Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

QUADERER / MILITÄRGESCHICHTE 1814-1849 REVOLUTION UND REORGANISATION putation war dem Landesverweser, da „sie mit dem Regierungsamt auf ein Gleiches hinausging", gar nicht unwillkommen und er nahm ihre Forde- rungen bereitwillig in sein Antwortschreiben an v. Hayn mit auf.86 v. Hayns Meinung zu dieser Frage wurde in seiner Antwort vom gleichen Tag mitgeteilt.87 Er stellte sich auf den Standpunkt, dass die Beurlaubung des gesamten Kontingents den Anordnungen des Bun- des widerspreche und zudem gerade die „gegen- wärtigen politischen Verhältnisse die möglichst grosse Ausbildung eines jeden Contingents drin- gend nothwendig" machten.88 v. Hayn forderte des- halb, sozusagen als Minimallösung, dass „in Bälde" ein Sechstel der Mannschaft und sämtliche beur- laubten Unteroffiziere nebst dem Offizier einberu- fen und präsent gehalten würden.89 In nächster Zeit müsse dann die „vermehrte Mannschaft" vom Offi- zier und den Unteroffizieren eingeübt werden.90 v. Hayn verlangte eine schriftliche Zusage des Re- gierungsamtes, diese Bestimmungen einzuhalten, damit er der Zentralgewalt des Bundes darüber Mitteilung machen könne.91 Das Regierungsamt gab diese verlangte Erklärung ab, mit der etwas vorsichtigen Formulierung, „die erforderlichen Ein- leitungen" dafür zu treffen.92 Was die von der Deputation vorgebrachten Anlie- gen betraf, so nahm v. Hayn zwar zur Kenntnis, dass das „Fürstenthum Liechtenstein in seinem herabgekommenen Wohlstand ... nicht im Stande sein werde, ohne sein vollständiges Verderben die Mittel zum Unterhalt fast der doppelten Anzahl des früheren Contingents aufzubringen".93 Der Oberst fühlte sich aber andererseits verpflichtet, den ihm erteilten Auftrag und Befehl auszuführen und drängte deshalb „mit allem Ernst" auf die Aufstel- lung des zweiten Prozentes hin.94 Er liess auch das Argument Menzingers nicht gelten, dass die Ausrü- stung teilweise fehle, da die vorhandenen Waffen und Montierungen nach seiner Auffassung fürs er- ste durchaus ausreichten.95 Das Versprechen v. Hayns, die vom Landesverweser und von der Bevöl- kerung vorgebrachten Gründe in seinem Bericht an das Reichskriegsministerium ausführlich darzustel-len, 
liess aber hoffen. Menzinger versprach denn auch am 24. Dezember 1848 gegenüber v. Hayn, „pflichtgemäss dafür bedacht zu sein, dass die bal- dige Aushebung des 2. Procents geschehe und so- fort die Abrichtung beginne".96 Menzinger musste allerdings in seinem Bericht an den Fürsten im Fe- bruar 1849 gestehen, dass wegen der fehlenden Geldmittel „es eine unthunliche Sache (blieb), den Sechstel des Contingents nebst Offizieren und Char- gen einberufen zu können".97 69) Ebenda, Nr. 11687. HKW an Bat.-Kommando, 30. Nov. 1848. 70) Ebenda, F2, ad 647, RAV an Fürst, 2. Febr. 1849. 71) Ebenda. 72) Ebenda, F2, Nr. 683, v. Hayn an RAV, 22. Dez. 1848. 73) Ebenda. 741 Ebenda. 75) Ebenda. 76) Ebenda. 77) Ebenda, F2, ad 683, RAV an Obrist v. Hayn, Kommandant des königl. Würtembergischen 2. Infanterie-Regiments, 23. Dez. 1848. 78) Ebenda. 79) Ebenda. 80) Siehe Geiger, S. 52 f. und S. 91. 81) Siehe oben Anm. 77. 82) Ebenda. 83) Ebenda. 84) Siehe oben Anm. 70. 85) Siehe oben Anm. 77; vergleiche Geiger, S. 92. 86) Siehe oben Anm. 77. 87) LLA RC 27, F2, Nr. 684, v. Hayn an Landesregierung, 23. Dez. 1848. 88) Ebenda. 89) Ebenda. 90) Ebenda. 91) Ebenda. 92) Ebenda, ad 684, RAV an v. Hayn, 23. Dez. 1848. 93) Ebenda, Fl, Nr. 685, v. Hayn an RAV, 23. Dez. 1848. 94) Ebenda. 95) Ebenda. 96) Ebenda, ad 685, RAV an v. Hayn. 24. Dez. 1848. 97) Siehe oben Anm. 70. 225
	        

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