Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

tutionell begründet und auf Dauer gesichert werden soll.5 Diese Beobachtungen leiten zwangsläufig zur Frage nach dem Ende der allgemeinen Untertanen- huldigung im 19. Jahrhundert über, zu einer Frage, die im Falle Liechtensteins insofern modifiziert werden muss, als es hier gerade das Beharren auf der Huldigung bis auf den heutigen Tag zu erklären gilt (111). 
I. DER HULDIGUNGSAKT VON 1718 Am Huldigungstag des Jahres 1718 nahmen die Untertanen in Vaduz zunächst an einem Gottes- dienst teil. Darauf zogen sie zur Schlosswiese hin- auf, wo für die Huldigung eine Tribüne errichtet worden war. Vor der Eidesleistung der gesamten Untertanenschaft begaben sich die politischen Amts- und Würdenträger des Landes, die Landam- männer, Gerichtsleute sowie die Offiziere der Lan- desmiliz, ins Schloss, wo sie mit dem Gesandten des Fürsten Stephan Christoph Harpprecht6 und dem fürstlichen Landvogt von Gränzing zusammen- trafen. Vor diesen Abgeordneten wies sich Harp- precht zunächst über seine Vollmacht aus; er erläu- terte die näheren Umstände, die eine neuerliche Huldigung erforderlich machten. Im Anschluss daran erhielt der neue Verwalter Brändl vom Land- vogt die Archivschlüssel ausgehändigt; zudem ent- liess der Landvogt Landammänner, Gerichtsleute und Offiziere aus ihren Pflichten, die sie der frühe- ren LIerrschaft geschworen hatten.7 Schliesslich er- hielten die Offiziere der Miliz neue, mit dem liech- tensteinischen Wappen versehene Fahnen, nach- dem sie die alten mit den sulzischen und hohenem- sischen Zeichen dem Gesandten abgegeben hatten. Dieser nahm die alten Fahnen an sich und bestätig- te die bisherigen Amtsinhaber und Bediensteten des Landes in ihren Ämtern. Im kleineren Kreis vollzog sich damit eine Reihe symbolischer Hand- lungen, die den Übergang zur neuen Herrschaft in Anwesenheit des Klerus und der aus Graubünden und der Schweiz geladenen Gäste öffentlich doku- mentierten. Mit den neuen Fahnen und unter musikalischer Be- gleitung zog diese Versammlung nun vor das Schloss hinaus, wo sie mit Salutschiessen empfan- gen wurde. Die Gesandten und Vertreter des Für- sten nahmen auf der Bühne mit der Geistlichkeit und den Gästen Platz, während sich die Landam- männer und Gerichtsleute vor der Bühne aufstell- ten. Die Mehrheit der Untertanen hatte sich auf der Wiese in der Weise versammelt, dass sich der Blick eines jeden auf das lebensgrosse Porträt des neuen 286
	        

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