Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

VERFASSER DER HELBERT-CHRONIK AUFGESPÜRT / PETER GEIGER sicher werden, über die plausible Hypothese hin- aus? VERIFIZIERUNG IM POLIZEILICHEN URKUNDENLAROR Eine sachkundige Handschriftenuntersuchung bot sich an. Für einen kriminaltechnischen Schriftver- gleich lag neben der handschriftlichen Chronik nun zusätzliches Material vor, nämlich vor allem das Testament vom 30. August 1808 mit einem unda- tierten Nachtrag sowie der Ehevertrag mit Cresen- za Strübin vom 31. Januar 1801, beides unterzeich- net von Johann Georg Heibert, dazu weitere Doku- mente von seiner Hand aus den Jahren 1794, 1800 und 1807. Erich Allgäuer hat daraufhin für die Ge- meinde Eschen im November 1989 dem Urkunden- labor der Kantonspolizei Zürich den Auftrag erteilt, abzuklären, ob die Helbert-Chronik und der von Johann Georg Heibert unterzeichnete Testaments- nachtrag von 1808 von der gleichen Hand geschrie- ben seien. Die eingehende Untersuchung hat das weitere Vergleichsmaterial ebenfalls einbezogen.7 Auch für Laien ist die bei der Schriftanalyse ange- wandte Methode von Interesse. Sie findet üblicher- weise im kriminalistischen Bereich Anwendung, seltener im Dienste der Geschichtswissenschaft. Die Handschrift drückt graphisch etwas Spezifi- sches der Schreiberpersönlichkeit aus. Die Indivi- dualität einer Schrift gründet dabei nicht allein in Einzelmerkmalen, sondern im besonderen Zusam- menklang ihrer Merkmale. Für den Urheber- schaftsnachweis oder Vergleich müssen Schriftpro- dukte von genügendem quantitativen Umfang und von qualitativer Eigenprägung verfügbar sein. Das war für den vorliegenden Vergleich der Fall. Es genügte, die Chronik-Einträge für das Jahr 1808, welche drei Handschriftenseiten umfassten, für die systematische Untersuchung auszuwählen, durch stichprobenweise Überprüfung festzustellen, dass die ganze Chronik vom gleichen Urheber stammt, und die drei Seiten dann mit den andern Texten zu vergleichen. 
Heiberts Handschrift zeichnet sich durch eine gros- se Variationsbreite aus. Gleichlautende Buchstaben und Wörter schrieb er in Varianten. So verfügte er über zahlreiche «s»- und «r»-Varianten oder ver- wendete unterschiedliche Buchstabenverknüpfun- gen (z.B. bei ch, sch, pf, dt) und vereinfachte Wort- endungen (z.B. für -en, -lieh). Allein in den drei Chronikseiten zum Jahr 1808 verwendete er für Napoleon drei Schreibweisen: «Ponoparte», «Pono- barte» und «Bonoparte». Der diesbezüglichen Va- riationsbreite entspricht es, dass der Chronist auch seinen eigenen Namen zu verschiedenen Zeiten in den Varianten «Hellbert», «Helberth» und «Hei- bert» schrieb. Der Sachverständige im Urkundenlabor der Zür- cher Kantonspolizei prüfte darauf die Vergleichs- schriften auf Übereinstimmung beziehungsweise Nichtübereinstimmung von allgemeinen und von besonderen Merkmalen. Da Handschriften in ihren Merkmalen durchaus variieren, ist nicht Deckungs- gleichheit (zum Beispiel bei gleichlautenden Wör- tern oder Unterschriften) zu erwarten. Vielmehr liegt Merkmalsübereinstimmung vor, wenn die «Variationsbreite» bei analysierten Schriften gleich ist. Es fand sich zwischen der Chronikschrift, bei 1) Erich Allgäuer, «Helbert-Chronik», in: Gemeinde fischen Mittei- lungsblatt 1991/1, S. 70-75. Dort sind die Schritte, die zur Identifizie- rung des Chronisten führten, dokumentiert, so vor allem die Ergebnis- se von Adolf Meiers Familienforschung und die Handschriftenanalyse. 2) Peter Kaiser, Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein, Chur 1847. S. 471. 3) So Johann Baptist Büchel,«Auszug aus der Chronik des Jakob Hei- bert», in: JBL 29, Vaduz 1929, S. 65 ff. - Ebenso 1989 Arthur Brun- hart in: Peter Kaiser, Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein. 1847, Neu herausgegeben von Arthur Brunhart, Bd. 2: Apparat, Va- duz 1989, S. 495 ff. 4) Peter Kaiser, S. 471, siehe oben Anm. 2. 5) Johann Baptist Büchel, «Auszug aus der Chronik des Jakob Hei- bert», in: JBL 29, Vaduz 1929, S. 65-138. 6) Ebenda, S. 67. 7) Erich Allgäuer, «Helbert-Chronik», siehe oben Anm. 1. Dort ist der Untersuchungsbericht des Urkundenlabors der Kantonspolizei Zürich (W. Landert) vom 13. Februar 1990 vollumfänglich wiedergegeben, mit fotografischen Vergleichsbeispielen aus der Beilage zum Untersu- chungsbericht. 321
	        

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