Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

QUADERER / MILITÄRGESCHICHTE 1814-1849 DER „BADISCHE AUSZUG" VON 1849 Der Einsatz des Kontingents gegen die „badischen Insurgenten" im Jahre 1849 VORBEREITUNG UND AUSMARSCH Die Reorganisation des Kontingents war vom Kriegsministerium des Reiches unter anderem mit dem Argument begründet worden, einem eventuel- len Ausmarschbefehl müsse unverzüglich Folge ge- leistet werden können.1 Seit März 1849 waren Hinweise vorhanden, dass ein Truppeneinsatz erwogen wurde, und am 14. April 1849 traf die Meldung in Vaduz ein, dass „der Marschbefehl nicht mehr fern sein dürfte".2 Die Auseinandersetzungen in der schleswig-holsteini- schen Frage, die am 3. April 1849 zu einem weite- ren deutsch-dänischen Krieg führten,3 brachten auch dem liechtensteinischen Kontingent das Auf- gebot zum Ausmarsch. Die Frankfurter National- versammlung hatte beschlossen, mit Reichstruppen auf Seite der Herzogtümer in den Kampf einzugrei- fen.4 Dem liechtensteinischen Kontingent kam der definitive Befehl zum Ausmarsch nach Schleswig- Holstein am 5. Mai 1849 zu.5 Das Regierungsamt geriet dadurch „in peinliche Verlegenheit", da zu diesem Zeitpunkt weder ein Befehl des Fürsten über einen Einsatz des Kontin- gents noch eine authentische Marschordre vorlag.6 Die Zeit drängte aber, und Menzinger war zum Handeln gezwungen, da er befürchtete, es würde ihm von Wien aus „Unbeholfenheit" vorgeworfen und die Schuld an den Verzögerungen gegeben.8 So verfügte er, „was der Drang der Zeit und Umstän- de" rechtfertigten, und berief als erstes die Vorste- her der Gemeinden ein.9 Von ihnen verlangte er, sie möchten die „nöthigen Geldmittel herbeischaf- fen".10 Die Gemeindevertreter reagierten jedoch „mit Gelassenheit" und erklärten lediglich, dass sie auch „einen Befehl ihres Fürsten erwünscht hät- ten".11 Das Verhalten der Gemeindevertreter zeigte eine gelassene Sicherheit gegenüber dem Landesverwe- ser. Es ist zu bedenken, dass in Liechtenstein die Revolution ihre ersten Erfolge bereits erreicht hatte und weitere - wie etwa die Wahl des Landrates am 20. Mai 1849 - kurz bevorstanden. Der definitive Termin des Ausmarsches wurde auf den 14. Mai 1849 festgesetzt.12 Der Eintrag ins 
Kontingentsbefehlbuch lautete am 13. Mai: „Das Contingent wird von morgen früh an in den Kriegs- fuss gestellt, daher alle hiefür gegebenen Bestim- mungen ... in Kraft treten."13 Der Abmarsch wurde auf 4 Uhr früh festgelegt und pro Kontingentsmann wurden 12 scharfe Patronen nebst 15 Zündhütchen verteilt.14 Für Fürst Alois II. war der Einsatz des liechtenstei- nischen Kontingents nicht nur eine militärische Frage, sondern auch eine recht heikle politische Angelegenheit. Die Nationalversammlung in der Paulskirche befand sich in diesen Tagen und Wo- chen in einer entscheidenden Phase ihrer Entwick- lung. Österreich hatte seine Abgeordneten schon am 5. April 1849 abberufen und sich von der Natio- nalversammlung losgesagt.15 Zwar hatten am 14. April 1849 noch 28 Regierungen, darunter auch beide Hohenzollern, eine Annahme der neuen Reichsverfassung erklärt.16 Liechtenstein jedoch schloss sich dieser Erklärung nicht an.17 Der Be- schluss der Nationalversammlung vom 4. Mai 1) Siehe oben S. 219 ff. 2) LLA SF Militärakten 1832-1849, Nr. 368, Bat.-Kommando an Scharfschützenzug, 14. April 1849. Siehe auch Geiger, S. 165 ff. 3) Siehe Huber II. S. 904 f. 4) Ebenda. 5) LLA RC 27, F2, ad 212, RAV an Fürst, 5. Mai 1849. 6) Ebenda. 7) Ebenda. 8) Ebenda. 9) Ebenda. 10) Ebenda. 11) Ebenda. 12) LLA AS 34/1, Contingentsbefehl, 13. Mai 1849. 13) Ebenda. 14) Ebenda. 15) Huber II, S. 850. 16) Ebenda. S. 853. 17) Ebenda, S. 853, Anm. 5; siehe Geiger, S. 152 f. 233
	        

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