Wem ein Schiessgewehr fehlt, der nimmt den Spiess zur LIand; .. . statt der Seitenge- wehre werden allgemein Äxte getragen", lauteten die Bestimmungen über die Bewaffnung.388 In ei- nem Notizblatt des Oberamtes zur Landsturmauf- stellung hiess es sogar: „Die Gemeine Landwehr aber [muss] Mistgabeln mit fünf Schuh langem Stiel" haben.389 Die dem Landsturm in Liechtenstein zuge- schriebene Aufgabe bestand vor allem darin, einen Ordnungsdienst zu vertreten und „die Wälder und Schlupfwinkel abzusuchen".390 Eine weitere Be- stimmung für den Landsturm lautete, dass er in der Lage sein müsse, sich schnell in einer grösseren Masse als die Unfugtreibenden. „die zu Paaren ge- trieben werden sollen", zu versammeln.391 Die Aus- legung des Begriffes „Unfugtreibende" wurde offen gelassen, was eine sehr breite Einsatzmöglichkeit dieser Truppengattung gestattete. 
Im Februar 1814 wurde eine „Beschreibung des Landsturmes" vorgelegt.392 Der Landsturm Liech- tensteins bestand danach aus einer Kompagnie Schützen zu 65 Mann, zwei Kompagnien mit Ge- wehr von zusammen 236 Mann und zwei Bataillo- nen, aufgeteilt in 10 Kompagnien, von zusammen 1139 Mann. Insgesamt waren dem Landsturm so- mit 1440 Mann zugeteilt.393 Als Landsturmkom- mandant, also Oberbefehlshaber, dieser „Streit- macht" fungierte Landvogt Schuppler, dem als Ba- taillonskommandanten der Rentbeamte Ferdinand Adolf Smieth und Hauptzoller Joseph Goldner un- terstanden. Die Schützenkompagnie wurde von Ak- tuar Peter Zelinka befehligt. Als Adjutanten waren der Balzner Postwirt Franz Josef Wolfinger und der Vaduzer Adlerwirt Johann Peter Rheinberger vor- gesehen. Zum Feldpriester wurde Pfarrer Johann Michael Mehr aus Triesen und zum Feldarzt Geb- hard Schädler bestimmt.394 377) Ebenda, OA an geh. Kriegsrat Reich, 15. Mai 1821. Die folgende Argumentation stammt aus diesem Schreiben. 378) Siehe oben Anm. 200. 379) LLA RB, C4, o. N., österr. Botschaftsrat in London, v. Neumann, an HKW, 31. Dez. 1819. 380) LLA RB, C4, ad 1130 pol., Quittung vom 6. März 1817. 381) Quaderer. S. 45: siehe ebenda Anm. 31. 382) Siehe oben Anm. 22. 383) F. Meinecke. S. 130. 384) Huber I, S. 254. 385) Gebhardt III, S. 76. 386) LLA RB, C2, bei Nr. 12 pol., 16. Jan. 1814; siehe auch Huber 1, S. 501 ff. 387) Ebenda, 388) Ebenda. 389) Ebenda, o. N., beiliegendes Notizblatt, o. D. 390) Siehe oben Anm. 386. 391) Ebenda. 392) LLA RB, C2, o. N., OA an Generalcommissariat für die Bewaff- nung der deutschen Länder in Frankfurt/M, 26. Febr. 1814. 393) Ebenda. 394) Ebenda. 45
	        

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